Es bleibt festzustellen, dass das Regelwerk der WTC/Ironman-Veranstaltungen auf dem besten Weg ist, die Regelwerke von ITU und DTU in puncto Unübersichtlichkeit und Widersprüchlichkeit einzuholen und sogar zu überholen.
Das hat wenig mit Kundenfreundlichkeit zu tun, die ich von einem professionellen Veranstalter erwarte.
Das hat auch wenig mit der oft geforderten und selbst nicht gelieferten Regeltransparenz zu tun.
Achja und noch eines, es hat niemand behauptet, dass eine Langdistanz EINFACH ist. Trainiert und hört auf zu jammern, das ist ja peinlich.
Edith bat mich noch hinzuzufügen, dass dies im Übrigen eine Regelung für die USA ist und nicht für Südamerika, Kanada und EMEA. Worüber wird hier eigentlich diskutiert?
IIch frage mich bei deinen Aussagen die ganze Zeit, wo das Problem ist.
Ich mich auch. Wenn einer im Neo garen will soll er das, einen Quali- oder Podiumsplatz kann er dann keinem wegnehmen. Lachhaft ist eher sich darüber aufzuregen dass jemand einem durch den Neo Platz 1375 weggeschnappt hat.
Von mir aus kann auch jemand mit einem Elektrofahrrad mitfahren solange er dann nicht in die wichtigen Wertungen kommt und niemandem einen Qualiplatz wegnehmen kann.
Beim Ironman Germany in Frankfurt werden die neuen Regeln bei den Fastskins, die laut WTC-Veröffentlichung erst ab September 2010 in Kraft treten, bereits jetzt angewendet – für die Athleten wohl etwas überraschend.
Die neue Regel der WTC: New rules to take effect on September 1, 2010
Swimwear and swim apparel must be comprised of 100 percent textile material, such as nylon or lycra, and may not include rubberized material such as polyurethane or neoprene. Swimwear may not cover the neck or extend past the shoulders or knees. Swimwear may contain a zipper. A race kit or trisuit may be worn underneath swimwear. (Quelle: Ironman.com)
Diese Regel wird nun beim Ironman Germany und in Regensburg bereits angewendet – und nicht, wie von der WTC offiziell angekündigt, erst im September 2010. Auszug aus dem Newsletter zum Ironman Germany:
Im Falle eines Verbots von Neoprenanzügen gilt das Verbot auch für Schwimmanzüge mit Gummi und/oder Neoprenanteilen/Beschichtungen. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Dies bedeutet auch, dass die zum großen Teil zugelassenen Schwimmanzüge aus der Saison 2009 nicht mehr erlaubt sind. Das Schwimmen ist in „reiner“ Triathlon- Wettkampfkleidung (Einteiler oder Zweiteiler) zu absolvieren. Als Faustformel gilt: Wenn der komplette Wettkampf in der Kleidung durchgeführt werden könnte, die auch beim Schwimmen getragen wurde, ist diese zugelassen.