Wie soll jemand unter diesen Umständen seine Unschuld beweisen.
Hat LL nicht behauptet, er kenne einen Zusammenhang zwischen seiner Herpeserkrankung und seinen Blutwerten und werde dies auch belegen?
Wie Arne schon schrieb, für viele Aussenstehende hat LL einfach zu wenig seine Position kommuniziert und mit Fakten unterlegt. Zumindest jetzt nach Abschluss des Verfahrens könnte er das/die Gutachten offenlegen.
Hat LL nicht behauptet, er kenne einen Zusammenhang zwischen seiner Herpeserkrankung und seinen Blutwerten und werde dies auch belegen?
Wie Arne schon schrieb, für viele Aussenstehende hat LL einfach zu wenig seine Position kommuniziert und mit Fakten unterlegt. Zumindest jetzt nach Abschluss des Verfahrens könnte er das/die Gutachten offenlegen.
Nenne mir einen Grund wieso er das noch tun sollte.
Außer dem, dass Du und vielleicht einige andere auch, dies wünschen.
Das Verfahren ist eingestellt, aus welchen Gründen auch immer. Schluss. Punkt!
Heinrich
Geändert von silbermond (09.04.2008 um 13:20 Uhr).
Grund: Grammatik!
Nenne mir einen Grund wieso er das noch tun sollte.
Außer dem, dass Du und vielleicht einige andere auch, dies wünschen.
Das Verfahren ist eingestellt, aus welchen Gründen auch immer. Schluss. Punkt!
Heinrich
Schade, daß eine geständige Doperin: Nina K. zeitweise geächtet wurde und ein rumeiernder LL weiterhin Sympathien und seine weiße Weste behält, zumindest de jure.
Wieso geständig? Im Endeffekt haben alle das gleiche gemacht:
Das zugeben, was eh nachweisbar ist und sonst schön den Mund halten. Oder was habe ich bei NK verpasst?
NK hat halt so viel "Aufmerksamkeit" bekommen, weil sie quasi die deutsche Triathlon-Szene dopingerwischt-defloriert hat.
Schade, daß eine geständige Doperin: Nina K. zeitweise geächtet wurde und ein rumeiernder LL weiterhin Sympathien und seine weiße Weste behält, zumindest de jure.
Nina Kraft hat das Vergehen nach positivem Test bestätigt.
Bei Lothar Leder wurden Blutwerte ermittelt zu denen es Gutachten mit verschiedenen Aussagen gibt.
Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Da Du mich zitierst unterstellst Du mir ja die Ächtung von Nina und Sympathien für Lothar Leder.
Ich habe hier in diesem Forum weder meine - wenn sie denn vorliegen sollte - Verachtung für Nina Kraft noch meine Sympathie für Lothar Leder - wenn sie denn vorliegen sollte - geäußert.
Zu eigen gemacht habe ich mir nur die Ansicht - und nur das juristische ist das was im Endeffekt zählt - : überführt = schuldig, nicht überführt = unschuldig.
Alles andere ist doch nur stochern im Nebel, Seemannsgarn spinnen, vermuten, meinen etc.
Alles andere ist doch nur stochern im Nebel, Seemannsgarn spinnen, vermuten, meinen etc.
Heinrich
Genau so ist das. Fakt ist doch dass ihm die Einnahme verbotener Substanzen nicht nachgewiesen werden konnte. Punkt. Ein Grundsatz wie "unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist" wird mal eben über Bord geworfen.
Und an LL Stelle würd ich X-Dream auch verklagen! Letztendlich bleibt ein nicht beweisbarer Dopingvorwurf. Möchte nicht wissen was die Rufschädigung LL auch finanziell gekostet hat.
Genau so ist das. Fakt ist doch dass ihm die Einnahme verbotener Substanzen nicht nachgewiesen werden konnte. Punkt. Ein Grundsatz wie "unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist" wird mal eben über Bord geworfen.
Und an LL Stelle würd ich X-Dream auch verklagen! Letztendlich bleibt ein nicht beweisbarer Dopingvorwurf. Möchte nicht wissen was die Rufschädigung LL auch finanziell gekostet hat.
Gruß Meik
Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen zu unrecht verurteilen, das sehe ich auch so. Leider ist das nur auf der juristischen Ebene so klar. Denn das Verfahren (die Gutachten) konnte(n) ihn zwar nicht überführen, aber auch einen Verdacht nicht ausräumen. Wir sind jetzt also nicht an einem Punkt, wo seine Unschuld erwiesen wäre, sondern wo lediglich die juristische Verwertbarkeit der Fakten durch ein ehrenamtliches Laiengremium als unzureichend bewertet wurde, das sich einem hochspezialisierten Staranwalt wie Lehner gegenüber sah.
Das ist aus meiner bescheidenen Sicht auch für Lothar Leder die schlechteste aller Möglichkeiten. Ein Dopingvergehen hätte man ihm früher oder später verziehen. Bei einem "Freispruch aus Mangel an Beweisen" bleiben jedoch als einzige konkrete Fakten die nach wie vor erklärungsbedürftigen Blutwerte in Erinnerung. Vielleicht täte Leder gut daran, hier noch etwas Aufklärung zu betreiben und nicht, wie gegenüber der Frankfurter Rundschau, "aus juristischen Gründen gar nichts" zu sagen. Vielleicht ist es wegen des anhängigen Verfahrens derzeit noch nicht möglich; doch irgendwann muss nicht sein Anwalt, sondern er selbst den Fall zu Ende bringen.
Zu eigen gemacht habe ich mir nur die Ansicht - und nur das juristische ist das was im Endeffekt zählt - : überführt = schuldig, nicht überführt = unschuldig.
Als Jurist sage ich Dir: falsch.
Was zaehlt ist Ethik und Moral der unmittelbaren Mitmenschen, ob es einem passt oder nicht.
Alternativ dazu bliebe das Einsiedlerleben.