Naja, es war immer die diebische Freude, mit >62km/h über die linke Schleife zu fahren und die Gesichter der Autofahrer zu sehen, vor die ich mich immer an der Ampel gedrängelt hatte.
Ich hab auch immer drauf gewartet, dass mir in Aachen ein Beamter des Ordnungsamts in der Fußgängerzone in die Fresse haut. Ist aber nie passiert.
Bester Sprint war aber folgender:
Zwei halbstarke im Astra GSI an der Ampel. Wir uns zu zweit vorgedrängelt. Ich beschleunige auf 65km/h und brülle "ZIIIIIEEEEH". Dennis (B-Amateur, Sprinter, 20kg/Oberschenkel) zieht raus und semmelt mit 75km/h durch die Blitze während ich triumphierend den Hintergrund des Fotos stelle.
Selbst wenn sie uns erwischt hätten: Schon mal 200€ so amüsiert angelegt?
Haha super!!!! Das "Riskio" wäre es mir auch wert gewesen!
Ich hab grad "Bedienungsanleitung für Deutschland" gelesen, in der ein Russe seinen Landsleuten erklärt, wie es hier so abgeht.
Der schreibt ua., dass Deutschland warscheinlich das einzige Land der Welt sein dürfte, wo zB. ein Fussgänger in stockfinstrer Nacht und obwohl weit und breit nix und niemand zu sehen ist, an ner roten Ampel stehenbleibt.
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Living people eat dead mushrooms, living mushrooms eat dead people.
Ich hab grad "Bedienungsanleitung für Deutschland" gelesen, in der ein Russe seinen Landsleuten erklärt, wie es hier so abgeht.
Der schreibt ua., dass Deutschland warscheinlich das einzige Land der Welt sein dürfte, wo zB. ein Fussgänger in stockfinstrer Nacht und obwohl weit und breit nix und niemand zu sehen ist, an ner roten Ampel stehenbleibt.
Du bist Dir aber bewusst, dass das das Verständnis von "grundsätzlich" von Juristen ist?
Ja, leider musste ich mir mal ein paar juristische Vorlesungen anhören und seitdem verstehe ich "grundsätzlich" grundsätzlich anders als normale Menschen.
@Nobodyknows:
Fraglich bleibt bei deiner Bemerkung noch, wann man selber entscheiden sollte ob man sich an ein Gesetzt hält.
Fraglich bleibt, warum ein hessischer Dorfbürgermeister in die Verkehrsregelung z. B. auf Bundesstraßen (die gem. Definition Teil des zusammenhängenden Verkehrsnetzes aus Bundesfernstraßen sind) eingreift, während seine Amtskollegen z. B. in Thüringen dies nicht, bzw. deutlich seltener tun.
Was soll ich von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf kerzengerader Straße halten, wenn dort jahrzehntelang 100 km/h erlaubt waren? Kommt es von einem neuem Amtsleiter im Straßenverkehrsamt (Ein Grüner, der immer mit dem Liegerad in's Amt fährt?) oder wegen einem einzelnen, bedauerlichen Verkehrsunfall, bei dem ein angesoffener 19 Jähriger zu blöd war geradeaus zu fahren? Und danach werde ich kriminalisiert wenn ich etwas tun, dass ich viele Jahre zuvor auch getan habe - nämlich 100 km/h zu fahren.
Und danach werde ich kriminalisiert wenn ich etwas tun, dass ich viele Jahre zuvor auch getan habe -
Überzeugendes Argument : alles was man Jahre oder jahrzehntelang getan hat unterliegt einem nicht verfolgbaren oder ahndbarem "Bestandsschutz". Unabhängig von einer evtl. geänderten Rechtslage. Also wie in Bayern, als man früher immer nach 2 oder 3 oder... Maß Bier vom Bierfest mit dem Auto nach Hause gefahren ist...nur: selbst im tiefsten hintersten bayerischen Wald haben sich die Dinge geändert...
Ja, leider musste ich mir mal ein paar juristische Vorlesungen anhören und seitdem verstehe ich "grundsätzlich" grundsätzlich anders als normale Menschen.
Na, dann besteht ja noch Hoffnung, dass Du zwischen dem, der entscheidet und dem, der informiert, welche Möglichkeiten man hat, differenzierst.