Ich habe an keiner Stelle empfohlen, die Unwahrheit zu sagen. Wenn wir nicht in dem "Ellbogen-Egoismus-Park" leben wollen, in den Du mich siehst, müssen wir die Rechte unserer Mitmenschen respektieren. Dazu gehört, dass wir Angeklagte laufen lassen, wenn wir sie nicht zweifelsfrei überführen können. Das ist manchmal unbefriedigend, aber es ist immer noch besser als jenen hinterherzulaufen, die am lautesten brüllen: "Hängt ihn höher!". Und das werde ich auch meinem Sohn so beibringen.
Grüße,
Arne
Ich würde deiner Argumentation in Bezug auf das Strafrecht vollkommen folgen. In diesem Zusammenhang hier geht es aber nicht um Strafrecht (und um "Hängt ihn höher!"...), sondern maximal um Zivilrecht (wenn nicht noch weniger). Die so genannte "Waffengleichheit" ist hier definitiv nicht vorhanden. Die ehrenamtlich tätigen Verbandsmenschen sind doch definitiv mehr als überfordert und einem cleveren Anwalt nie gewachsen. Dies ist nicht deine Schuld, das ist die Schuld einer nicht vorhandenen entsprechenden Gesetzgebung des Staates (wie z.B. Italien, Frankreich oder nun auch ansatzweise Österreich). Aber es ist nicht korrekt von dir, die Gemengenlage zu vermischen. Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht sollte bekannt sein.
PS: Ich gehe mal davon aus, auch du erziehst deinen Sohn nach dem Begriff "Sag die Wahrheit" und nicht nach dem Motto "Sag nur soviel Wahrheit wie notwendig", oder noch schlimmer "Lüge dich an die Grenzen ran"!
Gruß HerbieX.
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If you think you can - PROVE IT!
Es ist in einem Rechtsstaat ja wohl selbstverständlich, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst belasten muss und jegliche Einlassung zur Sache verweigern darf. Was vor staatlichen Gerichten gilt, darf vor privaten Gremien nicht anders gehandhabt werden können.
Versuch mal in einem Verkehrs-Gerichtsverfahren z. B. wegen eines von dir mutmaßlich mitverschuldeten Unfalls infolge von einem Zeugen beobachter Missachtung der Vorfahrt den Richter auf deine Seite zu ziehen, indem du die Aussage verweigerst... die Option an sich steht dir natürlich offen, aber du wirst damit deine Lage und den Ausgang des Prozesses ganz sicher nicht zu deinen Gunsten beeinflussen!
Ich hab's ja oben schon geschrieben und auch Michael Göhner hat sich ja dazu schon offen geäußert: allein die Tatsache, dass Vuckovic in Kenntnis der relativen Machtlosigkeit des Verbandes kategorisch die Aussage verweigert und nichts unternommen hat, um seine Unschuld zu belegen (bzw. neutral ausgedrückt: die Richtigkeit seiner Sicht der Dinge zu beweisen) hätte im eröffneten Verfahren, zusätzlich zu den auf dem Tisch liegenden belastenden Beweisen und Zeugenaussagen entsprechend gewürdigt werden müssen- und dies ganz sicher nicht zu seinen Gunsten!
Es hätte m.E. nichts dagegen gesprochen gegen Stephan Vuckovic ein förmliches Verfahren zu eröffnen und Beweise zu erheben. Claudia Wisser bzw. die DTU haben das Ergebnis der Beweisaufnahme vorweggenommen. Auch das ist nicht rechtsstaatlich. Selbst wenn man glaubt, dass es in dem Verfahren nicht zu einer Verurteilung kommt, kann und sollte man das Verfahren eröffnen. Solche Verfahren gewinnen an Eigendynamik und niemand weiß, was tatsächlich als Ergebnis feststeht.
Jetzt muss die DTU mit dem Makel leben, keinen Arsch in der Hose zu haben. Hätte die DTU das Verfahren eröffnet, hätte sie mit dem Makel einer sehr öffentlichen Dopingdiskussion leben müssen. Naja, gibt Schlimmeres.
Aber Martin Engelhardt kann die Sache weiterbetreiben. Da es mittlerweile um falsche eidesstaatliche Versicherungen geht, kommt das Strafrecht auch ins Spiel. Ob sich das lohnt, glaube ich allerdings auch wieder nicht.
Triathlon beschäftigt jedenfalls zusehends die Staatsanwaltschaft. Ein ganz Schlauer aus Norddeutschland wird jedenfalls noch Post vom Staatsanwalt bekommen, das ist aber eine andere Baustelle
Cengiz
Geändert von Jahangir (17.06.2009 um 17:38 Uhr).
Grund: Ergänzung
Es hätte m.E. nichts dagegen gesprochen gegen Stephan Vuckovic ein förmliches Verfahren zu eröffnen und Beweise zu erheben.
Die DTU sagt, sie hat das Verfahren eingestellt. Dann müsste sie es auch vorher eröffnet haben, oder? War allerdings schon komisch, dass Lehner vor der ominösen Anhörung meinte, es handele sich nicht um ein Verfahren.
Zitat:
Zitat von Jahangir
Ein ganz Schlauer aus Norddeutschland wird jedenfalls noch Post vom Staatsanwalt bekommen, das ist aber eine andere Baustelle
Wird das jetzt ein Quiz, oder klärst Du mich unwissenden gelegentlich auf?
Frau Wisser hat mir ergänzende Informationen zukommen lassen, mit der Erlaubnis, daraus zu zitieren:
Zitat:
Selbstverständlich hat die ADK die Gründe ausführlich schriftlich dargelegt, da jedoch das Verfahren nach der seinerzeit und auch nach der derzeit gültigen Ordnung aber absolut vertraulich zu behandeln ist, dürfen wir nur den Tenor bekannt geben. Möglicherweise wird SV die Entscheidung veröffentlichen. Wir sind hierzu nicht befugt.
Dieser Vertraulichkeitsgrundsatz, der im übrigen auch im NADA/WADA-Code verankert ist, wurde in diesem Verfahren mehrfach erheblich verletzt, dies insbesondere auch durch die NADA. Dieser Grundsatz dient dem Schutz der Athleten, um eine vorschnelle Vorverurteilung in der Öffentlichkeit zu verhindern.