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Alt 17.06.2009, 12:57   #585
old bag of bones
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Benutzerbild von old bag of bones
 
Registriert seit: 14.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 617
@Arne: Volle Zustimmung!!!

@HerbieX: Was haben den Kinder damit zu tun? Hatte ein ehemaliger deutscher "Propagandaminister" nicht sogar 6 Kinder?
old bag of bones ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 12:57   #586
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen Beitrag anzeigen
Sorry, aber Arne hat genau die Grundprinzipien des Rechtsstaates dargelegt. In einem Strafprozess muss einem Angeklagten die Schuld bewiesen werden, ein Angeklagter muss nicht seine Unschuld beweisen, er gilt nämlich a priori bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig.
Diesbezüglich hat SV nichts weiter als sein Recht in Anspruch genommen.

Joerg
Ein Verfahren in der Sportgerichtsbarkeit ist aber kein Strafverfahren, sondern entspricht von den juristischen Grundsätzen her eher einem Zivilverfahren (insbesondere auch weil die "Waffen" des Verbandes im Vergleich zu den Waffen des Staates in einem Strafverfahren (ermittlungstaktische Möglichkeiten, Sanktionsdrohungen) äußerst stumpf sind).

Hier gibt's kein in "dubio pro reo", sondern einen Anscheinsbeweis (von Schuld ist auszugehen, wenn mehr (Indizien) für ein Vergehen sprechen als dagegen) und z. b. auch ein Beweislastumkehr. Bei Auffinden einer verbotenen Substanz muss ein Athlet z. B. seine "Unschuld" beweisen und nicht der Verband seine "Schuld" (man erinnere sich nur an die Baumann-Zahpasta-Geschichte).

Ob Vuckovic seine Unschuld "bewiesen" hat, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Ob im Sinne eines Anscheinsbeweis bei Würdigung sämtlicher bekannten Fakten mehr für eine Unschuld Vuckovic als eine Schuld spricht, halte ich ebenfalls für fragwürdig.

Das Mindeste, was die DTU der Öffentlichkeit aber schuldig ist, darauf hat Arne ja auch schon hingewiesen, ist eine ausführliche Begründung, warum sie zu ihrer Einschätzung gelangt ist.

Denn egal ob Strafverfahren, Zivilverfahren oder Verbandsgerichtsbarkeit: Urteile, die nur aus zwei Schreibmaschinenzeilen bestehen, gibt es nicht!
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Alt 17.06.2009, 14:26   #587
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
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Registriert seit: 07.03.2007
Ort: NYC
Beiträge: 19.259
Richtig. Wir sind ja nicht in einem Mordprozess.

Lasst die (natuerlich korrekte) Juristerei doch mal bei Seite. Deutlich ist, dass bei der DTU niemand genug Arsch in der Hose hat, um wenigstens endlich ein einziges Mal Zivilcourage zu zeigen! Am Beispiel Prof. Franke sieht man sehr gut, dass aus minimalem Riskieren der Rechte anderer gerne mal Gerechtigkeit resultiert.

Was braucht es denn noch? Geht es nicht eindeutiger?
__________________
@ulif | GFNY
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Alt 17.06.2009, 15:42   #588
LidlRacer
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.834
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Hier gibt's kein in "dubio pro reo", sondern einen Anscheinsbeweis (von Schuld ist auszugehen, wenn mehr (Indizien) für ein Vergehen sprechen als dagegen)
Das würde mich aber mal im Detail interessieren, wie und wo das schriftlich geregelt ist. Es wird wohl kaum so sein, dass man jemanden verurteilen kann, wenn man ihn mit 51%iger Wahrscheinlichkeit für schuldig hält.

Inzwischen kommentiert übrigens auch die Triathlon:
Fall Vuckovic: Die Glaubwürdigkeit ist dahin
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 15:51   #589
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
Benutzerbild von dude
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: NYC
Beiträge: 19.259
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Es wird wohl kaum so sein, dass man jemanden verurteilen kann, wenn man ihn mit 51%iger Wahrscheinlichkeit für schuldig hält.
Juristerei ist keine Mathematik.
__________________
@ulif | GFNY
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Alt 17.06.2009, 16:19   #590
RolandG
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Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Vielleicht sollten die juristischen Überlegungen hier überhaupt abgebrochen werden; schließlich wird schon zu viel durcheinander geworfen.

