![]() |
KUG oder das Recht am eigenen Bild
Im Zusammenhang mit einigen Wettkämpfen z.B. IMG wurden wiederholt Fotos ins www gestellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hinweisen:
Zitat:
Zitat:
oder http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html Die Gefahr für den Diensteanbieter ist klar: Für die Veröffentlichung eines Fotos benötigt er die Einwilligung der abgebildeten Person nach dem KUG (Kunsturhebergesetz). Er muss beweisen, dass ihm diese Einwilligung vorliegt. Kann er dies nicht, besteht die Gefahr, von der abgebildeten Person auf Unterlassung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. http://www.aufrecht.de/index.php?id=3708 |
Soweit mir bekannt ist, gilt das nicht für Bilder, auf denen 3 oder mehr Personen abgebildet sind. Wie wollte man sonst Fotos in einem Fussballstadion machen?
|
ausgeschlossen sind meines wissens (das ich vom rechtsanwalt der firma habe) aufnahmen, die bei öffentlichen veranstaltungen gemacht wurden und den betreffenden nicht in "beleidigender, verunglimpfender oder investigativer weise" darstellen. in diesen fällen wird die zustimmung zum kug vorausgesetzt
ein foto aus dem rennverlauf ist daher ok, genauso ein bild von zuschauern. nicht ok wäre es zb einen läufer beim "in die büsche kacken" zu fotografieren oder der zuschauerin mit dem tele in den ausschnitt zu gucken |
Zitat:
|
muss man nicht vorm WK immer so einen Haken unter einen Text setzen wo unter anderem dabei steht das man aufs exklusivrecht der eigenen Fotos verzichtet? (weiß jetzt nicht wie das richtig heißt)
|
Zitat:
a) hier sind ja mehrere Leute erkennbar drauf b) es sind aber mehr als 3 c) je nach Standpunkt ist das Bild beleidigend (schon klar) oder ehrend (alles Ironmen) Wie sieht's aus? Ist das rechtens, das Bild einzustellen? ![]() |
Sind wohl Personen der Zeitgeschichte, da sie bei der Teilnahme am Wettkampf gezeigt werden, wenn auch mit Regelverstoß. Wenn sie hinter der Hecke verschwinden würden (oder auch das ganze vor der Hecke erledigen würden), würde das Recht der Dargestellten wohl das Recht auf Berichterstattung über den Wettkampf überwiegen. Also typische Juristenantwort: Es kommt drauf an. Im übrigen ist wohl richtig, was macoio sagt: Auf's Recht am eigenen Bild wird dem Veranstalter gegenüber verzichtet. Das gilt aber nicht für jeden anderen.
|
...relative Personen der Zeitgeschichte ...!!!
zulässig ...sie geben ein "Gesamtbild einer Radfahrergruppe bei einem Ironman wieder" ne Personengruppe auf ner Kirmes wäre auch so zu bewerten... :o |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:28 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.