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Alt 05.02.2010, 00:03   #1
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.837
Neue Sportordnung 2010: Windschatten und Reißverschluss ...

Hossa! Es gibt eine neue Sportordnung!
www.dtu-info.de/ordnungen.html

Die wesentlichsten Änderungen, die mir aufgefallen sind:

Beim Windschattenverbot gibt es weniger Ausnahmen.

Bisher durfte
"a) aus Sicherheitsgründen"
und
"d) bei engen Kurven, starken Steigungen und starken Gefällen"
in die Windschatten-Zone eingefahren werden, beides ist jetzt weggefallen.
Aber neu:
"c) Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt."

Außerdem gilt die max-15-cm-Frontreißverschluß-öffnen-Regel jetzt nicht mehr immer und überall sondern nur noch
"bei internationalen Veranstaltungen und der Deutschen Triathlon Liga".

Allerdings weiß ich nicht so recht, woran ich einen "internationalen Wettkampf" erkenne. Ist Roth z.B. einer?

Übrigens gibt es am Ende ein Verzeichnis aller Änderungen, so dass man alte und neue Ordnung nicht von vorne bis hinten Wort für Wort vergleichen muss.
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 00:11   #2
Raimund
Szenekenner
 
Benutzerbild von Raimund
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 6.963
Das es in Deutschland überall Regeln für geben muss...

Dass dann zwangsläufig trotzdem zu Problemen führt, is doch klar...

Ich für meinen Teil weiß genau, wann einer nur ne mündliche Verwarnung oder ne Karte verdient hat.

Dazu brauche ich den normalen Menschenverstand. Aber den hat eben nicht jeder...
Raimund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 09:08   #3
Homer Simpson
Szenekenner
 
Benutzerbild von Homer Simpson
 
Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1.219
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...
Homer Simpson ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 09:34   #4
samsam
Szenekenner
 
Benutzerbild von samsam
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 2.116
Zitat:
Zitat von Homer Simpson Beitrag anzeigen
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...
Es gibt ausgewiesene Verpflegungsstellen an denen man seine Eigenverplegung vor dem Wk deponieren kann.
Ansonsten darf dir keiner Helfen, der nicht von Veranstalter zugelassen ist, z.B. der Bike Support auf der Radstrecke bein IM Hawaii, http://www.youtube.com/watch?v=PJWhNg-QiTc
__________________
Dies ist eine Signatur.
---------------------------
samsam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 09:44   #5
Homer Simpson
Szenekenner
 
Benutzerbild von Homer Simpson
 
Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1.219
Aha , danke! Ich hatte es mir fast gedacht...
Homer Simpson ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 10:15   #6
matwot
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.000
Zitat:
Zitat von samsam Beitrag anzeigen
Es gibt ausgewiesene Verpflegungsstellen an denen man seine Eigenverpflegung vor dem Wk deponieren kann.
Vorsicht, das gilt nicht für alle Wettkämpfe.
Immer die Ausschreibung daraufhin prüfen, ggf. mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.
__________________
Und tschöh

Matwot

"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
matwot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 10:41   #7
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.837
Zitat:
Zitat von Homer Simpson Beitrag anzeigen
Hallo "Regelspezies!"

Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ???
Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...
Da dort auf Punkt D.1 h) verwiesen wird, ist die Frage leicht zu klären:
"h) Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Langdistanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Ausrichters oder eigenen Betreuern angereicht werden."
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 15:22   #8
neonhelm
Szenekenner
 
Benutzerbild von neonhelm
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Bei den Neandertalern...
Beiträge: 11.527
Zitat:
G.3.1.
Die Windschattenbox eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.
Was ja dann bedeutet, dass der seitliche Abstand Fahrrad/Fahrrad 3m sein muss...
__________________
.

One week without training makes one weak.


.
Die Rechte an eventuell eingebetteten Bildern oder Videos liegen immer beim jeweiligen Urheber.
neonhelm ist offline   Mit Zitat antworten
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