Zitat:
Zitat von Antracis
Es gab sicher eine Vorgeschichte, aber keines der Ereignisse legitimiert eine kriegerische Handlung. Du argumentierst wie ein Strafverteidiger, der versucht, dass Motiv seines Mandanten deutlich zu machen und die Provokationen seitens der Angehörigen des Opfers herausstellt, aber das alles bleibt in weiter Distanz zu einer Notwehr, die eine Tötung unter bestimmten Umständen rechtfertigen könnte.
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Punkt 2 spare ich mir und 3 ist spekulativ und ja, alles ist hier offtopic. Sorry, bin jetzt auch raus aus der unerquicklichen Diskussion.
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Danke für Deine sachliche und umfangreiche Antwort. Gestatte mir, auch wenn Du die Diskussion beendest, noch eine kurze abschliessende einordnende Bemerkung zu unserer Diskussion. Du bleibst in Deinen Ausführunge bei der
völkerrechtlichen Bewertung des Ukrainekrieges und Legitimationsfrage. Die ist für Gewaltanwendungen in der UNO-Charta klar definiert und habe ich in der juristischen Anwendung auf den Ukrainekrieg nicht infrage gestellt.
Mein Ausgangspunkt der Diskussion war als Einwand gegen Deinen Vorwurf (unlogisch zu argumentieren), man könne
Geschichte nicht auf eine einzige ahistorische eindimensionale Abstraktion von Täter-Opfer reduzieren bzw. nur auf den Punkt der völkerrechtlichen, juristischen Beurteilung von Gewaltanwendung, vor allem dann nicht, wenn es um Friedenslösungen nach der UNO-Charta geht (Punkt 2). Nimm z.B. den völkerrechtswidrigen Irakkrieg. In der Folge ergaben sich im Irak und in Syrien neue staatenähnliche Gebilde wie Kurdistan oder Rojava und wo vorher Iraker oder Syrer aus diesen Regionen an der Seite der illegitim Gewalt anwendenden USA-Invasoren kämpften, weil sie einen eigenen Staat gründen wollten. Ein "status quo ante" entfällt nach dem Krieg als Friedenslösung, obwohl der Irak, völkerrechtlich das Opfer der Gewaltanwendung, damit viele Ölfelder und staaliches Territorium verloren hat, entschädigungslos. So befinden sich auch Ukrainer an der Seite Russlands im Krieg mit eigenen Vorstellungen für die Krim und den Donbass. Mit alleiniger abstrakter Reduktion auf ein Täter-Opfer-Verhältnis kann man historische Konflikte in Vermittlungen für einen Frieden erfahrungsgemäss oft schlecht lösen. Oder den völkerrechtswidrigen Natoeingriff beim Kosovokrieg.
Stichwort Souveränität: Auch die Bundeswehr unterlag z.B. in der BRD Grenzen ihrer Grösse und Bewaffnung und sogar nach der Wiedervereinigung ist im 2plus4 Vertrag noch festgehalten, dass die Bundeswehr eine Stärke von 370 000 Soldaten nicht übersteigen darf und auf atomare, chemische und biologische Waffen zu verzichten hat. Damit werden Sicherheitsinteressen von den ehemaligen Allierten berücksichtigt, die bei den Vertragsverhandlungen zur Wiedervereinigung verhandelt und vereinbart worden sind. (Als Vergleich stehen in der Ukraine auf beiden Seiten je das doppelte an Soldaten in den zwei Heeren.).