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Die Vorfahrt jedenfalls hat ihm nichts gebracht, weil er sich an sie hätte erinnern müssen, aber es nicht tat. Insofern hast du recht und ich habe weiter oben Unsinn geschrieben. Für ihn wäre es nicht vorteilhaft, dass er sich an den Feldweg hätte erinnern müssen. Einen Vorteil hätte es für ihn begründet, wenn er sich an die Begebenheit einer Straße erinnert hätte.
Ich verstehe es so, dass der Radfahrer damit rechnen muss, dass der Autofahrer die Situation falsch einschätzt, wenn schon das Gericht erst stundenlang diskutieren muss, wer denn jetzt Vorfahrt hat.
Ich denke mal, das OLG hat gemeint, dass der Radfahrer, der sich seiner Vorfahrt nicht sicher war, weil er zumindest potentiell auf nem Feldweg war, sicherheitshalber hätte gucken müssen.
Für die Leute, die meinen, die Helmpflicht sei nicht gesetzlich geregelt, deshalb dürfe sie beim Mitverschulden nicht berücksichtigt werden: Wenn jemand mit einer Hand ist, mit der anderen (Wasser) trinkt, mit dem Knie lenkt und dann 2 PKW verunfallen, wobei festgestellt wird, dass dieser hätte vermieden werden können, wenn der Esser/Trinker "nur" gefahren wäre, trifft den natürlich eine Pflichtverletzung, obwohl Essen und Trinken während der Fahrt nicht verboten ist. Warum soll das anders sein, nur weil es sich um einen Radfahrer handelt.
Wenn jemand mit einer Hand ist, mit der anderen (Wasser) trinkt, mit dem Knie lenkt und dann 2 PKW verunfallen, wobei festgestellt wird, dass dieser hätte vermieden werden können, wenn der Esser/Trinker "nur" gefahren wäre, trifft den natürlich eine Pflichtverletzung, obwohl Essen und Trinken während der Fahrt nicht verboten ist. Warum soll das anders sein, nur weil es sich um einen Radfahrer handelt.
o. g. könnte unter "Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit" fallen. Kann man i.m.A. nicht vergleichen da der (fehlende) Helm selbige nicht beeinträchtigt.
...sondern über den Anscheinsbeweis einer sportlichen Fahrweise. Ich finde, das fußt auf sehr dünnem Boden.
vor allem, wenn man unterstellt, dass ein Sportler sein Gefährt besser beherrscht, als der Hobbyradler auf dem Weg zur Arbeit, weils Wetter so schön ist.
In Berlin spürt man einen deutlich unruhigeren Auto (Verkehrs) fluss, wenn mal wieder die S-bahn streikt, und viele spontan aufs Auto umsteigen.
Der Senat setzte sich zunächst mit der Frage auseinander, ob es sich bei dem vom Radfahrer benutzten Weg um einen untergeordneten „Feld- oder Waldweg“ handelte, was er nach längeren Ausführungen verneinte. (...)
Ein erhebliches Mitverschulden des Radfahrers an dem Unfall sah der Senat jedoch, ebenso wie schon das Landgericht, darin, dass der Radler aufgrund der nicht sofort eindeutig zu beantwortenden Frage, ob es sich bei dem von ihm befahrenen Weg um einen Feldweg oder eine bevorrechtigte Straße handelte, eine strengere Sorgfalt hätte beachten müssen, was er nicht getan habe.
Da steht : ...aufgrund der nicht sofort eindeutig zu beantwortenden Frage, ob es sich bei dem von ihm befahrenen Weg um einen Feldweg oder eine bevorrechtigte Straße handelte...
Und nicht: ...aufgrund der von ihm nicht sofort eindeutig zu beantwortenden Frage, ob es sich bei dem von ihm befahrenen Weg um einen Feldweg oder eine bevorrechtigte Straße handelte...
Nur fuer mein gehandicapptes Vorstellungsvermoegen: Konstruier mir doch bitte mal den Fall, im dem ein Helm zu mehr Schaden fuehrt als der Verzicht auf einen solchen...
Relativ einfach. Mach mal eine Vorwärtsrolle mit Helm und eine ohne. Und jetzt probier mal das gleiche, wenn Du das Kinn nicht ganz auf die Brust ziehst.
Mein Schwager ist in DK über eine über den Weg gespannten Schur "gestolpert" und hat sich dabei den Hals gebrochen. Knapp am Querschnitt vorbei. Arzt sagte: Da war der Radhelm wohl eher schädlich.
Im Nachhinein weiß man im Einzelfall manchmal, was besser gewesen wäre. Im Vorhinein eher selten. Da kann man nur Statistiken auswerten. Und diese liegen für Fahrradhelme nicht gerade in berauschenden Umfängen vor.