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Alt 28.03.2009, 00:35   #73
Rhing
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zitat:
Zitat von Abendblatt
Sein Kollege Norbert Klusen, Chef der Techniker Krankenkasse, sagte dem Abendblatt, "rein technisch" sei es möglich, direkt mit den Ärzten abzurechnen. Die KVen müssten sich aber generell mehr zum Dienstleister wandeln.
Na, der ist doch "ohne Worte". Bin gespannt, was sowas mal von der RA-Kammer kommt.
Mit dem Direktabrechnen werden sich die Ärzte aber m.E. ganz schön umgucken. Rechnung schreiben ist m.E. der geringe Teil. Die gehen aber davon aus, der Kunde/Patient zahlt. Frecherweise läßt der sich aber mahnen, mehrfach möglicherweise, dann gibt's 'n Mahn- und Vollstreckungsbescheid, ggfls. Verhandlung und dann noch (Privat-)insolvenz. 250 EUR Streitwert, Kosten des Rechtstreits: 253,50 EUR ohne Gutachter, Zeugen etc. Ich rechne mit der Rechtschutzversicherung direkt ab. Machen die meisten RAe. Manche Mandanten haben darauf keine Bock, verschlunzen alles oder - gibt's auch - sind dazu nicht in der Lage. Mache ich den Mist direkt selbst, läuft alles, die Rechtschutz hat alle Infos und entscheidet meist auch ziemlich schnell.

Geändert von Rhing (28.03.2009 um 00:42 Uhr).
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2009, 08:41   #74
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.659
Hi Folks!

Zitat:
Zitat von TriVet Beitrag anzeigen
Ich würde denken Betriebsergebnis incl. Zinsen, aber ohne Tilgung.
Ziemlich nahe dran - im Grunde ist es so - bis auf eine wohl unerhebliche Kleinigkeit. Siehe unten.

Und nochmal langsam zum mitschreiben: Ohne Tilgungen!

Zitat:
Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
Also ehrlich, das zu erläutern find ich'n bisschen viel verlangt für'n Artikel in ner Zeitung zumal die Quelle Statistisches Bundesamt angegeben ist.
Naja. Wenn ich was mache, dann mache ich es g'scheit oder gar nicht. Das ist aber typisch Medien und unsere Gesellschaft. Was aufschnappen und dann zu faul oder zu blöd sein um es richtig, konsistent und vollumfänglich darzustellen.

Stattdessen wird einfach was geschrieben, was Raum für Interpretationen lässt und mit Begriffen um sich geworfen, die so gar nicht passend sind. Hilfe: Ich werd sie nicht mehr los, die Geister die ich rief!

Und weil ich nicht's mehr hasse als Oberflächlichkeit und so schnell, schnell wischi waschi. Habe ich mich auf die Suche nach der Quelle gemacht.

Das statistische Bundesamt hat eine Website online, auf der die Gesundheitsberichterstattung des Bundes veröffentlicht wird.

http://www.gbe-bund.de

Hier kann man exakt die verwendeten Daten finden und nachvollziehen. Die Zahl zu den Radiologen findet man z.B. unter: http://www.gbe-bund.de/oowa921-insta...154/D.545/2436 Man nimmt dann die 209 TEUR und teilt die durch 12 und kommt auf die Zahl.

Hier findet man auch die Inhalte und Definitionen der Begrifflichkeiten. Zinsen sind drin bis auf Zinsen für Darlehn für Gebäude. Tilgungen natürlich nicht. Das ist dann der Spaß des Arztes aus dem vermeintlichen "Bruttoeinkommen".

Und für alle, die denken das wäre ja nahezu egal ob Tilgung oder nicht zwecks AfA, der soll halt mal zur LfA oder KfW gehen und sich ein Darlehn holen (Laufzeit kann man sich gerne aussuchen), so ein Kernspindingens kaufen und dann nen Kernspintomographen über 12 Jahre abschreiben (Richtline über die wirtschaftliche Nutzungsdauer ...). Es ist ja nicht so, dass ich durch eine Abschreibung das Wirtschaftsgut vom Finanzamt geschenkt bekomme. Wie war das: Es ist jeder eingeladen mitzuspielen! Achja: Von der üblicherweise persönlichen Haftung des Unternehmers (Häuschen z.B.) gar nicht zu reden! Weil (teil)haftungsfreigestellt sind in solchen Fällen immer nur die durchleitende Banken.

