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-   -   Abmahnung vom Rechtsanwalt (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=13495)

cabby 15.04.2010 12:41

Abmahnung vom Rechtsanwalt
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Abmahnung vom Rechtsanwalt bekommen, weil ich ein Lied angeboten haben soll. Der Rechtsanwalt, will das ich 450 € als Urheberrechtsverletzung bezahle. Würdet ihr zahlen oder was kann ich da machen? Hier sind doch einige Rechtsanwälte zugegen oder?

Edit:
Anwaltskosten bei Urheberrechtsverletzung durch einen Verbraucher. Bei Urheberrechtsverletzungen, die durch einen Verbraucher begangen wurden, werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren ab dem 1.8.2008 auf maximal EUR 100,– beschränkt. Dies gilt allerdings nur für „einfach gelagerte Fälle“, die mit einer „unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ verbunden sind, vgl. § 97a Abs. 2 UrhG. Eine nähere Definition des sog. „einfach gelagerten Falles“ wird vom Gesetz nicht geliefert. Die Reichweite dieser Formulierung bleibt daher der gerichtlichen Auslegung vorbehalten. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt hingegen der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Weiters gilt diese Beschränkung auch nicht für Verletzungen von sonstigen Schutzrechte wie dem Marken- oder Patentrecht, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.

Das gilt aber wahrscheinlich nicht für Liedtitel oder?

Meik 15.04.2010 12:45

Was für ein Lied hast du wo angeboten? :confused:

42k2 15.04.2010 12:45

und - hast du?

Pascal 15.04.2010 12:51

Zitat:

Zitat von 42k2 (Beitrag 376730)
und - hast du?

das die entscheidende Frage! Kommerzielles Angebot etc.?

cabby 15.04.2010 12:51

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 376729)
Was für ein Lied hast du wo angeboten? :confused:

Mir geht es doch nur darum ob 450 € nicht ein bisschen viel ist, als urheberrechtsverletzung.
Nein kein komerzielles Angebot. Die haben in dem Sinne schon Recht. Stehe auch zu meiner Schuld. :)

bort 15.04.2010 12:55

Wie du anhand des Links erkennst, den ich dir per PN geschickt habe, ist das ein ganz normaler Betrag.
Nun kommt es darauf an, ob du es drauf ankommen lassen wirst, oder ob du denen dein Geld freiwillig gibst ;)

Mandarine 15.04.2010 12:56

Zitat:

Zitat von cabby (Beitrag 376738)
Mir geht es doch nur darum ob 450 € nicht ein bisschen viel ist, als urheberrechtsverletzung.
Nein kein komerzielles Angebot. Die haben in dem Sinne schon Recht. Stehe auch zu meiner Schuld. :)

Was hast du denn wo und wie gemacht - rück mal raus mit der Sprache.

cabby 15.04.2010 12:59

Zitat:

Zitat von Mandarine (Beitrag 376743)
Was hast du denn wo und wie gemacht - rück mal raus mit der Sprache.

Ich kann hier doch nicht öffentlich schreiben das ich mir ein Lied runter geladen habe oder doch? Nein es war nicht bei musicload.


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