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janosch 24.03.2009 16:12

Kurzarbeit
 
Frage an das arbeitende Volk:Lachen2:

Bei uns wurde heute im Betrieb mitgeteilt,dass ab 01.05. vorsorglich Kurzarbeit angemeldet wurde, dh es "kann" sein, dass wir ab diesem Zeitpunkt Kurz arbeiten.

Da ich noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehe bis zum 31.07. kann es gut sein, dass die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis genau in die Kurzarbeit fallen könnte.

Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!

you know what i mean??;)

Danke schon mal im vorraus

Hafu 24.03.2009 16:32

Bin kein Arbeitsrechtler, aber als Betriebsrat oft mit dergleichen Problemen konfrontiert.
Ein befristetes Vertragsverhältnis endet im Normalfall automatisch mit der Befristung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Danach (sinnvollerweise aber noch davor, damit man planen kann) erhält man entweder einen neuen Arbeitsvertrag (u.U. wieder befristet, wenn das bisherige Maximum von 24 Monaten für eine Befristung noch nicht ausgeschöpft wurde) oder eben einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Um bei laufender Kurzarbeit für den Gesamtbetrieb in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen zu werden müsstest du von deiner individuellen Qualifikation her schon außerordentlich wertvoll für deinen Arbeitgeber sein, denn in der jetzigen Wirtschaftssituation versuchen die meisten Arbeitgeber, sich ein Maximum an Flexibilität hinsichtlich des Personals zu erhalten.

sybenwurz 24.03.2009 18:22

Zitat:

Zitat von janosch (Beitrag 206604)
Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!

Ich würde davon ausgehen, dass du dein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommst, wenn das vertraglich so festgehalten wurde.
Ob du davon was hast, weil zB. ne neuerliche Probezeit ansteht bzw. sehr kurze Kündigungsfristen für beide Seiten bestehen, steht aufm anderen Papier...

Danksta 24.03.2009 18:41

Du brauchst ja ne formelle Übernahme aus der Probezeit. Das ist ein kleiner Vertragszusatz.
Das ist unabhängig von der Probezeit. Abgesehen von erheblicher Unsicherheit ändert sich für Dich nix.

Allerdings:
Wenn in der Kurzarbeit Deine Probezeit verlängert wird, befindest Du Dich per Definitionem in einem gekündigten Verhältnis. Dann darfst Du keine Kurzarbeit mehr machen.

keko 24.03.2009 20:45

Zitat:

Zitat von janosch (Beitrag 206604)
you know what i mean??;)

Yeah, you better look for a new job, man ;)

falk99 24.03.2009 21:31

Zitat:

Zitat von janosch (Beitrag 206604)
Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!

you know what i mean??;)

Ich bin mir nicht sicher, was du oben mit ",ob dies dann verlängert werden kann (...)" genau meinst.

Kurzarbeit hat zunächst mal nichts mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis zu tun.
Umgekehrt gilt dies genauso, d.h. sowohl Mitarbeiter in befristeten als auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen können in Kurzarbeit arbeiten, aber auch während Kurzarbeit vom befristeten ins unbefristete Arbeitsverhältnis wechseln.

Hilft dir das?
Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 206642)
Du brauchst ja ne formelle Übernahme aus der Probezeit. Das ist ein kleiner Vertragszusatz.
Das ist unabhängig von der Probezeit. Abgesehen von erheblicher Unsicherheit ändert sich für Dich nix.

Allerdings:
Wenn in der Kurzarbeit Deine Probezeit verlängert wird, befindest Du Dich per Definitionem in einem gekündigten Verhältnis. Dann darfst Du keine Kurzarbeit mehr machen.

Das ist aus 2 Gründen falsch!

Erstens hat janosch nichts von Probezeit geschrieben und zweitens sind Mitarbeiter in der Probezeit (auch wenn verlängert) NICHT in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Und damit kann janosch auch in Kurzarbeit arbeiten.
Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 206684)
Yeah, you better look for a new job, man ;)

Sich umsehen schadet sicher nicht.

Deichman 24.03.2009 21:39

Willkommen im Club der Kurzarbeiter.
Mein Tip: Gespräch mit dem Chef suchen und in die Offensive gehen, sonst läuft der Vertrag einfach aus und Du musst würfeln ob Du ab 1.8. verlängert wirst oder nicht. Bei der gegenwärtigen Arbeitsplatzsituation würde ich mir rechtzeitig Klarheit verschaffen.
:Huhu:
Viel Glück!
Deichman

hellhimmelblau 24.03.2009 21:40

Zitat:

Zitat von falk99 (Beitrag 206714)
Ich bin mir nicht sicher ....


du hast 42 Beiträge seit 7/2007? wo warst du die ganze Zeit, sicher nicht in Kurzarbeit:Cheese:


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