Ob man zukünftig bei windigen Bedingungen sicherheitshalber mit zwei Vorderrädern unterschiedlicher Felgenhöhe anreisen muss, weiß ich derzeit nicht.
Grüße,
Arne
Und dann darf ich ggf mein Reynolds fahren, was 66mm hat und mein Bontrager nicht mit 90mm, obwohl das Bontrager bei Wind um Welten gutmütiger ist als das Reynolds?
2012 wurden beim Indeland-Triathlon, welcher auf Teilen der Radstrecke sehr windanfällig ist, wegen der Witterung hochprofilige Vorderräder verboten.
Das ist nicht von der Sportordnung der DTU gedeckt. Laut Abschnitt G.2k der Sportordnung kann die Verwendung von Scheibenrädern bei extremer Witterung aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Von Hochprofilfelgen ist nicht die Rede.
Solange mir keiner vom implizit geltenden Regelwerk der UCI, der StVO, jw.org usw. eine entsprechende Regel zeigen kann, halte ich das für Kampfrichterwillkür.
Das ist nicht von der Sportordnung der DTU gedeckt.
Kann hier sozusagen die "Hausordnung" des Veranstalters über der Sportordnung stehen (hab da aber nicht reingeschaut)?
Vermutlich ist das Hawaii-Scheibenverbot auch von keiner anderen Sportordnung als der Ironman-eigenen gedeckt.
Andersrum die MP3-Player-Erlaubnis in Roth auch nicht.
In St. Peter Ording sind Scheibenräder auch bei extremen Wind verboten. Meiner Meinung nach gibts da aber auch nie Diskussionen, denn Wind in St. Peter ist wirklich Wind und da fliegst Du mit der Scheibe einfach mal glatt vom Deich. Für Hochprofil vorne gilt natürlich das selbe.
...denn Wind in St. Peter ist wirklich Wind und da fliegst Du mit der Scheibe einfach mal glatt vom Deich. Für Hochprofil vorne gilt natürlich das selbe.
Scheibe hinten und Hochprofilfelge vorne sind zwei verschiedene Dinge, weil der Wind, der auf das vorderad trifft wegen des Vorlaufs der Gabel einen Lenkimpuls verursacht, während der Wind, der auf eine Scheibe trifft, die Lenkung nicht beeinflusst und mit unbewusster minimal erhöhter Schräglage des Radfahrers leicht kompensiert werden kann. Zusätzlich stabilisiert sich das Scheibenrad hinten ja wie jedes Laufrad von selbst beim Fahren durch die Kreiselkraft, die ja erheblich ist.
Ich habe Scheibenräder auch mehrfach auf Lanzarote und Wales eingesetzt, z.T. (z.B. Wales 2011) bei Windbedingungen die alles übertroffen haben was ich bis dahin im Wettkampf oder Training erfahren haben.
Bei bedingungen, bei denen man eine Scheibe hinten nicht fahren kann, kann man überhaupt nicht radfahren!
(ein 80mm-Vorderrad würde ich aber bei vorhergesagtem sehr starkem Wind aus den oben gemachten Erfahrungen heraus nicht mehr fahren wollen).
Natürlich gilt da erst mal gar nichts, da es die Regel für Hochprofil-VR nicht gibt. Nicht auf dem Schirm gehabt, vergessen worden, die Entwicklung immer höherer Vorderradprofile verpennt - was auch immer der Grund dafür gewesen sein mag.
Jetzt ist anscheinend erst mal mit einem "Wischiwaschi" -Schreiben was rausgegangen und in dem Moment hört ein Athlet einem Kampfrichter, der davon spricht, ein einziges mal (fast, ein "ggf." wurde überhört) zu .
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.