Dass Du hier bewusst einen Begriff aus dem Nationalsozialismus aufgreifst, rechne ich zu Deinen Gunsten Deiner Unkenntnis über die Bedeutung des Führerprinzips zu.
Wikipedia erläutert:
[…] Demnach sollte Adolf Hitler nicht nur militärisch, sondern entsprechend auch in allen politischen und rechtlichen Gebieten ohne Kontrollinstanzen die oberste Befehlsgewalt haben. […] Mehrheitsentscheidungen finden nicht statt. Entscheidungen werden von einer einzelnen Person getroffen, der gegebenenfalls Berater beigeordnet sind.
Wenn im Bundestag Fraktionen geschlossen abstimmen, geht dem ein umfangreicher Prozess an Beratungen voraus, bei dem die Abgeordneten Einfluss auf die Beschlussvorlage nehmen können. Erst wenn ein entsprechender Kompromiss innerhalb einer Fraktion gefunden ist, wird möglichst geschlossen abgestimmt.
Bei wichtigen Themen gehen der Abstimmung im Bundestag interne Abstimmungen in den Fraktionen voraus. Die Beschlussvorlage wird so lange verändert, bis möglichst alle Fraktionsmitglieder ihr intern zustimmen. Bei der entscheidenden Abstimmung im Bundestag wird erwartet, dass die Fraktionsmitglieder dort ebenso votieren, wie zuvor innerhalb der Fraktion.
Der Unterschied zum Führerprinzip, wo es keinerlei Mehrheitsentscheidungen gibt, wird hoffentlich deutlich.
Das ist eine schöne Theorie, (die aber immer noch in krassem Gegensatz zum Grundgesetz steht.)
Und willst du ernsthaft behaupten, dass in der Realität innerhalb der Fraktionen jeder Abgeordnete gleichgestellt ist oder nicht doch eher die Partei/Fraktionsführung das Heft des Handelns in der Hand hält?
Ich bin wirklich einigermaßen schokiert wie hier ein demokratisches Grundprinzip des Grundgesetzes as nichtig angesehen wird.
Ich erinnere jetzt nur mal exemplarisch an Merkels "das muss Rückgängig gemacht werden" oder an Pofallas "Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen" in Richtung Bosbach.
Geändert von Thomas1987 (21.11.2024 um 09:10 Uhr).
Eine Bundestagsfraktion hat durchaus Möglichkeiten (soziale Kontrolle, Verhinderung der Wiederwahl eines Abgeordneten, Hinweis auf mögliche Folgen für andere Themen, Außendarstellung der Partei), Abgeordnete zu einem fraktionskonformen Abstimmungsverhalten zu bewegen. Diese Form der Fraktionsdisziplin stellt keinen Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz dar und ist grundsätzlich zulässig.
Zitat:
Zitat von Thomas1987
Und willst du ernsthaft behaupten, dass in der Realität innerhalb der Fraktionen jeder Abgeordnete gleichgestellt ist oder nicht doch eher die Partei/Fraktionsführung das Heft des Handelns in der Hand hält?
In der Abstimmung des Bundestages hat jeder Abgeordnete eine Stimme. Jeder Abgeordnete kann aus einer Partei oder Fraktion austreten und bleibt Mitglied des Parlamentes. Er oder sie kann sich in einem Wahlkreis auch gleich parteilos zur Wahl stellen. Kommt er oder sie jedoch mittels einer Partei in den Bundestag, wird er dort auf Dauer kaum das Gegenteil dessen vertreten können, was die Partei in ihren Grundsätzen ausmacht.
In der Abstimmung des Bundestages hat jeder Abgeordnete eine Stimme. Jeder Abgeordnete kann aus einer Partei oder Fraktion austreten und bleibt Mitglied des Parlamentes. Er oder sie kann sich in einem Wahlkreis auch gleich parteilos zur Wahl stellen. Kommt er oder sie jedoch mittels einer Partei in den Bundestag, wird er dort auf Dauer kaum das Gegenteil dessen vertreten können, was die Partei in ihren Grundsätzen ausmacht.
