Bei mir waren es 0€, Blutdruck messen und die Frage ob ich auch trainiert habe. Ok, der Doc kennt mich auch schon seit Jahren und zum Check gehe ich fast jedes Jahr. Dann mit EKG und Blutuntersuchung.
Das Ganze ist wohl ... wie sagen wir ... Humbug, und dient wohl eher der "juristischen Absicherung" der Veranstalter ...
Ebenso der dolle Online-Gesundheitscheck, bei dem man vor'm Berlin-Marathon der Einfachheit halber in ein paar Sekunden fuffzehn mal [v] Nein ankreuzt ...
INFUSIONEN ALS VERBOTENE METHODE
"Weil auch in der Ärzteschaft noch immer Unsicherheit über die Zulässigkeit von Infusionen besteht, weist die NADA in ihrem aktuellen Newsletter 03/10 noch einmal darauf hin, dass intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, nach dem, WADA-Code verbotenen sind.
Ausnahmen gelten nur für Krankenhauseinweisungen oder klinische Untersuchungen. Darunter fallen Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus), Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus) und chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation. Für alle anderen Infusionen muss vorher eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden."
Krankenhauser sind nach § 107 SGB V definiert...
es kommt vor allem darauf an das:
1. Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden
2. unter ständiger ärztlicher Leitung stehen
3. mit Hilfe von Pflegepersonal
4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können
Ich würde sagen ein Lazarett, wie im IM üblich stellt demnach ein Krankenhaus dar. Allerdings kein zugelassenes, deswegen "im Startgeld mit einbegriffen".
Ich fahr ein rosarotes Rad - und Du trägst offenbar ne gleichfarbige Brille...
Solltest Du mal auch probieren, würde Dir manchmal auch gut tun
Aber mal ganz im Ernst: nein! Nur aus der Luft heraus eine der möglichen Ursachen für die geschilderten Sachverhalte zu greifen und dann so zu tun als gäbe es nur eine mögliche Erklärung, finde ich einfach unseriös.
Und die Antwort auf die initiale Frage, ob man bei einem IM gesundheitliche Probleme bekommen kann, ohne grob fahrlässig gewesen zu sein, laut einfach: JA.
Der sportmedizinische Pflicht-Check, den ich vor'm IM Nizza für 30(?)€ über mich ergehen ließ, bestand im Groben aus 5 Kniebeugen, Puls und Blutruck messen und der Frage, ob ich anständig trainiert hätte ...
Paß auf, es winkt die 4! Vorne!
Aber wieso
Zitat:
Zitat von kurzundknackig
professionelle Betreuung in Trainingsfragen
notwendig sein soll, ist mir schleierhaft. Jeder, der hier im Forum ist, weiß, wo er das Wissen herbekommen kann.
Es ist technisch und mental eines vom schwierigsten überhaupt.
"Entpannt" ist man dort nie..., selbst nach den besten Schlägen auf den Fairways kann dir dann der fehlende Zentimeter "by the other game" (Green) den Score kosten. Brutales Hirnspiel.
Ich fahr ein rosarotes Rad - und Du trägst offenbar ne gleichfarbige Brille...
Komm, PP , ehrlich, das läuft doch hier oft nach dem Muster:
1. gesundheitliche Probleme können durch Doping ausgelöst sein (wobei ich keinen Schimmer habe - und auch nicht haben will - wie wahrscheinlich das ist)
2. Dann isses wahrscheinlich 'n Doper gewesen.
3. Das war'n Doper.
4. Nur Doper bekommen Probleme auf auf der LD
OK, der letzte war'n bisschen übertrieben, aber das veranschaulicht. Sicher besteht die Möglichkeit des Doping, aber die Folgeschlüsse halte ich eben wie Vinoman für übertrieben. Mauna Keas Einwurf bestätigt das.
Nur zur Info: keine Infusionen, keine (außergewöhnlichen) Probleme auf 2 LD, die 1. mit 50.
INFUSIONEN ALS VERBOTENE METHODE
"Weil auch in der Ärzteschaft noch immer Unsicherheit über die Zulässigkeit von Infusionen besteht, weist die NADA in ihrem aktuellen Newsletter 03/10 noch einmal darauf hin, dass intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, nach dem, WADA-Code verbotenen sind.
Ausnahmen gelten nur für Krankenhauseinweisungen oder klinische Untersuchungen. Darunter fallen Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus), Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus) und chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation. Für alle anderen Infusionen muss vorher eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden."
Verstehen tu ich den Text der NADA ja nicht. Voraussetzung für ne ausnahmsweise zulässige Infusion ist ne
1.
Zitat:
Zitat von NADA
Krankenhauseinweisungen
oder ne
2.
Zitat:
Zitat von NADA
klinische Untersuchungen
Es muss also neben der Krankenhauseinweisung noch ne Möglichkeit ohne Krankenhauseinweisung geben. Sonst hätte man sich das „oder klinische Untersuchungen“ ja sparen können. Unter 1. könnten fallen:
Zitat:
Zitat von NADA
Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus)
und
Zitat:
Zitat von NADA
Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus)
Ohne Krankenhauseinweisung gibt’s nur das Beispiel
Zitat:
Zitat von NADA
chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation.
Wollen die jetzt damit sagen, dass jede Infusion nach ner LD im Zelt, die medizinisch indiziert ist, aber nicht mit nem chirurgischen Eingriff verbunden ist, also z.B. dann gegeben wird, wenn der Körper Flüssigkeit nicht mehr aufnimmt, erst nach nem entsprechenden Antrag vorgenommen werden darf? Sonst scheint’s ja Doping zu sein und es wäre wohl ne Sperre fällig, auch wenn keine verbotenen Substanzen involviert sind. Der Begriff „klinische Untersuchung“ ist wohl scheint’s weiter zu fassen, als er bisher hier verstanden wird und wie auch ich ihn verstehe.
Gerade dann, wenn’s nicht um eine Krankenhauseinweisung geht, bei der "eh alles klar ist", wäre m.E. ne Hilfestellung für Ärzte und Athleten angezeigt, indem doch ein paar Beispiele ("insbesondere", "oder gleichwertig schwerwiegende Behandlungen" aufgenommen würden. Dann wäre auf der anderen Seite auch klarer, dass man die Infusion nicht mal eben statt Obst, Nüssen, etc. ist.