Ich möchte auf den Ausgangspunkt Eurer Diskussion aufmerksam machen. Der besteht in der Frage, ob das Grundgesetz die Regierung und die Politik verpflichtet, erstens jetzt für CO2-Emissionsionsminderung zu sorgen und diese nicht unverhältnismässig den späteren Generationen überlassen darf und zweitens dass der Umfang dieser Emissionsminderungen bis zur anvisierten "Klimaneutralität" zeitlich gerecht zu verteilen ist und drittens für die Redukttionsverteilung ein in CO2-Angaben konkretisierter Plan bis zur Klmaneutraliät vorliegen muss. Alle 3 Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten.
Ja zu was Du schreibst, aber das ist nur die Hälfte. Die Diskussion geht darum, daß Arne nach meinem Eindruck aus der hier gestellten Forderung nach einem konkretisierten Plan und Emissionsreduktion eine absolute und nicht anzweifelbare Priorität über andere Anliegen, Ziele und Grundrechte ableitet, wie auch einen quantifizierten Erfolgszwang in der Umsetzung. Ich bezweifle hingegen, daß dies die alleinige Interpretation des Urteils sein kann, und sehe auch keine Hinweise im Text dafür. Das wird aus Arnes Zitat in Post 11398 erkennbar, in dem das Verfassungsgericht sehr wohl auf die Pflicht zum Abwägen verschiedener Rechtsgüter und auf die mögliche Priorisierung von Grundrechten vor einem Klimaziel in °C hinweist. S. auch Post 11460.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Ja zu was Du schreibst, aber das ist nur die Hälfte. Die Diskussion geht darum, daß Arne nach meinem Eindruck aus der hier gestellten Forderung nach einem konkretisierten Plan und Emissionsreduktion eine absolute und nicht anzweifelbare Priorität über andere Anliegen, Ziele und Grundrechte ableitet, wie auch einen quantifizierten Erfolgszwang in der Umsetzung. Ich bezweifle hingegen, daß dies die alleinige Interpretation des Urteils sein kann, und sehe auch keine Hinweise im Text dafür. Das wird aus Arnes Zitat in Post 11398 erkennbar, in dem das Verfassungsgericht sehr wohl auf die Pflicht zum Abwägen verschiedener Rechtsgüter und auf die mögliche Priorisierung von Grundrechten vor einem Klimaziel in °C hinweist. S. auch Post 11460.
Das BVG formuliert, wie Arne es geschrieben hat, eine grundgesetzliche Pflicht an den Staat, transparente, konkrete CO-2 Reduktionsziele und -schritte bis zur Klimaneutralität zu erreichen, um die Freiheit der künftigen Generationen zu schützen, was sich auf Art. 2 bezieht, den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Würden dabei mit einzelnen CO2-Reduktionsgesetzen andere Grundrechte verletzt, muss halt das BVG zu dem Einzelfall konkret Stellung nehmen. Ein Verfassungsrechtler könnte uns sicher auch jetzt abstrakt die Wertehierachie des GG erläutern und eventuelle Konflikte "konstruieren".
Ich bewundere deine Geduld und Sachlichkeit, Arne.
Leider fürchte ich, dass jemand, der nicht will (evtl. sogar unterbewusst) und/oder nicht kann (intellektuell) deinen wohlgesetzten Worten nicht folgen wird.
Daher hat das imho den gleichen Effekt wie einen Ochsen ins Horn zu kneifen und wir drehen uns im Kreis.
Zitat:
Zitat von TriVet
Woraus schließt Du, dass explizit Du gemeint warst?
Aber wenn dir der Schuh passt, darfst Du ihn gerne anbehalten.
Ok, wen hast du denn damit konkret gemeint?
Ich habe ja schon dazu geschrieben, dass es total sinnlos ist, sich die Köpfe hier einzuschlagen. War schon bei Corona so und am Schluss kam raus, dass das alles nicht so klar war. Also, lieber mal zurückhalten, was hier die einzige Wahrheit ist, und jedem mal seinen Blick auf die Sache lassen.
War schon bei Corona so und am Schluss kam raus, dass das alles nicht so klar war.
Jou, da konnt man mit Menschenleben pokern, ob man lieber auf Nummer sicher geht oder volles Risiko und alles dazwischen, hier weiss man seit Jahrzehnten bescheid und die Wissenschaft ist sich einig.
Merkste vielleicht selber, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist.
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Ehe wir an künstlicher Intelligenz herumentwickeln, wieso tun wir nicht erstmal was gegen die natürliche Dummheit?
Jou, da konnt man mit Menschenleben pokern, ob man lieber auf Nummer sicher geht oder volles Risiko und alles dazwischen, hier weiss man seit Jahrzehnten bescheid und die Wissenschaft ist sich einig.
Merkste vielleicht selber, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist.
Die Diskussion geht darum, daß Arne nach meinem Eindruck aus der hier gestellten Forderung nach einem konkretisierten Plan und Emissionsreduktion eine absolute und nicht anzweifelbare Priorität über andere Anliegen, Ziele und Grundrechte ableitet, wie auch einen quantifizierten Erfolgszwang in der Umsetzung.
Ich bezweifle hingegen, daß dies die alleinige Interpretation des Urteils sein kann, und sehe auch keine Hinweise im Text dafür.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage nach künftigen Einschränkungen von Grundrechten zugunsten des Klimaschutzes ausführlich behandelt und explizit beantwortet.
Kurz gefasst geht es um die Verhältnismäßigkeit von Klimaschutzmaßnahmen, wenn diese Maßnahmen Einschränkungen anderer Grundrechte und Staatsziele zur Folge haben.
Das Gericht argumentiert, dass in Zukunft selbst gravierende Klimaschutzmaßnahmen, welche andere Grundrechte erheblich einschränken, verhältnismäßig sein könnten (Absatz 192, 193, 194):
Zitat:
Zitat von BVerfG
... können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser künftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.
Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein.
Steht der Nordatlantik vor dem Kipppunkt? Dies ist kein Alarmismus, sondern alarmierend: Die Atlantische Umwälzströmung sorgt für den Austausch warmer und kalter Wassermassen im Ozean und könnte bis 2050 versiegen – mit bisher unabsehbaren Folgen.
[…] Das Resultat ist beunruhigend: Schon in rund 30 Jahren sei ein Überschreiten des Kipppunktes wahrscheinlich, heißt es. Die Unsicherheit in beide Richtungen ist dabei allerdings erheblich. So beziffert das Autorenduo die Wahrscheinlichkeit für den Kipppunkt im Zeitraum 2025 bis 2095 mit 95 Prozent.
[…] Ein im Dezember erschienener Bericht zu Klimakipppunkten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) – gewiss keine »grüne« Organisation – benennt die logische Folgerung klipp und klar: »Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig für beispiellose, dringende und ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen, um die Risiken von Kipppunkten im Klimasystem zu begrenzen.«