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Alt 24.03.2009, 16:12   #1
janosch
Szenekenner
 
Benutzerbild von janosch
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 1.718
Daumen runter Kurzarbeit

Frage an das arbeitende Volk

Bei uns wurde heute im Betrieb mitgeteilt,dass ab 01.05. vorsorglich Kurzarbeit angemeldet wurde, dh es "kann" sein, dass wir ab diesem Zeitpunkt Kurz arbeiten.

Da ich noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehe bis zum 31.07. kann es gut sein, dass die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis genau in die Kurzarbeit fallen könnte.

Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!

you know what i mean??

Danke schon mal im vorraus
janosch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2009, 16:32   #2
Hafu
 
Beiträge: n/a
Bin kein Arbeitsrechtler, aber als Betriebsrat oft mit dergleichen Problemen konfrontiert.
Ein befristetes Vertragsverhältnis endet im Normalfall automatisch mit der Befristung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Danach (sinnvollerweise aber noch davor, damit man planen kann) erhält man entweder einen neuen Arbeitsvertrag (u.U. wieder befristet, wenn das bisherige Maximum von 24 Monaten für eine Befristung noch nicht ausgeschöpft wurde) oder eben einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Um bei laufender Kurzarbeit für den Gesamtbetrieb in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen zu werden müsstest du von deiner individuellen Qualifikation her schon außerordentlich wertvoll für deinen Arbeitgeber sein, denn in der jetzigen Wirtschaftssituation versuchen die meisten Arbeitgeber, sich ein Maximum an Flexibilität hinsichtlich des Personals zu erhalten.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2009, 18:22   #3
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.481
Zitat:
Zitat von janosch Beitrag anzeigen
Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!
Ich würde davon ausgehen, dass du dein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommst, wenn das vertraglich so festgehalten wurde.
Ob du davon was hast, weil zB. ne neuerliche Probezeit ansteht bzw. sehr kurze Kündigungsfristen für beide Seiten bestehen, steht aufm anderen Papier...
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2009, 18:41   #4
Danksta
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von Danksta
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: LE
Beiträge: 4.178
Du brauchst ja ne formelle Übernahme aus der Probezeit. Das ist ein kleiner Vertragszusatz.
Das ist unabhängig von der Probezeit. Abgesehen von erheblicher Unsicherheit ändert sich für Dich nix.

Allerdings:
Wenn in der Kurzarbeit Deine Probezeit verlängert wird, befindest Du Dich per Definitionem in einem gekündigten Verhältnis. Dann darfst Du keine Kurzarbeit mehr machen.
__________________
Danksta ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2009, 20:45   #5
keko
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von janosch Beitrag anzeigen
you know what i mean??
Yeah, you better look for a new job, man
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Alt 24.03.2009, 21:31   #6
falk99
Szenekenner
 
Benutzerbild von falk99
 
Registriert seit: 17.07.2007
Ort: nördlich der Elbe
Beiträge: 378
Zitat:
Zitat von janosch Beitrag anzeigen
Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!

you know what i mean??
Ich bin mir nicht sicher, was du oben mit ",ob dies dann verlängert werden kann (...)" genau meinst.

Kurzarbeit hat zunächst mal nichts mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis zu tun.
Umgekehrt gilt dies genauso, d.h. sowohl Mitarbeiter in befristeten als auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen können in Kurzarbeit arbeiten, aber auch während Kurzarbeit vom befristeten ins unbefristete Arbeitsverhältnis wechseln.

Hilft dir das?
Zitat:
Zitat von Danksta Beitrag anzeigen
Du brauchst ja ne formelle Übernahme aus der Probezeit. Das ist ein kleiner Vertragszusatz.
Das ist unabhängig von der Probezeit. Abgesehen von erheblicher Unsicherheit ändert sich für Dich nix.

Allerdings:
Wenn in der Kurzarbeit Deine Probezeit verlängert wird, befindest Du Dich per Definitionem in einem gekündigten Verhältnis. Dann darfst Du keine Kurzarbeit mehr machen.
Das ist aus 2 Gründen falsch!

Erstens hat janosch nichts von Probezeit geschrieben und zweitens sind Mitarbeiter in der Probezeit (auch wenn verlängert) NICHT in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Und damit kann janosch auch in Kurzarbeit arbeiten.
Zitat:
Zitat von keko Beitrag anzeigen
Yeah, you better look for a new job, man
Sich umsehen schadet sicher nicht.
__________________
---
2013 IM Frankfurt (done )
2014 Syltlauf (done), 24h-Schwimmen/Staffel (done), 24h Rad am Ring 4er-Staffel (done), swim-split Ostseeman (done)
2015 Challenge Roth
2016 Hamburg Marathon, IM 70.3 Luxemburg, BerlinMan MD
---
"The swim in an ironman is a contactsport" (NBC)
falk99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2009, 21:39   #7
Deichman
Szenekenner
 
Benutzerbild von Deichman
 
Registriert seit: 02.01.2008
Ort: Waterkant
Beiträge: 1.742
Willkommen im Club der Kurzarbeiter.
Mein Tip: Gespräch mit dem Chef suchen und in die Offensive gehen, sonst läuft der Vertrag einfach aus und Du musst würfeln ob Du ab 1.8. verlängert wirst oder nicht. Bei der gegenwärtigen Arbeitsplatzsituation würde ich mir rechtzeitig Klarheit verschaffen.

Viel Glück!
Deichman
Deichman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2009, 21:40   #8
hellhimmelblau
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.11.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.064
Zitat:
Zitat von falk99 Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht sicher ....

du hast 42 Beiträge seit 7/2007? wo warst du die ganze Zeit, sicher nicht in Kurzarbeit
__________________
Meerjungfrau

wenn Apfelsinen gegen Orangenhaut helfen dann will ich auch noch Mandarinen und Clementinen

Geändert von hellhimmelblau (24.03.2009 um 21:41 Uhr). Grund: wort vergessen
hellhimmelblau ist offline   Mit Zitat antworten
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