Es geht um eine Erbauseinandersetzung:
Unsere Oma ist verstorben und hat ihren 6 Kindern Haus und Grund hinterlassen. Es gibt ein Testament in dem unserer Schwiegermutter ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird zum Preis des Verkehrswertes.
4 der Erben erkennen das aber so nicht an und sagen der Verkehrswert wäre zu gering und sie wollen das Haus auf dem freien Markt verkaufen.
Inzwischen ist durch unsere Schwiegermutter eine Teilungsversteigerung angeregt worden. In diesem Verfahren ist ein weiteres Verkehrswertgutachten erstellt worden das zu einem ganz ähnlichen Betrag kommt, wie das erste Gutachten.
Es hat inzwischen eine Umschreibung des Immobilie auf die Erbengemeinschaft stattgefunden, so das jetzt jeder der 6 Erben zu gleichen Teilen im Grundbuch steht.
Sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden.
Die anderen Erben sind mit in das Teilungsverfahren eingestiegen.
Warum ? weiß ich nicht, nötig ist dies ja eigentlich nicht.
Wir dachten nun eigentlich das jetzt alles seinen Gang geht und wir im Zuge der Versteigerung das Haus zu einem hoffentlich guten Kurs kaufen können.
Nur kommt plötzlich Post vom Gericht, daß einer der Geschwister einen Erbschein beantragt hat.
Das verstehe ich allerdings nicht so ganz, denn er ist ja schon zu 1/6 im Grundbuch eingetragen. Was verspricht er sich denn wohl davon ?
Kann er die Zwangsversteigerng damit abwenden `?
Gibt es andere denkbare Gründe für diese Aktion ?
Immerhin kostet so ein Erbschein knappe 500 bis 1.000 Euro, das macht man doch nicht nur so aus Spaß.
Wir gehen am Montag auf jeden Fall zum Anwalt, aber bis dahin ist halt noch 2 tage hin und wir rätseln hier wirkllich über den Sinn des ganzen
