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skotty76 05.10.2011 13:12

Helmpflicht für Rennradfahrer
 
Gericht: Rennradfahrer müssen Helm tragen

München (dpa/tmn) - Rennradfahrer dürfen nur mit Helm auf öffentlichen Straßen trainieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor (Aktenzeichen: 24 U 384/10), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Ohne Schutzhelm müssen Rennradler unter Umständen für einen Unfall mithaften, auch wenn sie diesen nicht verursacht haben. In dem Fall war ein Rennradfahrer zügig von einem Radweg auf eine Straße gewechselt und mit einem Auto zusammengestoßen. Er verletzte sich schwer an Rumpf und Kopf und klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Obwohl der Radler Vorfahrt hatte, sah das Gericht ein erhebliches Mitverschulden - unter anderem deshalb, weil er keinen Helm trug. Denn der hätte ihn womöglich vor Kopfverletzungen bewahrt. Nach Ansicht der Richter verpflichtet eine «sportliche Fahrweise» zum Tragen eines Schutzhelms. Auf sportliche Ambitionen des Radlers hätten etwa die Klickpedale an seinem Rad hingewiesen.

Oli68 05.10.2011 13:37

Finde ich extrem Klasse!!!


:Danke:

gollrich 05.10.2011 13:39

Na gleich mal Aktien von Helmherstellern kaufen wenn die Lobby schon zu den Richtern durchgedrungen ist....

4SeasonBiker 05.10.2011 13:42

"Helmpflicht", "nur mit Helm auf öffentlichen Straßen trainieren"... ist das hier Buzzword-Bingo?

Ich würde Widerspruch einlegen. Das Urteil ist - für mich als Laie und in dieser verkürzten Darstellung - doch völlig Banane. Es gibt nun mal keine Helmpflicht. Bekommt ein Autofahrer auch eine Mitschuld, wenn sein Auto keine 17 Airbags hat?

Ja is' denn das Sommerloch immer noch nicht vorbei? :Lachen2:

maestrosys 05.10.2011 13:49

Zitat:

Zitat von Oli68 (Beitrag 652074)
Finde ich extrem Klasse!!!


:Danke:

Find ich extrem bescheuert. Das möge doch bitte jedem selbst überlassen sein, wieviel Risiko er geht.

Hafu 05.10.2011 13:51

Zitat:

Zitat von 4SeasonBiker (Beitrag 652078)
...Ich würde Widerspruch einlegen. Das Urteil ist - für mich als Laie und in dieser verkürzten Darstellung - doch völlig Banane. Es gibt nun mal keine Helmpflicht. Bekommt ein Autofahrer auch eine Mitschuld, wenn sein Auto keine 17 Airbags hat?

Ja is' denn das Sommerloch immer noch nicht vorbei? :Lachen2:

Das Urteil steht in Übereinstimmung zur üblichen Rechtspraxis: in den 60er Jahren, als es noch keine Gurtpflicht gab haben Autofahrer, die wegen nicht angelegtem Gurt Verletzungen erlitten haben, die mit Gurt möglicherweise geringer ausgefallen wären auch regelmäßig eine Teilschuld zugewiesen bekommen. Und auch mit der Helmpflicht bei Motorradfahrern (die gibt es auch noch gar nicht so lange!) war es früher ähnlich.

Nicht anders ist die Rechtssituation jetzt für Rennradler.

Es ist doch ohnehin paradox: Mofa-Fahrer, deren Gefährt auf max. 25 km/h (selbst bergab) gedrosselt ist, müssen in Deutschland einen Helm tragen und sportliche Rennradfahrer, die bergab oder mit Rückenwind ohne weiteres 50km/h fahren können haben keine Helmpflicht.

Rassel-Lunge 05.10.2011 13:52

Chips...

skotty76 05.10.2011 13:55

Eigentlich sagt einem der gesunde Menschenvertsand schon, daß man einen Helm trägt...auch wenn es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt!!


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