Zitat:
Zitat von Jens Richter
Das Verbandsgericht unter dem Vorsitz von Diether Mahn folgte im ersten Klagepunkt der Argumentation Engelhardts: Die Dienstverträge zwischen der DTU und ihrer Präsidentin Claudia Wisser sowie Vizepräsident Dr. Ralf Eckert, die in München eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, seien rechtlich nicht wirksam.
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Das ist meiner Ansicht nach so nicht richtig. Der Verbandsrichter hat kein Urteil gesprochen. Er hat
nicht gesagt, die Dienstverträge seien rechtlich unwirksam. Er hat vielmehr darauf hingewiesen, dass die Rechtslage nicht eindeutig sei und es einige "kann"-Bestimmungen gibt. Er beurteilte die Rechtslage als "zweifelhaft" – das schreibt zumindest Klaus Ahrendt, der als einziger Journalist bei der Verhandlung anwesend war.
Der Verbandsrichter wies laut Ahrendt darauf hin, dass Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert durch einen Beschluss der nächsten Mitgliederversammlung diese Verträge genehmigen lassen können (auch rückwirkend).
Den Bericht aus der Sicht von Klaus Ahrendt gibt es
hier.
Grüße,
Arne