Die StVZO erlaubt m. E. zusätzliche Beleuchtung, sofern die in §67 (auswendig hingetippt, ggf. kommt noch ein Edit.

) vorgeschriebene vorhanden ist.
Eigentlich ist ja aber am Fahrrad alles, was blinkt, mindestens gefährlich und oft rechtswidrig, zumindest jedenfalls extrem nervig. Das hier halte ich für eine nette Spielerei, aber nicht für praxisrelevant.