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Anzeige nach § 145 Abs. 2 Nr.2 StgB
Hallo zusammen,
] Danke ! Hat sich erledigt |
Tür zulassen und dem Mieter eine auf's ****?
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Anwalt anrufen und vorher nicht mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren, am besten auch den Text oben rausnehmen.
Und wenn Du geizig sein solltest: http://www.frag-einen-anwalt.de/ |
Kann bewiesen werden, dass du es warst? Ich würde es einfach nicht zugeben.
Ansonsten halte ich es wie Ausdauerjunkie. Nette Mitmenschen mit mangelnder Auslastung und fehlendem Kommunikationsvermögen hast du da (falls ihr nicht schon vorher Krieg geführt habt) :Nee:. |
Akteineinsicht beantragen, um den Namen des Anzeigenerstatters in Erfahrung zu bringen und den dann grün und blau prügeln. Das hilft:Blumen:
Ach Quatsch. Schreib der Stelle, sie sollen das Verfahren einstellen, die Tür sei jetzt zu und es war nicht bekannt, dass es sich um eine Brandschutztür handelt. Dieser Rat kostet bei Frag-einen-Anwalt ca. 20,00 und ist auf T-S ganz für umme:) |
würde es auch so machen. alles abstreiten, die beweislast, das du die tür aufgehalten hast, liegt nicht bei dir. hat dich irgendwann irgendwer gesehen, als du die tür geöffnet und vor allem auch so fixiert hast, das sie nicht mehr selbsttätig schloß? kann das irgendwer beweisen? absprachen mit der hausverwaltung hin oder her, gemacht hast du es nie.......
ps: auhc wieder ein typischer fall, wo die deutsche justiz nicht einmal die klage annehmen sollte..... |
Ich würd's so machen, wie Jahangir (der seinen Online-Kollegen keinen müden euro gönnt;) ) geschrieben hat.
Auch die Berliner Staatsanwälte sind vermutlich froh um jedes eingestellte Verfahren. |
Zitat:
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