Der Fehler lag letztlich darin, einerseits die nicht-nominierten Athletinnen nicht genügend in den erfolgten finalen Nominierungsvorschlag einzubinden, so dass diese gar nicht auf die Idee kommen, den Nominierungsvorschlag an das DOSB juristisch anzufechten.
Andererseits hätte der Fachverband DTU dem Dachverband DOSB viel deutlicher machen müssen, wie wichtig im modernen olympischen Triathlon teamtaktische Erwägungen sind und dass es aussichtslos ist, eine Athletin mit einer Leistungsstruktur wie Haug ohne Unterstützung durch weitere deutsche Athletinnen nach Rio zu schicken.
Die Abstimmung mit nicht-Nominierten kann und muss versucht werden und ich messe den Erfolg eines Präsidium an der Wirksamkeit mit der solche Konflikte moderiert werden. Dazu sind sie u.a. da!
Auch die Abstimmung mit dem DOSB mache ich weit im Vorfeld, wenn ich potenzielle Konfliktfälle oder Probleme erkenne. Auch hier ist Kriterium für Professionalität die Wirksamkeit, mit der so etwas gehandhabt wird.
Ich versuche hier einmal, die Fakten übersichtlich zusammenzutragen. Bitte tragt Euer Wissen in knapper Form dazu bei, oder korrigiert falsche Inhalte.
1.
Die DTU hat die Qualifikationsnormen festgelegt (PDF). Diese enthalten drei Möglichkeiten zur Nominierung, was bedeutet, dem DOSB zur Teilnahme an den Olympischen Spielen vorgeschlagen zu werden:
a) Durch bestimmte vorher festgelegte Platzierungen.
b) Falls diese Platzierungen nicht erreicht werden, durch Vorschlag des DTU-Präsidiums.
c) Als Ersatzfrau wird mitgenommen, wer Punkt a am nächsten kommt.
2.
Nur Anne Haug hat sich gemäß Punkt a über Platzierungen qualifizieren können. Die beiden anderen nominierten Sportlerinnen wurden daher nach Punkt b qualifiziert, also durch Vorschlag des DTU-Präsidiums.
3.
Rebecca Robisch hat gegen diese Art der Nominierung nach Punkt b vor dem Schiedsgericht geklagt und recht bekommen. Robischs Anwalt sagt, der Vorschlag der DTU habe sich nach objektiven Kriterien zu richten.
4.
Die Urteilsbegründung kenne ich nicht. Kann hier jemand einen Link beisteuern? Schiedsrichterin Wisser wird mit den Aussage zitiert „teamtaktische Anweisungen und deren Umsetzung im olympischen Wettkampf widersprechen dem olympischen Grundsatz“. Innerhalb der ITU sind taktische Verhaltensweisen der Teilnehmer untereinander jedoch erlaubt. (PDF, Kapitel 2.1 Abschnitt a)
5.
Die DTU hat nach dem Urteil gleich 5 Athletinnen dem DOSB vorgeschlagen und letzterem die Auswahl überlassen. Der DOSB hat daraufhin nur die direkt qualifizierte Anne Haug ausgewählt.
Robischs Anwalt sagt, der Vorschlag der DTU habe sich nach objektiven Kriterien zu richten.
das ist halt nach erfolglosem nominierungskriterium 1, wenn es um....
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
I
b) Falls diese Platzierungen nicht erreicht werden, durch Vorschlag des DTU-Präsidiums
...geht schwierig. leider folgte frau wisser dem anwalt zu bereitwillig. obwohl zb die besseren schwimmleitungen einer knapp gegenüber einer robisch auch objektiv sind, und grundlegend für nominierungskriterium 2 sind.
Da kann man mal sehen. Gerade hieß es noch, das Gericht habe gar nicht anders entscheiden können. Jetzt ist plötzlich die Richterin schuld, die "natürlich" eine alte Rechnung beglichen habe. Könnte es sein, dass Du hier eine alte Rechnung begleichst?
Ich verstehe die Schärfe nicht. Zu der Zeit als Frau Wisser an der DTU-Spitze stand, war Hafu doch noch gar kein Funktionär. Und das in deren Ende bei der DTU nicht ganz einvernehmlich war, dürfte ja allgemein bekannt sein. Daher drängt sich natürlich schon der Verdacht auf, warum so jemand nun dieses Urteil treffen musste. Vor den weltlichen Gerichten hätte diese Konstellation wohl gereicht, um einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Aber auch daran hat ja bei der DTU niemand gedacht ;-)
Eine Partei schlägt einen Schiedsrichter vor, die andere Partei benennt einen weiteren Schiedsrichter und dann versucht man sich auf einen Vorsitzenden zu einigen (es sei denn man einigt sich auf ein Einzelschiedsgericht).
