Heute ergeht sich Erik Zabel in der FAZ unter der Überschrift "Ein Luxusurlaub - drei Wochen lang" über seine Tour de France Zeit.
Entweder ist er so oder tut er so naiv, daß man sich kopfschüttelnd durch den Artikel arbeitet.
Ganz speziell:
Der Radsport ist aber so eine gute Lebensschule. Sich ein Ziel zu setzen, daran zu arbeiten oder daran zu scheitern und dadurch wiederum zu wachsen: Das sind Sachen, die könnte ich ihm als Vater gar nicht beibringen.
Die Rennfahrer, die am Ende vorne sind, haben einfach die besten Voraussetzungen, sich Tag für Tag wieder zu erholen.
(Frage FAZ)Andererseits: Ist die Tour jetzt nicht doch entwertet worden durch die Doping-Affäre um Armstrong, durch die Leerstellen in der Siegerliste? Ja, das kann man so sehen mit gesundem Menschenverstand. Durch das Imageproblem des Radsports hat das Highlight der Saison den größten Schaden erlitten. Die dunkle Ära hinterlässt ihre Schatten.
(Frage FAZ)Ihre Doping-Beichte bezog sich auf das Jahr 1996. Demnach haben Sie die Tour einmal gedopt und dreizehn Mal ungedopt bestritten. Ja.
(Frage FAZ)Welche Erinnerung haben Sie an das Epo-Doping? Ich wusste, dass es ein Falschspielen ist. So richtig wohl habe ich mich damit nicht gefühlt. Während dieser Phase habe ich mich sehr gut selbst beobachtet. Mag sein, dass es einen Leistungsvorteil gab. Aber er wurde wieder aufgehoben durch den ganzen Stress, der durch dieses Falschspielen verursacht wurde.
(Frage FAZ)Hat Ihr Sohn Rick Ihnen Fragen zu Doping gestellt? Nein. Aber die junge Generation wird extrem durch das Thema Doping belastet, dass man bei ihr gar nicht explizit darauf hinweisen muss, dass Doping keine Alternative ist.
Dude, danke für Deine Antwort. Ich bin trotzdem nicht überzeugt. Der oben angeführte Kommentar begründet in seinem letzten Absatz klar und deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Strafmaßes. Das ist ja auch gängige Praxis; niemand von uns hat je etwas davon gehört, dass vor der Bemessung des Strafmaßes zu klären sei, wie lang die Karriere des Sportlers wohl dauern möge und wie viel Geld ihm durch die Sperre entgeht.
Zitat:
Zitat von dude
Mit Beharrlichkeit ignorierst Du weiterhin, dass der WADA Code schlicht eine Richtlinie und nicht Gesetz ist, wie es zum Beispiel das BGB, welches zB die Vertragsfreiheit in Deutschland garantiert.
Eine solche Richtlinie kann ein Veranstalter ignorieren, wenn die Einhaltung ihrer Regeln gegen seine Rechte verstoesst. Waehrend bislang ein einziges Gericht entschied, dass ein Veranstalter eines professionellen Wettkampfes eine Zweijahressperre akzeptieren muss, gibt es keinerlei Indikation, dass ein Gericht im Falle eines Amateurs genauso entscheiden wuerde. Der WADA code wuerde nicht als rechtliche Basis fuer die Entscheidung genommen.
Dein Argument mit der Vertragsfreiheit leuchtet mir ein, sofern es um Amateure geht. Allerdings bin ich der Ansicht, dass mit der Online-Anmeldung samt automatischem Bestätigungsmail durch den Veranstalter ein Vertrag zustande kommt.
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Bitte korrigiere mich falls ich falsch liege, doch aus meiner Sicht stellt Dein Rennen einen Sonderfall dar. Es unterliegt nicht dem WADA-Code, die Teilnehmer gehören nicht zwingend einem Sportverband an, und es gibt keine Wertung nach der Wettkampfzeit (korrekt?). Das macht es schwierig, überhaupt den Begriff "Doping" zu verwenden.
Beispiel: Ein Bürger nimmt gegen seine Beschwerden einen Hustensaft, der eine Substanz enthält, die auf der Dopingliste steht, z.B. Ephedrin in WICK MediNait. Sofern er keinem Sportverband angehört, der die Einnahme verbietet, darf es das tun. Zumindest in Deutschland dürfte er auch Marihuana rauchen ohne gegen ein Gesetz oder eine Regel zu verstoßen.
