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Alt 30.05.2017, 21:19   #6497
captainbeefheart
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Die religiöse Indoktrinierung kleiner Kinder an Grundschulen steht für mich im Widerspruch zur Religionsfreiheit der Kinder, die der Staat zu garantieren hat. Kinder sind nämlich auch Bürger.
Diese Behauptung wird durch Wiederholung nicht richtiger. Der Staat garantiert Religionsfreiheit auch in diesem Sinne, niemand MUSS in einen Religionsunterricht: "Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ (zit .in Wikipedia)
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Alt 30.05.2017, 22:46   #6498
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.352
Zitat:
Zitat von captainbeefheart Beitrag anzeigen
Diese Behauptung wird durch Wiederholung nicht richtiger. Der Staat garantiert Religionsfreiheit auch in diesem Sinne, niemand MUSS in einen Religionsunterricht: "Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ (zit .in Wikipedia)
Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenem Ermessen religiös zu erziehen. Sofern es um kleine Kinder geht, entscheiden die Eltern, nicht die Kinder, ob sie in einen Religionsunterricht gesetzt werden oder nicht.

Hier drückt sich demnach die Religionsfreiheit der Eltern aus. Nicht die Religionsfreiheit der Kinder. Der von Dir zitierte Absatz spricht ausdrücklich von der Entscheidung der Eltern. Die Rechte der Kinder kommen gar nicht vor.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2017, 22:56   #6499
trithos
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.07.2014
Ort: neue Kloster- und Burgstadt bei Wien
Beiträge: 1.422
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenem Ermessen religiös zu erziehen. Sofern es um kleine Kinder geht, entscheiden die Eltern, nicht die Kinder, ob sie in einen Religionsunterricht gesetzt werden oder nicht.

Hier drückt sich demnach die Religionsfreiheit der Eltern aus. Nicht die Religionsfreiheit der Kinder. Der von Dir zitierte Absatz spricht ausdrücklich von der Entscheidung der Eltern. Die Rechte der Kinder kommen gar nicht vor.
Ja genau. Deshalb heißen Eltern in der Bürokratie auch "Erziehungsberechtigte", weil sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Ich will das jetzt wirklich nicht verblödeln, aber ich verstehe die Aufregung nicht, wenn Eltern für ihre Kinder Entscheidungen treffen, die mit Religion zu tun haben. Eltern treffen laufend Entscheidungen für die Kinder - wer sollte das denn auch sonst tun?

Und die wichtigste Entscheidung ist ohnehin schon viel früher gefallen. Da haben nämlich Eltern entschieden, ein Kind zu zeugen. Hmmm - hat da irgendwer das Kind gefragt, ob es überhaupt gezeugt werden will?
trithos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2017, 22:59   #6500
Jörn
Esst mehr Gemüse
 
Benutzerbild von Jörn
 
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Ich finde, daß die Symbolkraft des Kopftuchs für das fundamentalistische, rückwärtsgewandte, frauendiskriminierende Islam, wie es bereits von Atatürk erkannt wurde, von vielen im heutigen Westeuropa unterschätzt wird, was besonders von den fortschrittlicheren Muslimen als Verrat an ihrer Sache angesehen wird.
Aber ist der Islam in der Geringstellung der Frau nicht vergleichbar mit der Christentum?

Bei der Symbolkraft des Kopftuchs gebe ich Dir Recht. Aber abgesehen von der Symbolik bestreiten beide Religionen die Gleichberechtigung und die Gleichwertigkeit der Frau, und zwar nicht nur symbolisch, sondern ganz praktisch und konkret.

Das islamische Kopftuch steht für Dinge, an die auch die Christen mit Inbrunst glauben. Die Bedeckung der weiblichen Haare wird auch im Christentum verlangt. Die Tatsache, dass es nicht mehr praktiziert wird, liegt einfach daran, dass niemand mehr die Bibel liest, während der Koran noch aktiv gelesen wird.

