Hallo zusammen,
ich habe jetzt für 2013 eine NK-Abrechnung bekommen, die erste meines Lebens

Leider gibt es da ein paar Ungereimtheiten - vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Das Problem ist, dass ich anfangs oft nach der Abrechnung gefragt habe, der Vermieter aber durch private Probleme etc da einfach nie dazu kam (soll hier auch nicht das Thema sein), jedenfalls habe ich daher jetzt die erste Abrechnung bekommen, obwohl ich schon seit Ende 2010 in der Wohnung wohne.
Da der Vermieter im gleichen Haus wohnt und das Verhältnis eigentlich sehr gut ist, möchte ich das Thema gerne so sanft wie möglich klären.
Die geforderte Nachzahlung beträgt ca. 450 Euro und ich habe folgende Probleme damit:
Gut 80% der Kosten beziehen sich auf die Garage, ein Großteil davon für Reparatur am Rolltor etc. In meinem Mietvertrag sind die Kosten für die Garage als "inklusive" angekreuzt.
Reparaturkosten sind laut meiner Internetrecherche generell nicht abrechenbar.
Was ist mit den anderen NK für die Garage?
Da bin ich mir unsicher. Bezieht sich also das "inkl." im Mietvertrag auf die eigentliche Miete der Garage und kann der Vermieter dann zusätzlich NK für die Garage berechnen oder ist das alles als "inkl." anzusehen?
Da die Rechnung für 2013 ist, ist sie eigentlich ohnehin vejährt, aber ich wäre auch bereit dazu, die ca. 100 Euro für die eigentlichen Nebenkosten zu bezahlen, wenn ich damit einem größeren Ärger aus dem Weg gehen kann.
Danke
Keksi