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Alt 15.04.2010, 12:41   #1
cabby
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Giessen
Beiträge: 326
Abmahnung vom Rechtsanwalt

Hallo zusammen,
ich habe eine Abmahnung vom Rechtsanwalt bekommen, weil ich ein Lied angeboten haben soll. Der Rechtsanwalt, will das ich 450 € als Urheberrechtsverletzung bezahle. Würdet ihr zahlen oder was kann ich da machen? Hier sind doch einige Rechtsanwälte zugegen oder?

Edit:
Anwaltskosten bei Urheberrechtsverletzung durch einen Verbraucher. Bei Urheberrechtsverletzungen, die durch einen Verbraucher begangen wurden, werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren ab dem 1.8.2008 auf maximal EUR 100,– beschränkt. Dies gilt allerdings nur für „einfach gelagerte Fälle“, die mit einer „unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ verbunden sind, vgl. § 97a Abs. 2 UrhG. Eine nähere Definition des sog. „einfach gelagerten Falles“ wird vom Gesetz nicht geliefert. Die Reichweite dieser Formulierung bleibt daher der gerichtlichen Auslegung vorbehalten. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt hingegen der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Weiters gilt diese Beschränkung auch nicht für Verletzungen von sonstigen Schutzrechte wie dem Marken- oder Patentrecht, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.

Das gilt aber wahrscheinlich nicht für Liedtitel oder?
cabby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:45   #2
Meik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Meik
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.531
Was für ein Lied hast du wo angeboten?
__________________
------------------------------------
#bocholterwsv_triathlon #meikweidemann
www.aasee-triathlon.de
Meik ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:45   #3
42k2
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.11.2008
Ort: am schönen Bodensee
Beiträge: 727
und - hast du?
42k2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:51   #4
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von 42k2 Beitrag anzeigen
und - hast du?
das die entscheidende Frage! Kommerzielles Angebot etc.?
__________________
nix
Pascal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:51   #5
cabby
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Giessen
Beiträge: 326
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
Was für ein Lied hast du wo angeboten?
Mir geht es doch nur darum ob 450 € nicht ein bisschen viel ist, als urheberrechtsverletzung.
Nein kein komerzielles Angebot. Die haben in dem Sinne schon Recht. Stehe auch zu meiner Schuld.
cabby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:55   #6
bort
bortendes Börtchen
 
Benutzerbild von bort
 
Registriert seit: 18.05.2008
Ort: Bad Homburg
Beiträge: 7.598
Wie du anhand des Links erkennst, den ich dir per PN geschickt habe, ist das ein ganz normaler Betrag.
Nun kommt es darauf an, ob du es drauf ankommen lassen wirst, oder ob du denen dein Geld freiwillig gibst
bort ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:56   #7
Mandarine
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von cabby Beitrag anzeigen
Mir geht es doch nur darum ob 450 € nicht ein bisschen viel ist, als urheberrechtsverletzung.
Nein kein komerzielles Angebot. Die haben in dem Sinne schon Recht. Stehe auch zu meiner Schuld.
Was hast du denn wo und wie gemacht - rück mal raus mit der Sprache.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 12:59   #8
cabby
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Giessen
Beiträge: 326
Zitat:
Zitat von Mandarine Beitrag anzeigen
Was hast du denn wo und wie gemacht - rück mal raus mit der Sprache.
Ich kann hier doch nicht öffentlich schreiben das ich mir ein Lied runter geladen habe oder doch? Nein es war nicht bei musicload.
cabby ist offline   Mit Zitat antworten
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