Zitat:
Zitat von Volkeree
- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin)
- Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin)
- wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten
Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich.
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Hey,
prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.
Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!
Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!