Überraschend ehrlich manche die da vor die Kamera gehen, dass es sie nicht interessiert und oder das sie nicht wissen, wieviel mehr Schaden so ein Privatjet verglichen mit einem Linienflug verursacht.
...
Sie haben es sich doch verdient, da sie mehr leisten, als z.B. ein Lehrer, hörte ich einen Jungen sagen.
Ein paar Stunden mit Privatjet entspricht dem Jahresdurchschnittverbrauch von Hinz&Kunz.
Der Verbrauch der Wohlhabenden müsste politisch reguliert werden, ansonsten sparen wir kräftig weiter und oben wird aus dem Vollen geschöpft. "Spar du, du Depp!" ;-)
Eine entsprechende Anfrage an die FDP und Grünen verlief praktisch im Sand. Thema ist das in der Öffentlichkeit auch kaum.
"Können" und "in Zukunft" sind die Schlüsselworte - ohne Kristallkugel alles Spekulation.
Das Bundesverfassungsgericht legt bezüglich der wissenschaftlichen Unsicherheiten folgendes fest:
Zitat:
Zitat von BVerfG
Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, schließt die durch Art. 20a GG dem Gesetzgeber auch zugunsten künftiger Generationen aufgegebene besondere Sorgfaltspflicht ein, bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber ist zum Schutz künftiger Generationen verpflichtet. Gibt es belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen, sind diese zu berücksichtigen.
Es braucht also keine Gewissheiten, sondern lediglich belastbare Hinweise auf die Möglichkeit entweder gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen der Umwelt kommender Generationen.
Ich bewundere deine Geduld und Sachlichkeit, Arne.
Leider fürchte ich, dass jemand, der nicht will (evtl. sogar unterbewusst) und/oder nicht kann (intellektuell) deinen wohlgesetzten Worten nicht folgen wird.
Daher hat das imho den gleichen Effekt wie einen Ochsen ins Horn zu kneifen und wir drehen uns im Kreis.
Das Bundesverfassungsgericht legt bezüglich der wissenschaftlichen Unsicherheiten folgendes fest:
Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber ist zum Schutz künftiger Generationen verpflichtet. Gibt es belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen, sind diese zu berücksichtigen.
Es braucht also keine Gewissheiten, sondern lediglich belastbare Hinweise auf die Möglichkeit entweder gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen der Umwelt kommender Generationen.
Ich nehme mal Schwarzfahrers Antwort vorweg:
Man müsste belastbar definieren, schließlich gibt es auch andere Meinungen.
Wer definiert denn gravierend? Und was ist schon irreversibel, wir wissen doch gar nicht was genau passieren wird.
Da steht "berücksichtigen", nicht dass wir sie über allem anderen stellen müssen, insbesondere nicht über die Einschränkung von Freiheitsrechten.
Arne, ich bewundere auch Deine Geduld und Deine Sachlichkeit. Aber Du kannst mit Geduld, Fakten etc. kommen, aber es wird alles abperlen.
Der Bericht ist schnell gelesen und leicht verständlich.
Flat-Earther*innen werden vermutlich aber die NASA als Teil der weltweiten Verschwörung anssehen und als unwiderlegbaren Beleg für ihre Thesen die aktuellen 20°C zu Hause statt sonst im deutschen Sommer üblicher 32°C aufführen.
- Klimaschutz hat nach Art. 20 keinen absoluten Vorrang vor anderen Verfassungsgütern, auch Art. 20 hat keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist in Ausgleich zu bringen; in der Abwägung wird in Zukunft das Gewicht des Klimaschutzgebots relativ zunehmen (ohne Quantifizierung - entspricht dem, wie ich es auch sehe)
- Klimaschutzgebot fordert trotzdem, daß auch heute unzumutbare Freiheitseinschränkungen hinzunehmen seien (warum das so sein soll, wann und unter welchen Bedingungen, ist aus dem Zitat nicht erkenntlich; dieser Punkt überzeugt mich gar nicht und steht im Widerspruch zu den anderen Aussagen)
- Überschreitung der ... Temperaturschwelle (wie und für wo auch immer definiert) ist "unter engen Voraussetzungen", z.B. zum Schutz von Grundrechten möglich und zu rechtfertigen (damit ist ein Schutz aller Grundrechte gewahrt, entspricht meinem Verständnis, widerspricht aber dem vorherigen Absatz etwas)
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Dieses Statement zeigt erneut Deine Unkenntnis in diesem Thema. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass Deutschland nicht allein die Klimaziele erreichen kann. Das geht nur in Form von internationalen Bündnissen wie dem Pariser Abkommen. Dessen Ziele sind für uns verbindlich.
