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Zitat von LidlRacer
Das würde mich aber mal im Detail interessieren, wie und wo das schriftlich geregelt ist. Es wird wohl kaum so sein, dass man jemanden verurteilen kann, wenn man ihn mit 51%iger Wahrscheinlichkeit für schuldig hält.
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Bin ja kein Jurist, sondern hab' mir nur bestimmte juristische Zusammenhänge angelesen, aber im Zusammenhang mit dem Fall Baumann wurden die Besonderheiten der Verbandsgerichtsbarkeit (
Beweislastumkehr, Anscheinsbeweis usw. im Vergleich zu normalen Prozessen teilweise breit ausgewälzt). Gäbe es z. B. "in dubio pro reo" (=im Zweifel für den Angeklagten) bei Dopingfällen bräuchte man im Triathlon überhaupt keine Wettkampfkontrollen mehr machen, denn gerade bei uns Triathleten ließe sich theoretisch immer ein Fall konstruieren, wie eine verbotene Substanz durch angereichte Nahrung/ Getränke in den Körper des Athleten gelangt sein könnte (wird ja auch in der vergangenheit gern mal von erwischten Athleten behauptet).
Sobald aber eine positive Probe vorliegt,
muss nach üblichem Rechtsgebrauch nicht mehr der Verband beweisen, dass der betreffende Athlet gedopt hat, sondern umgekehrt der Athlet muss beweisen, dass er sich die gefundene Substanz nicht selbst zugeführt hat. Dass man als Athlet mit einem solchen Regelwerk, das rein theoretisch durchaus auch mal Ungerechtigkeiten produzieren kann, einverstanden ist, ergibt sich daraus, dass man an Wettkämpfen teilnimmt, die diesem Regelwerk automatisch unterliegen.
Man hätte aus meiner Sicht aufgrund der vorliegenden Beweise (e-mails, Zeugenaussagen) und der völlig fehlenden Kooperation eines betroffenen Athleten, der ja darum bemüht hätte sein müssen, seinen guten Ruf wiederherzustellen, durchaus den Entschluss fassen können, dass hier bei Würdigung der Gesamtbeweislage eine analoge Situation wie bei einer positiven Probe vorliegt.
Positive Probe heißt ja auch nicht zwangsläufig "Athlet hat gedopt", aber es greift (s.o.) nach üblicher Verbands-Rechtsprechung in dieser Situation das Prinzip der
Beweislastumkehr, d.h. ab diesem Punkt ist der Athlet nun in Zugzwang und muss
aktiv werden, um seine Unschuld zu belegen.
Im Falle Vuckovic hätte das bedeutet, dass der Athlet die nach der Karlsbad-Geschichte eingeweihten Ärzte von der Schweigeflicht entbunden hätte müssen.
Durch die schnelle Einstellung des Verfahrens hat die DTU sich selbst zweifellos eine Menge Arbeit und Streiterei erspart und hat es dem betroffenen Athleten unnötig leicht gemacht.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
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Den Kommentar vom Tri-Mag würde ich voll unterstreichen. Man kann darüber spekulieren,
warum das Verfahren derartig schnell niedergeschlagen wurde und ich hoffe nicht, dass es damit zu tun hat, dass die DTU-Präsidentin eine gute Bekanntschaft zu Frau Schumacher pflegt, die wiederum Vuckovic' Verteidiger Herrn Lehner bestens kennt, seit er sie vor Jahren aus einer ähnlich misslichen Situation herausgepaukt hat.