Ich habe noch nie gehört, dass ein Veranstalter seinen Kunden 30 Euro zurückbezahlt (anrechnet), weil sie nach dem Wettkampf in einer Schlange anstehen mussten. Insofern müsste ich ihn zunächst fragen, warum er diese Kulanz angeboten hat, welche Erfahrungen er damit gemacht hat und ob er das noch einmal machen würde.
Ich bezweifle angesichts der Menge an interessanten Themen, die ich ansprechen möchte, dass wir bis zu diesen Problemen vordringen werden.
Viele Grüße,
Arne
Wer an diesem Tag bei 3X°C in der Schlange stand (und The Hammer in den Beine hatte... ), würde nicht so legere daher schreibseln.
Das Angebot von Kurt war eine schöne Geste, die man auf der anderen Seite aber auch als durchaus angebracht bezeichnen kann. Schließlich wurden entscheidende Fehler, fairer Weise !, zugegeben. Das hier als schwer nachvollziehbare Aktion darzustellen, finde eher unpassend. Kulant ist in diesem Thread häufiger zu lesen. Kulant war dann aber auch das Verhalten der Teilnehmer, von denen keiner „den Stand abgebaut“ hat, zumindest nicht in dem Zeitraum als ich anstand.
OT:
Die Anmache hier im Forum versetzt mich ja immer wieder in eine Art amüsiertes Entsetzen - so ähnlich wie die Nacktolme im Zoo-Exotarium.
Man staunt, ekelt sich ein bisschen - und muss doch immer wieder hingucken.
Kulant ist in diesem Thread häufiger zu lesen. Kulant war dann aber auch das Verhalten der Teilnehmer, von denen keiner „den Stand abgebaut“ hat, zumindest nicht in dem Zeitraum als ich anstand.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wenn ich in Roth an den Dixi Toilettenhäuschen anstehen muss, dann erwarte ich vom Veranstalter auch keine Minderung der Startgebühren. Der Vergleich hinkt zwar etwas, allerdings ist die Frage wo zieht man Grenzen.
Der nächste Schritt wäre Rückerstattung des Startgeldes bei Nichterreichen der perönlichen Bestzeit.