Die Verderbtheit der Frau ist DAS zentrale Element der christlichen Schöpfungslehre -- und nicht nur eine kleine Randerscheinung. Wer nicht tiefgründig überzeugt ist, dass die Frau vom Wesen her schlecht, schwach und verworfen ist, kann sich nicht Christ nennen.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2017, 23:03   #6501
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.352
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Das wirkt auf mich so, daß eine beliebige Gesinnung einfach dadurch besonderen Schutz des Grundgesetzes genießt, wenn sie sich Religion nennt.
Ich habe die meisten Bücher des von Dir verlinkten Autors gelesen. Es ist schon etwas dran an dem, was Du sagst.

Mir scheint jedoch, dass wir bei der Kopftuchdebatte mit der falschen Baustelle beschäftigt sind. Statt uns mit Religion auseinanderzusetzen, konzentrieren wir uns auf die sichtbaren Symbole, also ob sie die Hauptsache wären.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2017, 23:03   #6502
captainbeefheart
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenem Ermessen religiös zu erziehen. Sofern es um kleine Kinder geht, entscheiden die Eltern, nicht die Kinder, ob sie in einen Religionsunterricht gesetzt werden oder nicht.

Hier drückt sich demnach die Religionsfreiheit der Eltern aus. Nicht die Religionsfreiheit der Kinder. Der von Dir zitierte Absatz spricht ausdrücklich von der Entscheidung der Eltern. Die Rechte der Kinder kommen gar nicht vor.
So wie Eltern in jedem anderen Aspekt erziehungsberechtigt sind. Ziemlich abstruse Argumentation. Wie sollte ein Kind mit 6 eine solche Entscheidung treffen? qbz hat hier schon vorgetragen, zu welchem Denken Kinder in diesem Alter normalerweise fähig sind.

Soweit ich weiß gibt es kein einziges Kinderrecht im GG. Bayern wird voraussichtlich eine Initiative starten, Kinderrechte in das Grundgesetz zu bekommen. Da geht es dann aber um körperliche Gewalt und andere Themen, die wirklich das Kindeswohl beeinträchtigen können.
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Alt 30.05.2017, 23:07   #6503
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.352
Zitat:
Zitat von captainbeefheart Beitrag anzeigen
So wie Eltern in jedem anderen Aspekt erziehungsberechtigt sind. Ziemlich abstruse Argumentation. Wie sollte ein Kind mit 6 eine solche Entscheidung treffen?
Du tust so, als müsse diese Entscheidung unbedingt im Alter von 6 Jahren getroffen werden. Das muss sie nicht. Man kann ohne Probleme damit warten, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu entscheiden. Auf diese Weise wäre die Religionsfreiheit der Eltern und der Kinder gleichermaßen gewahrt.

Zitat:
Zitat von captainbeefheart Beitrag anzeigen
qbz hat hier schon vorgetragen, zu welchem Denken Kinder in diesem Alter normalerweise fähig sind.
Macht Dich der Satz nicht stutzig? Dir scheint völlig klar zu sein, dass Kinder in diesem Alter zu keinerlei Kritik gegenüber Glaubensmärchen fähig sind.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2017, 23:27   #6504
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.352
Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
Ja genau. Deshalb heißen Eltern in der Bürokratie auch "Erziehungsberechtigte", weil sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Ich will das jetzt wirklich nicht verblödeln, aber ich verstehe die Aufregung nicht, wenn Eltern für ihre Kinder Entscheidungen treffen, die mit Religion zu tun haben. Eltern treffen laufend Entscheidungen für die Kinder - wer sollte das denn auch sonst tun?
Kinder haben auch Rechte gegenüber ihren Eltern. Sie haben beispielsweise das Recht, frei von körperlicher und seelischer Gewalt aufzuwachsen. Der Staat garantiert dafür und setzt Eltern ebenso wie allen anderen Menschen hier Grenzen. Anderes Beispiel: Kinder sind schulpflichtig, auch wenn das den Eltern gegen den Strich geht. Der Staat setzt das angenommene Interesse der Kinder auch hier durch, ebenso wie zuvor das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Warum ist für Dich so klar, dass die Religionsfreiheit des Grundgesetzes nicht für Kinder gilt?
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
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