Die Anmeldung war offen, obwohl keine Genehmigung für den Wettkampf vorlag und die zuständigen Behörden wohl auch weit im Vorfeld signalisiert haben, dass es keine geben wird. Der Veranstalter hat trotzdem fleißig Anmeldungen (und Startgelder) entgegengenommen, musste aber wegen der fehlenden Genehmigung den Wettkampf absagen. Nach seiner Ansicht höhere Gewalt, auf die er keinen Einfluss hatte, daher will er die bereits gezahlten Startgelder nicht zurückzahlen.
Ich gehe mal als rechtlicher Laie nicht davon aus, dass er damit durchkommt. Ich frage mich viel eher, ob sein Verhalten nicht schon als Betrug zu werten ist, da er seinen Lauf beworben hat und auch Geld eingesammelt hat, obwohl klar war, dass der Wettbewerb 2014 nicht mehr stattfinden kann.
Der Definition von höherer Gewalt bei Wikipedia hält es zumindest nicht stand. "Völlig unerwarter Eintritt" dürfte wohl nicht gegeben sein, wenn man fahrlässig den zweiten Schritt (Anmeldung öffnen) vor dem ersten (planen und genehmigen lassen) macht.
Ein anwaltliches Schreiben könnte dem sicher etwas Nachdruck verleihen, ein Shitstorm ist bei so einem Verhalten ja eh angebracht.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Juristisch kommt er damit sicher nicht durch. Ich befürchte nur, die Kohle ist schon weg und am Ende sehen die gemeldeten Teilnehmer dennoch keine Kohle zurück und haben noch Anwaltskosten.
Die Agentur ist mit so einem Verhalten auf jeden Fall am Ende...aber das ist nur ein kleiner Trost.
Bin kein Strafrechtler, aber schon ne Vermögensgefährdung kann ein Schaden iSd $ 263 StGB sein. Wenn also von Anfang an klar war, dass es keine Genehmigung gibt und diese auch nicht im Rechtsweg durchsetzbar war, spricht schon einiges für Betrug, der im Übrigen auch im Versuch strafbar ist.
Hinsichtlich "höhere Gewalt" gibt's im Sportbereich auf Veranstalterseite schon gehörige Mißverständnisse: Wenn eine Vertragspartei seine Leistung nicht bringen kann verliert den Anspruch auf die Gegenleistung, selbst wenn dies ohne Verschulden geschieht. Verschuldet er diese Unmöglichkeit, hat er obendrein Schadensersatz zu zahlen. Und das kann teuer werden. Wenn das hier wirklich vorhersehbar war, spricht auch schon viel für Verschulden.
Jetzt kommen sicher wieder die, die meinen: Die Investitionen, alles nicht finanzierbar usw. Ist alles interessant und kaufmännisch sicher schwierig, findet nur im Gesetz keine Stütze. "Hilfsweise" mögen diejenigen sich mal folgendes überlegen: Sie kaufen ein neues Auto, zahlen 10.00 EUR an, der Händler stellt's am Tag vor der Auslieferung in ne Halle, die durch Brandstiftung abfackelt. Jetzt kommt der Händler und meint: Pech gehabt, die 10.000 behalte ich (... und den Restkaufpreis überweise bitte schleunigstens auf mein Konto).
Ich kenne diese Seite der Veranstaltung übrigens selbst. Unser Verein veranstaltet seit Jahren immer im Winter nen Lauf, den wir einmal wegen Hochwasser und einmal wegen Glatteis absagen mussten. Wir haben denjenigen, die gemeldet hatten, dann eine Übertragung auf's Folgejahr angeboten. Freundlicherweise haben die meisten sich drauf eingelassen und nur ganz wenige wollten die Kohle zurück. Rund um Köln ist mal wegen Schnees ausgefallen. Zu recht, es wäre nicht mal möglich gewesen, in ner kleinen Gruppe "ne RTF" zu fahren. Nur das "tolle Buch" über "xx Jahre Rund um Köln", das fand ich trotzdem schwach. Klar, hab aber natürlich trotzdem nix gemacht.
Ist natürlich klar, wenn der Veranstalter pleite ist, ist die Kohle weg.
