Hi @all,
ich hoffe, die Frage passt hierher - wenn nicht, einfach nörgeln
Vor einiger Zeit habe ich mich beim Havelbergman angemeldet - bei meiner heutigen Inspektion der Meldeliste heißt der nur noch Havelberg???. Der Veranstalter hatte einen Tipp bekommen, dass die Bezeichnung ...man in Deutschland für Triathlonveranstaltungen geschützt wäre, und hatte Angst, verklagt zu werden.
Eigentlich kann ich mir das nicht so richtig vorstellen - es gibt jede Menge ...mans in Deutschland, und wenn da was zu holen wäre, stände sicher schon ein gieriger Abmahnanwalt auf der Matte. Aber interessieren würde es mich trotzdem
Kennt jemand von Euch die Rechtslage dazu?
VG Frank
PS: die neuen Namensvorschläge für den WK waren so grottig - vielleicht kriegt man ja den Veranstalter irgendwie beruhigt
