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Neue Sportordnung 2010: Windschatten und Reißverschluss ...
Hossa! Es gibt eine neue Sportordnung!
www.dtu-info.de/ordnungen.html Die wesentlichsten Änderungen, die mir aufgefallen sind: Beim Windschattenverbot gibt es weniger Ausnahmen. Bisher durfte "a) aus Sicherheitsgründen" und "d) bei engen Kurven, starken Steigungen und starken Gefällen" in die Windschatten-Zone eingefahren werden, beides ist jetzt weggefallen. Aber neu: "c) Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt." Außerdem gilt die max-15-cm-Frontreißverschluß-öffnen-Regel jetzt nicht mehr immer und überall sondern nur noch "bei internationalen Veranstaltungen und der Deutschen Triathlon Liga". Allerdings weiß ich nicht so recht, woran ich einen "internationalen Wettkampf" erkenne. Ist Roth z.B. einer? :confused: Übrigens gibt es am Ende ein Verzeichnis aller Änderungen, so dass man alte und neue Ordnung nicht von vorne bis hinten Wort für Wort vergleichen muss. |
Das es in Deutschland überall Regeln für geben muss...:Nee:
Dass dann zwangsläufig trotzdem zu Problemen führt, is doch klar... Ich für meinen Teil weiß genau, wann einer nur ne mündliche Verwarnung oder ne Karte verdient hat. Dazu brauche ich den normalen Menschenverstand. Aber den hat eben nicht jeder... |
Hallo "Regelspezies!"
Unter G1h steht , daß auf der Radstrecke "Begleitung / Betreuung " verboten ist , wozu auch das "personengebundene Reichen von Verpflegung , Getränken...." zählt. Versteh ich das richtig , das meine selbstgemixten Getränke prinzipiell nicht zugelassen sind? Oder ist hier nur außerhalb der Verpflegungstellen gemeint ??? Habe noch keinen Wettkampf bestritten , deshalb die vielleicht blöde Frage...:cool: |
Zitat:
Ansonsten darf dir keiner Helfen, der nicht von Veranstalter zugelassen ist, z.B. der Bike Support auf der Radstrecke bein IM Hawaii, http://www.youtube.com/watch?v=PJWhNg-QiTc ;) |
Aha , danke! Ich hatte es mir fast gedacht...
:Huhu: |
Zitat:
Immer die Ausschreibung daraufhin prüfen, ggf. mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen. |
Zitat:
"h) Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Langdistanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Ausrichters oder eigenen Betreuern angereicht werden." |
Zitat:
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