Natürlich geht das nicht allein. Der Methodiker in mir sagt aber, dann muß eine saubere Zielformulierung auch dieser Tatsache Rechnung tragen. Ziele, die ich allein aus eigener Kraft nicht erfüllen kann, sind keine sinnvollen Ziele für mich. Ich kann nicht als persönliches Jahresziel angeben: unser Verein soll Liga-Sieger werden. Das ist ein Ziel für den Verein, für mich nur Hoffnung. Meine (Teil)Ziele müssen sich an meinen Möglichkeiten orientieren, z.B. min. 5 mal in der Ligamannschaft mitmachen, min. x Plätze unter den Top 10 oder Podium, was weiß ich. Entsprechend mag man als Ziel "Klimaneutralität" für Deutschland setzen (egal ob realistisch, und ob dann importierter Kohlestrom erlaubt ist, etc.), aber nicht max. xy °C globale Erwärmung, das ist Unfug.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Ich bewundere deine Geduld und Sachlichkeit, Arne.
Ja, die Sachlichkeit ist eines der Punkte, die Arne hier gegenüber manchen anderen auszeichnet , und die ein zivilisiertes Gespräch weiterhin ermöglicht.
Zitat:
Zitat von TriVet
Leider fürchte ich, dass jemand, der nicht will (evtl. sogar unterbewusst) und/oder nicht kann (intellektuell) deinen wohlgesetzten Worten nicht folgen wird.
Danke für die freundliche Einschätzung meiner intellektuellen Fähigkeiten. Überlassen wir es jedem Leser selbst, wer wessen Gedanken oder Argumenten folgen kann oder mag. Ich unterstelle zumindest keinem, der meinen Argumenten nicht folgt, intellektuelle Defizite.
Zitat:
Zitat von Feanor
Ich nehme mal Schwarzfahrers Antwort vorweg:...
Danke, aber das sind nicht meine Punkte in dieser Diskussion. Es geht vor allem darum, daß die Argumentation von Arne über die überwiegende Gewichtung des Klimaschutzes über allen anderen Grundrechten aus dem Urteil nicht belegbar abzuleiten ist, höchstens als individuelle Interpretation. Er hat mich aufgefordert, mich damit auseinanderzusetzen, und ich kann seine Interpretationen darin nur zum Teil wiederfinden; er konnte mir dafür bisher kein Zitat finden, das mich überzeugt (s. Post oben).
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Ist es nicht völlig sinnlos, sich bei diesem Thema wieder die Köpfe einzuschlagen???
Hier unterhalten sich Laien über ein hochkomplexes Thema und jeder denkt, er weiss wie es geht. Irgendwie ähnlich wie Corona. Und da hat sich hinterher auch rausgestellt, dass viele klare Vorhersagen völlig falsch waren, auch von Experten.
Zudem wird sich erstmal nichts ändern, weil das Thema nicht so einfach ist zu verstehen, die Zukunft schwer verhersehbar und die Auswirkungen noch nicht stark signifikant sind.
Das einzig Sinnvolle, was ich hier sehe, ist die Rechtfertigung seiner eigenen Lebensweise, dadurch weil andere mehr Dreck machen und/oder ich meinen Beitrag irgendwo leiste. Wenn sich dadurch jeder etwas besser fühlt, fair enough, aber man muss andere nicht verunglimpfen.