In dubio pro reo hat weder etwas mit der Unschuldsvermutung zu tun noch mit straf- oder zivilrechtlichen Beweisregeln. Auch wurde nicht klar gemacht, warum es bei SV zu einer Beweislastumkehr gekommen sein soll, aufgrund derer er den Entlastungsbeweis hätte antreten müssen.

Vor allem sollten wir den Begriff "Gerechtigkeit" vermeiden. Es hat schon seinen Grund, warum ihn fast nur Nichtjuristen verwenden. Was ist denn "Gerechtigkeit" und von wessen "Gerechtigkeit" reden wir?
RolandG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 16:42   #591
remi
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Registriert seit: 05.10.2007
Ort: Heckengäu
Beiträge: 346
S.V. startet am Sonntag in der 1. Liga in Schömberg. Ist ja noch mal rechtzeitig alles gut gegangen ...
remi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 16:57   #592
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Das würde mich aber mal im Detail interessieren, wie und wo das schriftlich geregelt ist. Es wird wohl kaum so sein, dass man jemanden verurteilen kann, wenn man ihn mit 51%iger Wahrscheinlichkeit für schuldig hält.
Bin ja kein Jurist, sondern hab' mir nur bestimmte juristische Zusammenhänge angelesen, aber im Zusammenhang mit dem Fall Baumann wurden die Besonderheiten der Verbandsgerichtsbarkeit (Beweislastumkehr, Anscheinsbeweis usw. im Vergleich zu normalen Prozessen teilweise breit ausgewälzt). Gäbe es z. B. "in dubio pro reo" (=im Zweifel für den Angeklagten) bei Dopingfällen bräuchte man im Triathlon überhaupt keine Wettkampfkontrollen mehr machen, denn gerade bei uns Triathleten ließe sich theoretisch immer ein Fall konstruieren, wie eine verbotene Substanz durch angereichte Nahrung/ Getränke in den Körper des Athleten gelangt sein könnte (wird ja auch in der vergangenheit gern mal von erwischten Athleten behauptet).
Sobald aber eine positive Probe vorliegt, muss nach üblichem Rechtsgebrauch nicht mehr der Verband beweisen, dass der betreffende Athlet gedopt hat, sondern umgekehrt der Athlet muss beweisen, dass er sich die gefundene Substanz nicht selbst zugeführt hat. Dass man als Athlet mit einem solchen Regelwerk, das rein theoretisch durchaus auch mal Ungerechtigkeiten produzieren kann, einverstanden ist, ergibt sich daraus, dass man an Wettkämpfen teilnimmt, die diesem Regelwerk automatisch unterliegen.

Man hätte aus meiner Sicht aufgrund der vorliegenden Beweise (e-mails, Zeugenaussagen) und der völlig fehlenden Kooperation eines betroffenen Athleten, der ja darum bemüht hätte sein müssen, seinen guten Ruf wiederherzustellen, durchaus den Entschluss fassen können, dass hier bei Würdigung der Gesamtbeweislage eine analoge Situation wie bei einer positiven Probe vorliegt.
Positive Probe heißt ja auch nicht zwangsläufig "Athlet hat gedopt", aber es greift (s.o.) nach üblicher Verbands-Rechtsprechung in dieser Situation das Prinzip der Beweislastumkehr, d.h. ab diesem Punkt ist der Athlet nun in Zugzwang und muss aktiv werden, um seine Unschuld zu belegen.

Im Falle Vuckovic hätte das bedeutet, dass der Athlet die nach der Karlsbad-Geschichte eingeweihten Ärzte von der Schweigeflicht entbunden hätte müssen.

Durch die schnelle Einstellung des Verfahrens hat die DTU sich selbst zweifellos eine Menge Arbeit und Streiterei erspart und hat es dem betroffenen Athleten unnötig leicht gemacht.

Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Inzwischen kommentiert übrigens auch die Triathlon:
Fall Vuckovic: Die Glaubwürdigkeit ist dahin
Den Kommentar vom Tri-Mag würde ich voll unterstreichen. Man kann darüber spekulieren, warum das Verfahren derartig schnell niedergeschlagen wurde und ich hoffe nicht, dass es damit zu tun hat, dass die DTU-Präsidentin eine gute Bekanntschaft zu Frau Schumacher pflegt, die wiederum Vuckovic' Verteidiger Herrn Lehner bestens kennt, seit er sie vor Jahren aus einer ähnlich misslichen Situation herausgepaukt hat.
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