Meine Studie (n=1) ergibt also:
Je höher die Strafe und je höher die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, desto regelkonformer fahren die Leute.
Was das Autofahren in der Schweiz betrifft (als Lindauer sind wir sehr oft dort) kannst Du die Teilnehmerzahl der Studie schon mal verdoppeln, also N=2.
Allerdings muß man dazu ergänzen, daß bekannt ist, daß die Schweizer Polizei das auch entsprechend kontrolliert, was die Quantität betrifft, man also weiß, daß die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, erheblich höher als in D ist.
Es gehören generell zwei Faktoren dazu, daß eine Vorgabe (kein Doping oder max. 120km/h o.ä.) über Strafandrohung eingehalten wird:
1. Die Vorgabe wird als nachvollziehbar, vernünftig etc. anerkannt.
2. Der Nutzen des Regelverstosses wird individuell mit der Wahrscheinlichkeit, eine Strafe zu erhalten, abgeglichen und ist geringer als der mögliche Schaden aus dieser Strafe.
Die Frage muss daher erlaubt sein, ob eine solche Erhöhung des Strafmaßes das richtige Mittel darstellt, um Doping zu bekämpfen. Vielleicht gibt es andere Mittel und Wege, die besseren Erfolg versprechen? Eine Möglichkeit wäre vielleicht das obligatorische Einfrieren aller Dopingproben zu einer späteren Nachkontrolle.
Ich könnte mir vorstellen, dass das dauerhafte Einfrieren von Proben, eine abschreckendere Wirkung als bespielsweise die Verschärfung des Strafmaßes haben kann. Die Vermutung liegt vor allem darin begründet, dass es statistisch nicht nachweisbar ist, dass eine härtere Strafe getreu dem Motto "viel hlft viel (oder mehr)" wirkt. Die Abschreckungswirkung nimmt scheinbar nicht zu, wenn härter bestraft wird. Lediglich - und das finde ich für diese Diskussion interessant - wird der Entdeckungswahrscheinlichkeit bzw. Bestrafungswahrscheinlichkeit größerer Einfluss beigemessen sowie durch informelle Sanktionierung erzeugter Druck als ausschlaggebender für normkonformes Verhalten gesehen. Andereseits ist es auch verquer zu denken, dass Bestrafung überhaupt keine Abschreckungsfunktion habe.
Ich bin überhaupt kein Experte hinsichtlich dieser Fragen, weswegen ich sie auch gestellt habe. Die obigen Aussagen beziehe ich aus dem Buch von Meier, B.-D. (2009). Strafrechtliche Sanktionen. Springer Verlag, S. 15ff. Der Mann ist Professor für Strafrecht an der Uni Hannover.
Geändert von Jhonnyjumper (15.12.2013 um 09:36 Uhr).
Es gehören generell zwei Faktoren dazu, daß eine Vorgabe (kein Doping oder max. 120km/h o.ä.) über Strafandrohung eingehalten wird:
1. Die Vorgabe wird als nachvollziehbar, vernünftig etc. anerkannt.
2. Der Nutzen des Regelverstosses wird individuell mit der Wahrscheinlichkeit, eine Strafe zu erhalten, abgeglichen und ist geringer als der mögliche Schaden aus dieser Strafe.
Oder um es mal pseudo-mathematisch auszudrücken:
E=Strafhöhe mal (Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden) - Siegprämie * (Wahrscheinlichkeit Siegprämie durch Doping zu bekommen)
Wenn E positiv ist, dann ist der rein wirtschaftlich denkende Athlet auch positiv.
..., dass es statistisch nicht nachweisbar ist, dass eine härtere Strafe getreu dem Motto "viel hlft viel (oder mehr)" wirkt. Die Abschreckungswirkung nimmt anscheinend nicht zu, wenn härter bestraft wird....
Quelle bezieht sich doch auch in erster Linie auf die Grenzbereiche.
Außerdem ist Strafrecht hier nicht wirklich vergleichbar, da viele Straftaten eben gerade keine Abwegungstaten sind (Mord, KV, ...).
Vergleichbar wären im Profibereich mE die Daten in Bezug auf z.B. Steuerdelikte. Im Amateurbereich wäre dies auch wieder nicht zutreffend, da die ja gar keine Kohle gewinnen können.
Stimmt es denn, was dort (st) gesagt wird, nämlich dass die USADA gar nicht für ihn verantwortlich ist und deshalb dort eine "0" steht?
Bis denne, Michael
Michi Weiss sagte in Interviews mehrfach, dass er während seiner Sperre im Testpool der WTC verblieben sei. Zu diesem Zweck habe er seine Aufenthaltsorte über das allseits bekannte ADAMS-System dokumentiert. Darauf hat auch die WADA Zugriff.
Die von der WTC beauftragten Tests seien von der USADA (Amerika) und NADO (Österreich) durchgeführt worden. Die USADA wiederum stellt klar: