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Alt Gestern, 11:01   #16945
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.729
Naja, ich seh schon nen wesentlichen Unterschied darin, pauschal irgendwelche Politiker 'an die Wand' stellen zu wollen oder sie aus plausiblen Gründen anzuklagen und ggf. zu verurteilen.
Funktioniert in anderen Demokratien, ich denk da grad an den Ex-Präsidenten von Frankreich, ja auch.

Unser ganzes System ist doch derart von Lobby-und Vetternwirtschaft durchseucht, dass ich schon finde, dass ne reelle Gefahr für die Beteiligten bestehen sollte, irgendwann mal für zwielichte Abschlüsse und Entscheidungen geradestehen zu müssen.
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
sybenwurz ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 11:07   #16946
Andag007
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.02.2024
Beiträge: 116
Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
Naja, ich seh schon nen wesentlichen Unterschied darin, pauschal irgendwelche Politiker 'an die Wand' stellen zu wollen oder sie aus plausiblen Gründen anzuklagen und ggf. zu verurteilen.
Funktioniert in anderen Demokratien, ich denk da grad an den Ex-Präsidenten von Frankreich, ja auch.

Unser ganzes System ist doch derart von Lobby-und Vetternwirtschaft durchseucht, dass ich schon finde, dass ne reelle Gefahr für die Beteiligten bestehen sollte, irgendwann mal für zwielichte Abschlüsse und Entscheidungen geradestehen zu müssen.
Na ja, wenn das so einfach wäre. Wie soll das konkret im politischen Betrieb aussehen? Für Gesetztesänderungen sind ja Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Willst Du einen Minister verklagen, dass er keine Mehrheiten zusammen bekommen hat? Und was wenn der Gesetztesentwurf am Ende nicht durch den Bundesrat geht?
Andag007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 11:14   #16947
Siebenschwein
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.06.2019
Ort: Zürič
Beiträge: 3.191
Zitat:
Zitat von Andag007 Beitrag anzeigen
Na ja, wenn das so einfach wäre. Wie soll das konkret im politischen Betrieb aussehen? Für Gesetztesänderungen sind ja Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Willst Du einen Minister verklagen, dass er keine Mehrheiten zusammen bekommen hat? Und was wenn der Gesetztesentwurf am Ende nicht durch den Bundesrat geht?
Moment - in der EU geht das ja auch, wenn Direktiven nicht umgesetzt werden. Klar, da zahlt dann der Staat die Strafen. Und analog könnte man die Beteiligten irgendwie haftbar machen, wenn Gesetze nicht UMGESEZT werden. Sprich, die entsprechenden Verordnungen nicht ausgestellt werden etc. pp.
Vielleicht sehe ich das falsch und es geht aus gutem Grund verfassungsrechtlich nicht - immerhin sind die meisten Minister Abgeordnete und immun - aber sowas sollte man zumindest diskutieren.
__________________
Wenn Ihr alle die Zeit, die Ihr hier im Forum vertüdelt, fürs Training nutzen würdet...
Siebenschwein ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 11:40   #16948
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 25.170
Ich gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich ein Interesse daran haben, sich an die Gesetze zu halten. Im aktuellen Fall schreibt das Gesetz eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030 und Klimaneutralität bis 2045 vor.

Der politische Prozess hat große Spielräume, auf welche Weise diese Ziele erreicht werden. Also Tempolimit ja/nein, Kohleausstieg und so weiter. Das Gericht verpflichtet den Gesetzgeber aber zur Ausformulierung konkreter Handlungspläne, die ausreichend sein müssen, die oben genannten Emissionsziele zu erreichen.

Die Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz wird derzeit ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht als unzureichend beklagt. Es sei in seiner gegenwärtigen Form nicht ausreichend, um die Emissionsziele zu erreichen. Falls die Kläger Recht bekommen, muss das Klimaschutzgesetz nachgeschärft werden. Ein Urteil wird für das laufende Jahr 2026 erwartet.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 11:46   #16949
TriVet
Szenekenner
 
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Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Kraichgau
Beiträge: 6.430
Ich vermute (und hoffe irgendwo), dass die Politiker (die es ja, zumindest die meisten, auch wissen, dass dringend gehandelt werden muss), „froh“ sind, den schwarzen Peter den Gerichten zuschieben zu können und so, leider, leider, ja „gezwungen“ werden/wurden, etwas zu tun? obwohl sie (für ihr Klientel) ja gar nicht wollten…
__________________
Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
TriVet ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 12:56   #16950
Andag007
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.02.2024
Beiträge: 116
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich ein Interesse daran haben, sich an die Gesetze zu halten. Im aktuellen Fall schreibt das Gesetz eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030 und Klimaneutralität bis 2045 vor.

Der politische Prozess hat große Spielräume, auf welche Weise diese Ziele erreicht werden. Also Tempolimit ja/nein, Kohleausstieg und so weiter. Das Gericht verpflichtet den Gesetzgeber aber zur Ausformulierung konkreter Handlungspläne, die ausreichend sein müssen, die oben genannten Emissionsziele zu erreichen.

Die Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz wird derzeit ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht als unzureichend beklagt. Es sei in seiner gegenwärtigen Form nicht ausreichend, um die Emissionsziele zu erreichen. Falls die Kläger Recht bekommen, muss das Klimaschutzgesetz nachgeschärft werden. Ein Urteil wird für das laufende Jahr 2026 erwartet.
Es ging um die persönliche Inhaftungnahme verantwortlicher Politiker. Du hattest doch selbst, wenn ich das richtig gelesen habe, den Verkehrsminister in den Ring geworfen. Nun stellen wir uns vor, das dieser einen Gesetzesvorlage zu Einführung eines Tempolimit ein und diese Vorloge erhält (aus welchen Gründen auch immer) entweder im Bundestag oder -rat keine Mehrheit. Auf welcher Basis und wegen welchem konkreten Vergehen soll dieser nun haftbar oder angeklagt werden? Nur darum ging’s mir
Andag007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 13:59   #16951
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 25.170
Zitat:
Zitat von Andag007 Beitrag anzeigen
Es ging um die persönliche Inhaftungnahme verantwortlicher Politiker. […] Nur darum ging’s mir
Bitte verzeih, dass ich nicht exakt auf Deine Frage eingegangen bin. Vielleicht googelst Du das besser? Ich bin kein Jurist.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 14:29   #16952
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.780
Weder im KSG noch im StGB gibt es entsprechende Straftatbestände. Damit ist es ausgeschlossen jemanden deswegen aus strafrechtlicher Sicht zu verklagen. Völlig abgesehen davon, dass Minister Immunität genießen, die erst aufgehoben werden müsste.

Das KSG ist im Endeffekt eine Verpflichtung der Verwaltung (Bundesregierung) zu Maßnahmen. Wenn die unterlassen werden, kann man darauf klagen, dass die Maßnahmen unternommen werden. Werden diese trotzdem nicht ergriffen gibt es z.B. Bußgelder, die aber das Ministerium bzw. der Staat bezahlt - und damit der Steuerzahler.

Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
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