Auf den o. g. Seiten findet man also also was man sucht ...

... und oh Wunder!! Es wird nicht(!) von durchschnittlichem Bruttoeinkommen gesprochen. Sondern von Reinertrag.

Warum frage ich Euch, kann man das dann nicht einfach schreiben? Stattdessen ändert der Schreiberling das einfach auf "durchschnittliches Bruttoeinkommen". Aber das ist was anderes!

Hätte der Reinertrag geschrieben gäb's keine Diskussion, alles wäre klar und nur diejenigen, die nicht wissen was das ist, müssen halt suchen.

Aber so können sich die, die es nicht Wissen schön am Stammtisch über die so gut bezahlten Ärzte aufregen, weil der kriegt ja ein monatliches Bruttoeinkommen. Wahrscheinlich denken ein paar Breitnasen auch noch, die Ärzte kriegen das monatlich von der Krankenkasse - egal was sie tun. Weil bei Ihrem Bruttogehalt ist das ja auch so.

Und die anderen mit Durchblick fragen sich was der Schreiberling eigentlich meint, weil das so ja nicht wirklich stimmig ist.

Ach ja und weil's so schön passt: Bei den bayerischen Notaren ist das ja auch so. Die verdienen ne halbe Million im Jahr, auch wenn sie nix tun. Weil da wird das Geld ja umverteilt und in München sitzen ein paar Blöde, die viel Verdienen und die müssen dann den Faulen am Land was abgeben. Gleich mal zum Stammtisch damit - oder noch besser: In ein Forum. Oder ist das etwa falsch mit den Notaren?

Fazit: Die Graphik ist schlecht.

Nun viel Spaß beim recherchieren in echten Informationen.

peace, love & harmony
Helmut

Geändert von Helmut S (28.03.2009 um 09:14 Uhr).
Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2009, 09:16   #75
TriVet
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Beiträge: 6.066
Jetzt stehe ich bißl auf dem Schlauch:
Was ist dann beim Reinertrag anders als beim oben erwähnten "Ergebnis icl. Zinsen, aber ohne Tilgung".?

Auf der zitierten Website heißt es bei Reinertrag:
Reinertrag: Definition:
Zieht man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Einnahmen ab, so erhält man den Reinertrag.

http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechn...5::Einnahm en
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Alt 28.03.2009, 09:28   #76
Helmut S
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Beiträge: 9.659
Zitat:
Zitat von TriVet Beitrag anzeigen
Jetzt stehe ich bißl auf dem Schlauch:
Was ist dann beim Reinertrag anders als beim oben erwähnten "Ergebnis icl. Zinsen, aber ohne Tilgung".?
Na nix. Passt schon. Du hast schon recht. Völlig ok. Hab ich eh ganz am Anfang des langen Beitrags geschrieben.

Zitat:
Ziemlich nahe dran - im Grunde ist es so - bis auf eine wohl unerhebliche Kleinigkeit.
Was halt nicht drin ist sind Zinsen für Dahrlen die für Gebäude verwendet werden... but well. Das ist wahrscheinlich nicht so relevant für die betrachtete Gruppe.
Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2009, 10:59   #77
FuXX
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Beiträge: 8.858
Zitat:
Zitat von Harke Beitrag anzeigen
Die letzten Aktionen der Ärzte (SPD auf 15) sind aus der Verzweiflung geboren, weil Leute wie Ulla und KaLau ihr erklärtes Ziel, die Abschaffung freier Arztpraxen mit aller medialen Macht betreiben. KaLau sitzt ja im Rhön-Klinikum-Aufsichtsrat, super Lobbyist!
Etwas weniger Polemik würde auch der Arztseite guttun.

Da die Arzthonorare gegenüber den hier schon genannten Zahlen von 2003 stärker gestiegen sind, als die Zahl der Ärzte, kann es mit der entzogenen Geschäftsgrundlage auch noch nicht so weit sein, wie einige Ärzte glauben machen wollen.

FuXX
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Alt 28.03.2009, 11:20   #78
FuXX
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Beiträge: 8.858
@turoschroegi: Wieso ist denn beim Reinertrag die Tilgung nicht mit einberechnet? In der Definition steht doch, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden - also sollte doch der Geräteanschaffungspreis auch berücksichtigt sein, wenn auch über Jahre verteilt.

Hast du vll noch irgendwo ne genauere Definition für den Reinertrag?

