Zitat:
Zitat von Jahangir
Von Brandschutztür steht da nicht und schon gar nicht von bloßen offen lassen. Die Vorschrift betrifft unter anderem so Handlungen wie das Entfernen eines Bauzaunes, wodurch dann jemand in die Baugrube fällt etc. Das Vefahren wird eh eingestellt. Ich würde da mal anrufen und fragen wie lange es dauert, bis es eingestellt wird.
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aber von Schutzvorrichtungen, in diesem Fall ist es die "Brand- / Rauchschutztür" - erkennbar an Kennzeichenschild an der Zarge und im Falz an dem Türblatt
sollte die Tür keine Kennzeichnung haben, ist es auch keine Brand- / Rauchschutztür bzw. hat keine Zulassung als solche
wie du es beschreibst handelt es sich um eine Schleuse ( Tiefgarage zum Wohnhaus), diese Türen sind als Brandschutztüren und immer selbstschließend auszuführen, d.h. die sogenannten "Brandschutzkeile" dürfen nicht zum Aufhalten der Tür benutzt werden
dein liebster Mitmieter ist aber schon ganz schön kleinlich, wenn ich da jeden anzeigen würde

, ich weise meistens nur darauf hin (nach dem 3.mal gern auch schriftlich)
