Bezüglich Emissionen ist das E-Auto lokal immer überlegen. Global, bzgl. Klimawandel nur wenn der Strommix wirklich günstig ist - und der ist gerade hierzulande dem von z.B. Norwegen oder auch Frankreich deutlich unterlegen. Daher halte ich es klimatechnisch für effektiver, entweder die E-mobilität in Ländern mit hohem Erneuerbaren-Anteil zu fördern, oder E-Auto-Zuwächse auf das Tempo des Zubaus von Erneuerbaren im Land begrenzen; alles andere ist klimatechnisch wenig hilfreich.
Emissionen eines Benziners (5l / 100 km, sehr wenig):
Die Well-to-Wheel-Betrachtung (Quelle bis Rad) berücksichtigt neben der direkten Verbrennung auch die Förderung, den Transport und die Raffinerie des Kraftstoffs.
Verbrennung: Ein Liter Benzin verursacht direkt ca. 2,37 kg CO2.
Vorkette: Inklusive Bereitstellung rechnet man mit ca. 3,0 kg CO2-Äquivalenten pro Rechnung: 5 l * 3 kg = 15 kg CO2 pro 100km
Emissionen des E-Autos (20 kWh / 100 km):*
Für 2024/2025 liegt der spezifische CO2-Ausstoß des deutschen Strommix bei etwa 380–400 g/kWh (Tendenz sinkend durch den Ausbau erneuerbarer Energien, der 2024 fast 60 % erreichte)
Rechnung: 20 kWh * 0,4 kg = 8 kg CO2 pro 100km
Klimavorteil: Selbst wenn man die CO2-intensive Batterieproduktion einbezieht, erreichen moderne E-Autos gegenüber Benzinern oft schon nach ca. 17.000 bis 60.000 km den Punkt, an dem sie in der Gesamtbilanz sauberer sind.
Strommix: Da der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Netz 2024 auf über 59 % stieg, verbessert sich die Bilanz des E-Autos jährlich automatisch weiter, während der Benziner an seine physikalischen Grenzen gebunden bleibt.
Überlegenheit als Gesamtbild mißt sich für mich allein an dem "Wert", also Kundennutzen der Funktion im Verhältnis zu den Kosten. Da für viele Menschen offenbar der Klimaschutz nicht so hoch in dem Funktionsranking steht, wie für Dich, gibt es für diese auch keine klare Überlegenheit der E-Autos.
Das wird aber nicht allein auf der individuellen Ebene geregelt.
Umweltschutz zählt neben der Rechtsstaatlichkeit und der Sozialstaatlichkeit zu den Staatszielen in Deutschland.
Es ist nicht Sache des Einzelnen, für sich zu entscheiden, ob für ihn die Regeln des Rechtsstaats hoch im Ranking stehen oder nicht. Eine Firma kann sich nicht um die Sozialabgaben für ihre Mitarbeitenden drücken, mit dem Verweis, ihr seien andere Dinge nunmal wichtiger.
Emissionsfreie Fahrzeuge sind in ihrer Gesamtheit Teil des Umweltschutzes als Staatsziel und haben darin ihren Wert.
. Da für MICHoffenbar der Klimaschutz nicht so hoch in dem Funktionsranking steht, wie für Dich, gibt es für MICH auch keine klare Überlegenheit der E-Autos.
So wird es deutlicher
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
Das wird aber nicht allein auf der individuellen Ebene geregelt.
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Es ist nicht Sache des Einzelnen, für sich zu entscheiden, ob für ihn die Regeln des Rechtsstaats hoch im Ranking stehen oder nicht.
Nicht auf individueller Ebene, aber z.B. über Wahlen. Es ist Sache des Einzelnen, für sich zu entscheiden, welche Regeln höher oder tiefer im Ranking stehen, ob er sich an der Wahlurne für die geltenden Regeln oder für eine Partei einsetzt, die diese Regeln oder das Ranking ändern will. Ich denke, in einer Demokratie ist das die beste Art, über den politischen Kurs zu entscheiden. Für mich zumindest besser, als jede Berufung auf "Fakten" oder "Experten", egal was die Menschen möchten. Solche Auseinandersetzungen werden die Wahlen in den nächsten 10 Jahren sicher wesentlich mitbestimmen. Mal sehen, wo sich die Extreme treffen - hoffentlich in einer rationalen Mitte.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Mal sehen, wo sich die Extreme treffen - hoffentlich in einer rationalen Mitte.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil von 2021 zur Balance zwischen Klimaschutz und anderen Staatszielen geäußert:
Artikel 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Artikel 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.
Artikel 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.
Bitte beachte den letzten Satz. Er scheint mir auszudrücken, dass man Klimaschutz nicht einfach abwählen kann.
Bitte beachte den letzten Satz. Er scheint mir auszudrücken, dass man Klimaschutz nicht einfach abwählen kann.
Für mich drückt es die Absicht und den Wunsch der damaligen Richter aus. In einer Demokratie ist jede juristische und/oder politische Entscheidung einer möglichen Änderung ausgesetzt, wenn sich dafür nur eine Mehrheit findet. Nichts ist für die Ewigkeit auch wenn jeder sich das wünscht. Und natürlich gibt es in einer freien Demokratie immer eine Opposition, die nicht der Ansicht der Mehrheit ist, ohne deshalb moralisch minderwertig zu sein - das ist auch unabänderbar.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Und natürlich gibt es in einer freien Demokratie immer eine Opposition, die nicht der Ansicht der Mehrheit ist, ohne deshalb moralisch minderwertig zu sein - das ist auch unabänderbar.
Ich denke schon, dass es moralisch minderwertige Politik gab, gibt und vielleicht auch in Zukunft geben wird. Jedes Schulkind kann sie benennen. Du doch auch.