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Alt 12.05.2011, 14:59   #1
Patrick-Berlin
Vormals triathlon-live.de
 
Benutzerbild von Patrick-Berlin
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 463
Anzeige nach § 145 Abs. 2 Nr.2 StgB

Hallo zusammen,
]

Danke ! Hat sich erledigt

Geändert von Patrick-Berlin (12.05.2011 um 16:09 Uhr).
Patrick-Berlin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 15:02   #2
Ausdauerjunkie
Szenekenner
 
Benutzerbild von Ausdauerjunkie
 
Registriert seit: 07.02.2007
Ort: Oberfranken
Beiträge: 8.828
Tür zulassen und dem Mieter eine auf's ****?
Ausdauerjunkie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 15:08   #3
FinP
 
Beiträge: n/a
Anwalt anrufen und vorher nicht mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren, am besten auch den Text oben rausnehmen.

Und wenn Du geizig sein solltest: http://www.frag-einen-anwalt.de/
  Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 15:17   #4
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Kann bewiesen werden, dass du es warst? Ich würde es einfach nicht zugeben.

Ansonsten halte ich es wie Ausdauerjunkie. Nette Mitmenschen mit mangelnder Auslastung und fehlendem Kommunikationsvermögen hast du da (falls ihr nicht schon vorher Krieg geführt habt) .
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 15:20   #5
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Akteineinsicht beantragen, um den Namen des Anzeigenerstatters in Erfahrung zu bringen und den dann grün und blau prügeln. Das hilft

Ach Quatsch. Schreib der Stelle, sie sollen das Verfahren einstellen, die Tür sei jetzt zu und es war nicht bekannt, dass es sich um eine Brandschutztür handelt. Dieser Rat kostet bei Frag-einen-Anwalt ca. 20,00 und ist auf T-S ganz für umme
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Alt 12.05.2011, 15:24   #6
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.955
würde es auch so machen. alles abstreiten, die beweislast, das du die tür aufgehalten hast, liegt nicht bei dir. hat dich irgendwann irgendwer gesehen, als du die tür geöffnet und vor allem auch so fixiert hast, das sie nicht mehr selbsttätig schloß? kann das irgendwer beweisen? absprachen mit der hausverwaltung hin oder her, gemacht hast du es nie.......

ps: auhc wieder ein typischer fall, wo die deutsche justiz nicht einmal die klage annehmen sollte.....
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 15:30   #7
Hafu
 
Beiträge: n/a
Ich würd's so machen, wie Jahangir (der seinen Online-Kollegen keinen müden euro gönnt ) geschrieben hat.
Auch die Berliner Staatsanwälte sind vermutlich froh um jedes eingestellte Verfahren.
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Alt 12.05.2011, 15:31   #8
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
Von Brandschutztür steht da nicht und schon gar nicht von bloßen offen lassen. Die Vorschrift betrifft unter anderem so Handlungen wie das Entfernen eines Bauzaunes, wodurch dann jemand in die Baugrube fällt etc. Das Vefahren wird eh eingestellt. Ich würde da mal anrufen und fragen wie lange es dauert, bis es eingestellt wird.
  Mit Zitat antworten
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