Ich kenne bei der aktuellen Felgendiskussion keine detaillierten Hintergründe, aber ich vermute stark, dass es um eine seit Monaten hinter den Kulissen schwelende Diskussion geht, welche Rahmen und welche Laufräder bei Rennen mit Windschattenfreigabe zugelassen sind.
Die daraus entstehendene Regelunklarheiten haben mir auch schon viele Stunden an Recherche und Überzeugungsarbeit gekostet, weil uns kurz vor dem zweiten Bundesliga-Start unseres Ligateams die Info erreicht hat, dass ausgerechnet die Rahmen unseres Ligateams (Fuji transonic; mit diesen bestritt das Team NetApp 2014 die komplette Tour de France)) im Triathlon verboten seien, weil sie keine Diamantform aufweisen.
Wegen dieser Regeldiskussionen bin ich mittlerweile notgedrungen "Experte" für UCI, ITU und DTU-Regeln, was Materialvorschriften für Windschattenrennen anbelangt.
Das ITU-Regelwerk hat -was Rahmenform und Laufradvorschriften für Rennen mit Windschattenfreigabe betrifft- wortwörtlich die entsprechenden Formulierungen des UCI-Regelwerkes übernommen.
Daher gilt: was bei der UCI verboten ist, ist auch bei der ITU in Rennen mit Windschattenfreigabe verboten.
Was bei der UCI erlaubt ist, ist auch bei der ITU in Rennen mit Windschattenfreigabe erlaubt.
Was Rennen ohne Windschattenfreigabe, als klassische Triathlonrennen anbelangt, haben aber die ITU und DTU weiterhin eigene Vorschriftem, die sich von den UCI-Vorschriften für Zeitfahrrennen deutlich unterscheiden.
Da finden sich z.B. auch Zipp 808-Laufräder ebenso wie SRAM S80-Laufräder.
Felgen größer aös 2,5 cm Felgenhöhe, die sich nicht auf dieser Liste befinden, die also keinen entsprechenden Zertifizierungsprozess durchlaufen haben, sind schon jetzt (bei Rennen mit Windschattenfreigabe) verboten (egal ob als Vorder- oder Hinterräder), allerdings wird dies in Deutschland in der Regel nicht überprüft.
Bei Rennen ohne Windschattenfreigabe gelten wie gesagt andere Regeln und da gibt es auch nicht die enge Verzahnung zwischen UCI- und ITU-Regelwerk.
Also - es gibt schwammige, unpräzise Überlegungen, dass etwas in die Richtung kommen könnte. Ob es generell gelten sollte, ob es nur analog einem Scheiben-Hinterrad-Verbot bei besonderen Windbedingungen zum Tragen kommt oder vielleicht auch ganz unterbleibt, lässt sich aus dem bislang von höherer Stelle formulierten Aussagen in keinster Weise sicher ableiten .
Für Zipp 1080er Vorderräder würde ich jetzt keine unbedingte Kauf- oder Verkaufsempfehlung aussprechen. Momentan eher auf halten!
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Gibt es jemanden, der schon länger dabei ist als ich und mal erklären kann wie es historisch dazu kam, dass Leute ohne eigenes Scheibenrad damit anfingen zu behaupten, dass diese bei Wind Probleme machen würden?
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Nach vorne gerichtete Lenkerendschalthebel waren früher auch extrem gefährlich! - sind es jetzt aber nicht mehr...
Wir nähern uns immer mehr der UCI an! Wenn das so weiter geht (s. auch den thread "Unerlaubte Hilfe", höre ich mit Triathlon auf und mach was, wo man wieder von vorne anfangen kann/was noch nicht jeder macht...
Ich habe bei der DTU nachgefragt. Die Sache ist eine Ente, ein solches generelles Verbot ist nicht geplant und es wird auch nicht darüber nachgedacht.
Jedoch:
"Laufräder mit hohen Felgenränder (speziell Vorderräder) sollen ähnlich zu den Scheibenrädern behandelt werden. Scheibenräder können lt. SpO vom TD / EL bei ungünstiger Witterung verboten werden. Wurde ja in dem einen oder anderen Magazin auch so beschrieben. Das ist unter dem Punkt "Sicherheit der Athleten" zusehen. TD / EL sollen sich frühzeitig mit der Wettervorhersage beschäftigen und dann entsprechend mit dem Veranstalter zusammen arbeiten und entscheiden, um die Sicherheit zu gewährleisten."
Ob man zukünftig bei windigen Bedingungen sicherheitshalber mit zwei Vorderrädern unterschiedlicher Felgenhöhe anreisen muss, weiß ich derzeit nicht.
Ich habe bei der DTU nachgefragt. Die Sache ist eine Ente, ein solches generelles Verbot ist nicht geplant und es wird auch nicht darüber nachgedacht.
Jedoch:
"Laufräder mit hohen Felgenränder (speziell Vorderräder) sollen ähnlich zu den Scheibenrädern behandelt werden. Scheibenräder können lt. SpO vom TD / EL bei ungünstiger Witterung verboten werden. Wurde ja in dem einen oder anderen Magazin auch so beschrieben. Das ist unter dem Punkt "Sicherheit der Athleten" zusehen. TD / EL sollen sich frühzeitig mit der Wettervorhersage beschäftigen und dann entsprechend mit dem Veranstalter zusammen arbeiten und entscheiden, um die Sicherheit zu gewährleisten."
Ob man zukünftig bei windigen Bedingungen sicherheitshalber mit zwei Vorderrädern unterschiedlicher Felgenhöhe anreisen muss, weiß ich derzeit nicht.
Grüße,
Arne
Sollte man je nach Strecke tun.
2012 wurden beim Indeland-Triathlon, welcher auf Teilen der Radstrecke sehr windanfällig ist, wegen der Witterung hochprofilige Vorderräder verboten.