Bin kein Strafrechtler, aber schon ne Vermögensgefährdung kann ein Schaden iSd $ 263 StGB sein. Wenn also von Anfang an klar war, dass es keine Genehmigung gibt und diese auch nicht im Rechtsweg durchsetzbar war, spricht schon einiges für Betrug, der im Übrigen auch im Versuch strafbar ist.
Hinsichtlich "höhere Gewalt" gibt's im Sportbereich auf Veranstalterseite schon gehörige Mißverständnisse: Wenn eine Vertragspartei seine Leistung nicht bringen kann verliert den Anspruch auf die Gegenleistung, selbst wenn dies ohne Verschulden geschieht. Verschuldet er diese Unmöglichkeit, hat er obendrein Schadensersatz zu zahlen. Und das kann teuer werden. Wenn das hier wirklich vorhersehbar war, spricht auch schon viel für Verschulden.
Danke für die Erläuterungen. Wenn ich das richtig verstehe, müsste, da keine Gegenleistung erbracht werden kann, also keine Veranstaltung stattfindet, in jedem Fall die Startgelder zurück gezahlt werden? Ausnahme höchsten bei "tatsächlicher" höherer Gewalt? Dagegen kann sich der Veranstalter aber vermutlich absichern, oder (Versicherung, Ausschlussklauseln)?
Zusätzlich zum Startgeld könnte aber dann, wenn die Geschichte so abgelaufen ist, wie's die Süddeutsche schreibt, Schadensersatz geltend gemacht werden?
Auf der Veranstalterhomepage klingt das ja eher so, als wäre es nicht abzusehen gewesen, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, was mit dem Statement der Gemeinden aber nicht so ganz passt....
Zugspitzlauf in Gefahr Garmisch-Partenkirchen - Ehrwald erteilt Peter Krinninger und seiner Extremsport-Veranstaltung überraschend eine Absage. Jetzt hofft er, übers Reintal starten zu können. http://www.merkur-online.de/lokales/...r-3368363.html
Zusätzlich zum Startgeld könnte aber dann, wenn die Geschichte so abgelaufen ist, wie's die Süddeutsche schreibt, Schadensersatz geltend gemacht werden?
Wobei Schadenersatz verlangt eine bezifferbaren Schaden. Wo soll zusätzlich zu den bezahlten 80 € ein Schaden sein?
Gut man könnte sich vorstellen, dass man schon Zimmer gebucht hat und Stornokosten zahlen muss. Auf der anderen Seite ist es in der Zugspitzarena auch ohne Lauf schön. Man kann trotzdem nett dort Urlaub machen :-)
Zugspitzlauf in Gefahr Garmisch-Partenkirchen - Ehrwald erteilt Peter Krinninger und seiner Extremsport-Veranstaltung überraschend eine Absage. Jetzt hofft er, übers Reintal starten zu können. http://www.merkur-online.de/lokales/...r-3368363.html
Interessant, wird wohl schwer rauszufinden sein, wer wann tatsächlich von der (bevorstehenden) Absage wusste.
Interessant finde ich aber die Parallelen zum Schlierseetriathlon:
Es gibt eine bestehende Veranstaltung, der keine Genehmigung mehr erteilt wird. Parallel wird eine Ausschreibung für ein neues Event gemacht, wobei scheinbar auf dem aufgebaut wird, was der vorherige Organisator aufgebaut wird. gleichzeitig wird erwähnt, wie schwierig die Zusammenarbeit mit dem alten Organisator war.
Ob wirklich was dran ist an der schwierigen Zusammenarbeit und von wem die ausgeht? Zumindest scheint sich der alte Organisator momentan auch nicht besonders gesprächsbereit zu zeigen, was die Startgelder angeht.
Interessant finde ich in beiden Fällen, dass die Initiative, ein Event/einen Wettkampf auszurichten, nicht von einem Veranstalter ausgeht, sondern von den Gemeinden, die einen Organisator suchen. Scheinbar hat man festgestellt, dass solche Veranstaltungen durchaus Umsatz bringen und will daran teilhaben. Mal schauen, wann der erste große Stadtmarathon ausgeschrieben wird...