Naja, ich seh schon nen wesentlichen Unterschied darin, pauschal irgendwelche Politiker 'an die Wand' stellen zu wollen oder sie aus plausiblen Gründen anzuklagen und ggf. zu verurteilen.
Funktioniert in anderen Demokratien, ich denk da grad an den Ex-Präsidenten von Frankreich, ja auch.
Unser ganzes System ist doch derart von Lobby-und Vetternwirtschaft durchseucht, dass ich schon finde, dass ne reelle Gefahr für die Beteiligten bestehen sollte, irgendwann mal für zwielichte Abschlüsse und Entscheidungen geradestehen zu müssen.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Naja, ich seh schon nen wesentlichen Unterschied darin, pauschal irgendwelche Politiker 'an die Wand' stellen zu wollen oder sie aus plausiblen Gründen anzuklagen und ggf. zu verurteilen.
Funktioniert in anderen Demokratien, ich denk da grad an den Ex-Präsidenten von Frankreich, ja auch.
Unser ganzes System ist doch derart von Lobby-und Vetternwirtschaft durchseucht, dass ich schon finde, dass ne reelle Gefahr für die Beteiligten bestehen sollte, irgendwann mal für zwielichte Abschlüsse und Entscheidungen geradestehen zu müssen.
Na ja, wenn das so einfach wäre. Wie soll das konkret im politischen Betrieb aussehen? Für Gesetztesänderungen sind ja Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Willst Du einen Minister verklagen, dass er keine Mehrheiten zusammen bekommen hat? Und was wenn der Gesetztesentwurf am Ende nicht durch den Bundesrat geht?
Na ja, wenn das so einfach wäre. Wie soll das konkret im politischen Betrieb aussehen? Für Gesetztesänderungen sind ja Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Willst Du einen Minister verklagen, dass er keine Mehrheiten zusammen bekommen hat? Und was wenn der Gesetztesentwurf am Ende nicht durch den Bundesrat geht?
Moment - in der EU geht das ja auch, wenn Direktiven nicht umgesetzt werden. Klar, da zahlt dann der Staat die Strafen. Und analog könnte man die Beteiligten irgendwie haftbar machen, wenn Gesetze nicht UMGESEZT werden. Sprich, die entsprechenden Verordnungen nicht ausgestellt werden etc. pp.
Vielleicht sehe ich das falsch und es geht aus gutem Grund verfassungsrechtlich nicht - immerhin sind die meisten Minister Abgeordnete und immun - aber sowas sollte man zumindest diskutieren.
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Wenn Ihr alle die Zeit, die Ihr hier im Forum vertüdelt, fürs Training nutzen würdet...
Ich gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich ein Interesse daran haben, sich an die Gesetze zu halten. Im aktuellen Fall schreibt das Gesetz eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030 und Klimaneutralität bis 2045 vor.
Der politische Prozess hat große Spielräume, auf welche Weise diese Ziele erreicht werden. Also Tempolimit ja/nein, Kohleausstieg und so weiter. Das Gericht verpflichtet den Gesetzgeber aber zur Ausformulierung konkreter Handlungspläne, die ausreichend sein müssen, die oben genannten Emissionsziele zu erreichen.
Die Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz wird derzeit ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht als unzureichend beklagt. Es sei in seiner gegenwärtigen Form nicht ausreichend, um die Emissionsziele zu erreichen. Falls die Kläger Recht bekommen, muss das Klimaschutzgesetz nachgeschärft werden. Ein Urteil wird für das laufende Jahr 2026 erwartet.
Ich vermute (und hoffe irgendwo), dass die Politiker (die es ja, zumindest die meisten, auch wissen, dass dringend gehandelt werden muss), „froh“ sind, den schwarzen Peter den Gerichten zuschieben zu können und so, leider, leider, ja „gezwungen“ werden/wurden, etwas zu tun? obwohl sie (für ihr Klientel) ja gar nicht wollten…
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
Ich gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich ein Interesse daran haben, sich an die Gesetze zu halten. Im aktuellen Fall schreibt das Gesetz eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65% bis zum Jahr 2030 und Klimaneutralität bis 2045 vor.
Der politische Prozess hat große Spielräume, auf welche Weise diese Ziele erreicht werden. Also Tempolimit ja/nein, Kohleausstieg und so weiter. Das Gericht verpflichtet den Gesetzgeber aber zur Ausformulierung konkreter Handlungspläne, die ausreichend sein müssen, die oben genannten Emissionsziele zu erreichen.
Die Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz wird derzeit ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht als unzureichend beklagt. Es sei in seiner gegenwärtigen Form nicht ausreichend, um die Emissionsziele zu erreichen. Falls die Kläger Recht bekommen, muss das Klimaschutzgesetz nachgeschärft werden. Ein Urteil wird für das laufende Jahr 2026 erwartet.
Es ging um die persönliche Inhaftungnahme verantwortlicher Politiker. Du hattest doch selbst, wenn ich das richtig gelesen habe, den Verkehrsminister in den Ring geworfen. Nun stellen wir uns vor, das dieser einen Gesetzesvorlage zu Einführung eines Tempolimit ein und diese Vorloge erhält (aus welchen Gründen auch immer) entweder im Bundestag oder -rat keine Mehrheit. Auf welcher Basis und wegen welchem konkreten Vergehen soll dieser nun haftbar oder angeklagt werden? Nur darum ging’s mir
Weder im KSG noch im StGB gibt es entsprechende Straftatbestände. Damit ist es ausgeschlossen jemanden deswegen aus strafrechtlicher Sicht zu verklagen. Völlig abgesehen davon, dass Minister Immunität genießen, die erst aufgehoben werden müsste.
Das KSG ist im Endeffekt eine Verpflichtung der Verwaltung (Bundesregierung) zu Maßnahmen. Wenn die unterlassen werden, kann man darauf klagen, dass die Maßnahmen unternommen werden. Werden diese trotzdem nicht ergriffen gibt es z.B. Bußgelder, die aber das Ministerium bzw. der Staat bezahlt - und damit der Steuerzahler.