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Blinker links!
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Die StVZO erlaubt m. E. zusätzliche Beleuchtung, sofern die in §67 (auswendig hingetippt, ggf. kommt noch ein Edit. ;) ) vorgeschriebene vorhanden ist.
Eigentlich ist ja aber am Fahrrad alles, was blinkt, mindestens gefährlich und oft rechtswidrig, zumindest jedenfalls extrem nervig. Das hier halte ich für eine nette Spielerei, aber nicht für praxisrelevant. |
Naja, am ABS tüftelt Bosch auch grad rum, sehr zur Begeisterung einiger Postillen (naja, von was sollten die nedd begeistert sein, wenns was zu Schreiben gibt...), wenn ich das alles haben will statt ner einfachen Fahrmaschine, steig ich doch gleich wieder aufs Motorrad. Ein, zwei davon haben sogar nen E-Starter, da brauch ich nichtmal vorm Losfahren treten...
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