Zitat:
Zitat von hellhimmelblau
jetzt habe ich die Vorladung und hier die folgende Straftat:
"Ausspähen von Daten gemäß $ 202a STGB und Beleidigung"
|
wie ich sagte
Pipikram
Beleidigung unter 15 Jährigen? da lachen Polizisten Richter und Staatsanwälte sich kringelig drüber
und Ausspähen von Daten? die Kids gehen mit DATEN idR häufig so leichtsinnig um, das da nix ausgespäht werden muss,
wie ich schrieb, jeder Gedanke dazu ist überflüssig
bin gespannt was du zu erzählen hast nach dem Polizeigespräch
------------
@F18
nachdem mein Sohn innerhalb 1 Woche 3 Verweise nach Hause brachte, beraumte ich eine Dringlichkeitssitzung mit den dazugehördenden Lehrern an
dabei stellte ich fest
der Schuldirektor ist ne Pfeife
mit den 3 Lehrern dagegen hatten wir wirklich gute Gespräche
nach dem Gespräch mit dem einen, trauten sich die nachfolgenden Eltern nicht ins Zimmer, sie befürchteten Schlimmes, dabei hatte mir der Lehrer nur vorgeführt wie mein Sohn auf, seiner Meinung nach ungerechtfertigte Ansprachen der Lehrer reagierte
seit den Gesprächen, geben sich sowohl mein Bub als auch die Lehrer ordentlich Mühe und siehe da---ES KLAPPT
Zitat:
Zitat von F 18
Das hängt vom Sachverhalt ab und den durchschaue ich nicht. Selbst wenn du glaubst ihn zu durchschauen, könnte es sein dass du nicht annähernd alles weißt und schon gar nicht wie die rechtliche Situation ist. Ich behaupte mal Mofa frisieren ist einfacher geartet (weiß ich aber nicht, ist nur meine Meinung)
|
war das 2. Mal das er erwischt wurde, beim ersten Mal war nur die Richterin und es gab 15 Stunden
beim 2. Mal hatte er seinen Kumpel fahren lassen und freimütig beim Richter zugegeben das er ihn deshalb fuhren ließ, weil er ja schon einmal einen Eintrag hatte und dachte das es ihm dann nicht angelastet werden könnte
hat ihn 1200€ gekostet