FuXX
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Alt 28.03.2009, 13:07   #79
Helmut S
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Beiträge: 9.659
Hi FuXX,

ist halt so. Da müsste man mal das Finanzamt fragen

Im Ernst: Der "große Sinn" (sowas gibt's ) dahinter wird wohl der sein:

Grundsätzlich ist es so, dass bei allen unternehmerischen Tätigkeiten unterschieden wird zwischen Erträge/Erlösen aus Tätigkeiten die aus dem betrieblichen Zweck rühren und solche die das nicht tun. Für die Kostenseite gilt das Gleiche. Und mit Kostenseite sind wirklich "Kosten" gemeint. Ich kaufe was und bezahle dafür was. Aber immer betrieblicher Zweck.

Für Investitionen die mit Krediten finanziert werden heißt das: Der Schuldzins ist nur dann betrieblich Abzugsfähig, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut auch betrieblichen Zwecken dient. Aus diesem Grund ist z.B. der Schuldzins für das EFH des Unternehmers nicht steuerlich als Betriebskosten abzugsfähig (Steuertricks bestätigen die Regel )

"Schuldzinsen sind Kosten für betrieblich benötigte Ressourcen (Geld)". Deshalb darf man die Abziehen.

Eine Tilgung dagegen ist kein betreiblicher Kostenfaktor. Ich kaufe nichts betrieblich Notwendiges. Ich geb was zurück was ich geliehen habe. Ins Ergebnis fließen aber nur (grob gesagt) Kosten ein.

Eine andere Sicht als Erklärung ist: Es gibt kein GuV Konto wo das drauf gebucht wird. Sowas ist immer erst nach Steuern zu sehen. Du kannst Dir bei Wiki mal das Layout einer GuV Rechnung ansehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-...erlustrechnung. Das was da in Zeile 14/17 bzw 20 steht ist das von was wir reden.

Ich kann als Unternehmer z.B. auch nicht Beteiligungen an anderen Firmen "Vor-Steuer" kaufen. Das passiert immer aus versteuertem Geld. Das was ich mir leihe, das zahle ich also auch von versteuertem Geld zurück.

Aufwendungen für Abnutzung (AfA) darf man von Wirtschaftsgütern die dem betrieblichen Zweck dienen, so behandeln, dass sie den zu versteuernden Gewinn senken. Eigentlich ist das schon ne Ausnahme von dem "engen" Kostenansatz. man beachte die Bezeichnung: Aufwendungen und nicht Kosten. Zunächst fließt da ja auch nicht wirklich Geld.

Zu welchen Teilen und wie lange ich diese AfA Gewinnmindern verwenden darf, ist für jedes einzelne Teil vorgeschrieben. (Wenn Du willst, "Kosten für Wiederanschaffung in der Zukunft")


Eine "Definition" von Reingewinn habe ich nicht parat - nur das Verständnis dafür. So streng logisch wie wir Naturwissenschaftler das gerne hätten ist die Buchführung nicht. Da ist einiges "einfach so" (gottgegebene Schreiben vom BMF). Deshalb sind so Definitionen manchmal auch "unterschiedlich" oder auch die Bezeichnungen. Reingewinn/-verlust (Überschuß/Fehlbetrag) ist vergleichbar und m. E. gebräuchlicher (und googelbar)

Im Detail einfach nen Steuerfachmann fragen...

Grüße Helmut

Geändert von Helmut S (28.03.2009 um 13:27 Uhr).
Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2009, 13:25   #80
TriVet
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Zitat:
Zitat von FuXX Beitrag anzeigen
@turoschroegi: Wieso ist denn beim Reinertrag die Tilgung nicht mit einberechnet? In der Definition steht doch, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden - also sollte doch der Geräteanschaffungspreis auch berücksichtigt sein, wenn auch über Jahre verteilt.
Der Geräteanschaffungspreis wird nicht über die Tilgung, sondern über die "Abschreibung" berücksichtigt; dafür wiederum gibt es verschiedene Methoden (zB linear/degressiv).

Viele verwechseln allerdings die Abschreibungsmöglichkeit mit der Amortisation.
Beispielsweise kann ich einen Porsche kaufen und abschreiben; d.h. mein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um den Anteil der für dieses Auto abgeschrieben werden darf, sprich Finanzamt zahlt etwas(!) vom Porsche mit. Trotzdem muss ich ihn bezahlen; das "vergessen" viele.
Und ob ich mit dem Porsche Geld verdiene, ist nochmal ganz was anderes.
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