Im Zusammenhang mit einigen Wettkämpfen z.B. IMG wurden wiederholt Fotos ins www gestellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hinweisen:
Zitat:
§ 22 KUG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Zitat:
Im Grundsatz versteht man darunter die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt. Unter den Begriff fallen also auch Abbildungen, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charaktistische äußere Merkmale erscheinen lassen.
Die Gefahr für den Diensteanbieter ist klar: Für die Veröffentlichung eines Fotos benötigt er die Einwilligung der abgebildeten Person nach dem KUG (Kunsturhebergesetz). Er muss beweisen, dass ihm diese Einwilligung vorliegt. Kann er dies nicht, besteht die Gefahr, von der abgebildeten Person auf Unterlassung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
Soweit mir bekannt ist, gilt das nicht für Bilder, auf denen 3 oder mehr Personen abgebildet sind. Wie wollte man sonst Fotos in einem Fussballstadion machen?
ausgeschlossen sind meines wissens (das ich vom rechtsanwalt der firma habe) aufnahmen, die bei öffentlichen veranstaltungen gemacht wurden und den betreffenden nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" darstellen. in diesen fällen wird die zustimmung zum kug vorausgesetzt
ein foto aus dem rennverlauf ist daher ok, genauso ein bild von zuschauern. nicht ok wäre es zb einen läufer beim "in die büsche kacken" zu fotografieren oder der zuschauerin mit dem tele in den ausschnitt zu gucken
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Die schönste Zeit bei der Mitteldistanz sind die 5 Minuten zwischen
"Warum tue ich mir das nur an?"
und
"Wann ist das nächste Rennen?"
... nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" ...
Darüber liesse sich bei den Draftingbildern aber durchaus diskutieren...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
muss man nicht vorm WK immer so einen Haken unter einen Text setzen wo unter anderem dabei steht das man aufs exklusivrecht der eigenen Fotos verzichtet? (weiß jetzt nicht wie das richtig heißt)
Darüber liesse sich bei den Draftingbildern aber durchaus diskutieren...
Nur zur persönlichen Fortbildung mal ein Beispiel:
a) hier sind ja mehrere Leute erkennbar drauf
b) es sind aber mehr als 3
c) je nach Standpunkt ist das Bild beleidigend (schon klar) oder ehrend (alles Ironmen)
Wie sieht's aus? Ist das rechtens, das Bild einzustellen?
Sind wohl Personen der Zeitgeschichte, da sie bei der Teilnahme am Wettkampf gezeigt werden, wenn auch mit Regelverstoß. Wenn sie hinter der Hecke verschwinden würden (oder auch das ganze vor der Hecke erledigen würden), würde das Recht der Dargestellten wohl das Recht auf Berichterstattung über den Wettkampf überwiegen. Also typische Juristenantwort: Es kommt drauf an. Im übrigen ist wohl richtig, was macoio sagt: Auf's Recht am eigenen Bild wird dem Veranstalter gegenüber verzichtet. Das gilt aber nicht für jeden anderen.