Als Teilnehmer bei Deinem Rennen, das (aus welchen Gründen auch immer) als RTF eingestuft ist, steht er in keinem Konkurrenzverhältnis zu den anderen Teilnehmern (richtig?). Der WADA-Code gilt nicht, und der Sportler gehört auch keinem Verband an, sodass er sich dem Doping-Reglement nicht unterworfen hat. In Deutschland würde für ihn nur das Arzneimittelrecht gelten, das ihm die Einnahme von WICK MediNait und Marihuana erlaubt.
Jetzt radelt der Kerl auf Deiner Veranstaltung durch New York, muss hinter dem Zielbogen in ein Glas pinkeln und wird danach lebenslang für Dein Event gesperrt. Ist das so richtig wiedergegeben? Welche Regeln legst Du da zugrunde, doch irgendwie den WADA-Code?
Sorry, falls ich die Verhältnisse in der gebotenen Kürze falsch oder verzerrt wiedergegeben habe.
25.06.2013, 14:10 Uhr
Der frühere Radsportstar Laurent Jalabert hat auf die Dopinganschuldigungen gegen seine Person reagiert und ist von seiner Tätigkeit als TV- und Radioexperte zurückgetreten.
Der oben angeführte Kommentar begründet in seinem letzten Absatz klar und deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Strafmaßes. Das ist ja auch gängige Praxis; niemand von uns hat je etwas davon gehört, dass vor der Bemessung des Strafmaßes zu klären sei, wie lang die Karriere des Sportlers wohl dauern möge und wie viel Geld ihm durch die Sperre entgeht.
Das ist ein Opfer zugunsten der Einheitlichkeit. Fuer den WADA Code ist das auch richtig so.
Zitat:
Dein Argument mit der Vertragsfreiheit leuchtet mir ein, sofern es um Amateure geht. Allerdings bin ich der Ansicht, dass mit der Online-Anmeldung samt automatischem Bestätigungsmail durch den Veranstalter ein Vertrag zustande kommt.
Das ist auch so. Jetzt erkennst Du Angebot (Anmeldung) und Annahme (Bestaetigungsemail) richtig. Es ist aber trotzdem problemlos fuer den Veranstalter da rauszukommen: der Anmelder unterschreibt zB bei uns, dass er sich den Regeln des Rennens unterwirft. Und diese sagen: keine Ex-doper. Die Rueckabwicklung ist daher unproblematisch.
Zitat:
Bitte korrigiere mich falls ich falsch liege, doch aus meiner Sicht stellt Dein Rennen einen Sonderfall dar. Es unterliegt nicht dem WADA-Code, die Teilnehmer gehören nicht zwingend einem Sportverband an,
Das ist richtig, weshalb ich GFNY in dieser Diskussion auch lieber ausklammere, aber Du wolltest wieder darueber reden.
Zitat:
und es gibt keine Wertung nach der Wettkampfzeit (korrekt?). Das macht es schwierig, überhaupt den Begriff "Doping" zu verwenden.
USAC stuft Gran Fondos als RTFs ein, weshalb wir auch nicht sanktioniert werden koennen, obwohl wir es wollen. Gran Fondos sind in Italien und NY aber Radrennen.
Es eruebrigt sich damit der Rest Deines Beitrags. Wir wenden WADA Code an und ergaenzen ihn um lebenslange Sperren. Das ist bei ernsthaften Gran Fondos (siehe Five Stars League) usus.
Zumindest in Deutschland dürfte er auch Marihuana rauchen ohne gegen ein Gesetz oder eine Regel zu verstoßen.
Kiffen ist weiterhin illegal, wird aber in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt (in NL ist es übrigens auch illegal laut Gesetz).
Mein Einwurf dient nur der Aufklärung, damit keine Mißverständnisse entstehen.
Kiffen ist weiterhin illegal, wird aber in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt (in NL ist es übrigens auch illegal laut Gesetz).
Mein Einwurf dient nur der Aufklärung, damit keine Mißverständnisse entstehen.
Ist es nicht vielmehr so, das im BTMG Besitz und Weitergabe verboten sind, Konsum aber nicht?
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Whatever quantitative measure of success you set out to achieve becomes either unattainable or meaningless. The reward of running—of anything—lies within us.
Ist es nicht vielmehr so, das im BTMG Besitz und Weitergabe verboten sind, Konsum aber nicht?
Wenn ich den Joint halte, dann "besitze" ich ihn auch. Wenn mir ein anderer den Joint an die Lippen führt, dann ist es reiner Konsum und mir passiert nix.
Bisher habe ich noch keinen Kiffer erwischt, der nicht auch den Joint selbst gehalten hat. Also hat er gegen das BTMG verstoßen.
Kiffen ist weiterhin illegal, wird aber in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt (in NL ist es übrigens auch illegal laut Gesetz).
Mein Einwurf dient nur der Aufklärung, damit keine Mißverständnisse entstehen.