Ich frage wegen folgender Regelung im Welt-Antidoping-Code:
10.12.1 Teilnahmeverbot während einer Sperre.
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den oder die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (außer es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs-oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Welt-Anti-Doping-Code Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden.
Es geht um die SG Mörsbach und den durch sie veranstalteten Mörsbachman.
Abweichend zum oben gesagten ist mir nicht bekannt, ob es sich bei der SG Mörsbach um einen eingetragenen Verein handelt. Das Vereinsregister von Rheinland-Pfalz ist online nicht frei abrufbar (Passwort).
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
NBer: Der Welt-Anti-Doping-Code bezieht sich nicht nur auf "genehmigt", sondern auch auf den Organisator. D.h. wenn der SC Neubrandenburg einen unbewilligten Triathlon veranstaltet und ein gesperrter Doper teilnimmt, dann kann seine Sperre danach deutlich verlängert werden.
Aus 10.12.1: "genehmigt oder organisiert"
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
Danke für die Auskunft, aber achte doch bitte mal auf Groß-und Kleinschreibung.......
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
Das sehe ich anders in dem Moment, in dem es kein privater Waldlauf mehr, sondern eine ausgeschriebene Veranstaltung ist.
Ausserdem sehe ich da auch nicht (nur) den Sportverband in der Pflicht, sondern die NADA.
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Living people eat dead mushrooms, living mushrooms eat dead people.