Ist schon sehr verwunderlich, dass in so einer Konstellation Claudia Wisser anscheinend die entscheidende Stimme ausmacht, auch wenn man von einer Triathlonfinisherin immerhin vermuten könnte, dass ihr die Grundprinzipien des Olympischen Triathlons geläufig sind.
leider folgte frau wisser dem anwalt zu bereitwillig. obwohl zb die besseren schwimmleitungen einer knapp gegenüber einer robisch auch objektiv sind, und grundlegend für nominierungskriterium 2 sind.
Das kann man so sehen, sofern man dem Interesse des Verbandes, eine möglichst gute Olympiaplatzierung einer einzelnen Athletin zu erzielen, Vorrang gibt. Hier geht es um das Interesse des Verbandes.
Dagegen abzuwägen ist jedoch aus meiner Laiensicht das Interesse der anderen Kadersportlerinnen, dass jeweils die besten Deutschen Athletinnen zu den Olympischen Spielen fahren. Hier geht es um das Interesse der einzelnen Sportlerin.
Ein Sportverband hat bei seinen Regeln beide Seiten zu berücksichtigen. Er hat also neben seinen eigenen Interessen auch die der ihm anvertrauten Sportler zu vertreten. Ob das mit einem wachsweichen Nominierungsparagrafen, der letztlich eine willkürliche Entscheidung des Verbandes ermöglicht, gewährleistet ist, kann man hinterfragen.
Den olympischen Geist sehe ich eher auf der Seite des Arguments, die jeweils besten Athleten eines Landes zu den Spielen zu schicken. Sie haben sich das verdient. Das gegenteilige Argument, man müsse zugunsten von Medaillenchancen eine einzelne Athletin durch Helfer unterstützen, zulasten anderer Sportlerinnen, sehe ich im Triathlon (anders als im Radsport) eher nachrangig.
Das kann man so sehen, sofern man dem Interesse des Verbandes, eine möglichst gute Olympiaplatzierung einer einzelnen Athletin zu erzielen, Vorrang gibt. Hier geht es um das Interesse des Verbandes.
Dagegen abzuwägen ist jedoch aus meiner Laiensicht das Interesse der anderen Kadersportlerinnen, dass jeweils die besten Deutschen Athletinnen zu den Olympischen Spielen fahren. Hier geht es um das Interesse der einzelnen Sportlerin.
Ein Sportverband hat bei seinen Regeln beide Seiten zu berücksichtigen. Er hat also neben seinen eigenen Interessen auch die der ihm anvertrauten Sportler zu vertreten. Ob das mit einem wachsweichen Nominierungsparagrafen, der letztlich eine willkürliche Entscheidung des Verbandes ermöglicht, gewährleistet ist, kann man hinterfragen.:
Da gebe ich dir hundertprozentig recht. Der von dir zu Recht geforderte Interessensausgleich ist der DTU nicht gelungen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Den olympischen Geist sehe ich eher auf der Seite des Arguments, die jeweils besten Athleten eines Landes zu den Spielen zu schicken. Sie haben sich das verdient. Das gegenteilige Argument, man müsse zugunsten von Medaillenchancen eine einzelne Athletin durch Helfer unterstützen, zulasten anderer Sportlerinnen, sehe ich im Triathlon (anders als im Radsport) eher nachrangig.
Alle Nationen, die Athleten mit Medaillenchancen haben, machen das aber und übrigens auch nicht verdeckt sondern ganz offiziell aufgrund ihrer veröffentlichten Nominierungskriterien (vgl Team GB und USAT)
Wer sind die besten Athleten eines Landes? Geht man nach dem Ranking der WTS (berücksichtigt die Ergbnisse der Weltmeisterschaftsrennen der letzten 9 Monate) müsste Deutschland Philippin, Robisch und Lindemann nach Rio schicken und Haug als viertbeste Deutsche müsste zu Hause bleiben, obwohl sie die beiden besten Einzelplazierungen in Rio und in Kapstadt erzielt hat und außerdem die offiziellen Nominierungskriterien erfüllt hat.
Geht man nach der Weltrangliste, in der neben den WTS-Rennen zusätzlich noch Weltcup-Rennen berücksichtigt werden und die sich auf die Leistungen der vcergangenen zwei Jahre bezieht, ist dort Robisch bestplazierte Deutsche vor Philippin, Lindemann und Knapp. Haug, die verletzungsbedingt zu wenig Wettkämpfe bestritten hat, wäre hier nur fünftbeste Deutsche, müsste also demzufolge auch daheim bleiben.