Einen Abgeordneten kenne ich, der jeweils nach seiner Überzeugung gestimmt hat, leider verstorben, Christian Ströbele. Er konnte sich ausserhalb der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen bewegen (z.B. Abstimmungen über den Afghanistankrieg), weil er als einziger Grüne damals ein Direktmandat schaffte und das bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag regelmässig bekam. Die Wähler unterstützten ihn. Sogar die Tagesschau geht in seinem Nachruf auf diesen Punkt in seinem Leben ein. Für mich ein positives Vorbild eines Abgeordneten.
Zitat:
Fraktionsdisziplin gilt für ihn nie. Er sagt Nein, wenn er das für richtig hält. Er macht, was er für richtig hält. Alle Welt sprach über Edward Snowden und seine Enthüllungen - Hans-Christian Ströbele fliegt zu einem Geheimtreffen mit ihm nach Moskau - sein vielleicht größter Coup. Doch Asyl für Snowden und eine Aussage im Bundestag - dieser Wunsch ging dann nicht in Erfüllung, auch wenn er ihn wie alles konsequent verfolgt hat.
Sein letzter Sieg: die öffentliche Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag. 2017 tritt er nicht mehr an. Hans-Christian Ströbele - einer, der nur seinem Gewissen gefolgt ist.
Eine Bundestagsfraktion hat durchaus Möglichkeiten (soziale Kontrolle, Verhinderung der Wiederwahl eines Abgeordneten, Hinweis auf mögliche Folgen für andere Themen, Außendarstellung der Partei), Abgeordnete zu einem fraktionskonformen Abstimmungsverhalten zu bewegen. Diese Form der Fraktionsdisziplin stellt keinen Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz dar und ist grundsätzlich zulässig.
In der Abstimmung des Bundestages hat jeder Abgeordnete eine Stimme. Jeder Abgeordnete kann aus einer Partei oder Fraktion austreten und bleibt Mitglied des Parlamentes. Er oder sie kann sich in einem Wahlkreis auch gleich parteilos zur Wahl stellen. Kommt er oder sie jedoch mittels einer Partei in den Bundestag, wird er dort auf Dauer kaum das Gegenteil dessen vertreten können, was die Partei in ihren Grundsätzen ausmacht.
Na wenn Wikipedia es sagt dann ust es natürlich die Wahrheit.
Der erste Satz deines Zitats stammt von Volker Kauder. Kein weiterer Kommentar nötig. Der zweite stammt aus EINEM Grundrechtskommentar. Es gibt über 20 Grundrechtskommentare, dazu unzählige Onlinekommentare. Es handelt sich alos um eine meinung unter vielen, keinen rechtsgültige Fakt.
Davon abgesehen ist es natürlich in einem gewissen Rahmen legitim Abgeordnete zu zu einem Abstimmungsverhalten zu "bewegen". Natürlich darf die Fraktionsführung versuchen Abstimmungen in ihrem Sinne zu erreichen. Aber "bewegen" ist halt ein seeehr dehnbarer Begriff.
Der erste Satz deines Zitats stammt von Volker Kauder. Kein weiterer Kommentar nötig.
Warum?
Zitat:
Zitat von Thomas1987
Davon abgesehen ist es natürlich in einem gewissen Rahmen legitim Abgeordnete zu zu einem Abstimmungsverhalten zu "bewegen". Natürlich darf die Fraktionsführung versuchen Abstimmungen in ihrem Sinne zu erreichen. Aber "bewegen" ist halt ein seeehr dehnbarer Begriff.
Gut, dann lass’ uns wissen, in welchem Rahmen es Deiner Meinung nach legitim ist, als Fraktion geschlossen abzustimmen.
Am Ende wird es auf Steuererhöhungen für alle hinauslaufen, und mit ihrer Austeritätspolitik haben die deutschen Regierungsparteien in den letzten Jahren die Konjunktur abgewürgt und keinen Cash mehr zur Unterstützung dieser mit Infrastrukturprojekten sowie wegen des Verzichtes auf eine Reform der Schuldenbremse das Problem einfach in die Zukunft verschoben. Die kommende CDU geführte Regierung wird die Krisen in DE noch verschärfen.
Das ist die Krux an der erklärten "Notlage", welche die Schuldenbremse in dem Sinne ein wenig umgegangen hätte. Im konkreten Fall wären das ja 15 Mrd. für die Ukrainehilfe gewesen. Die dürfen nur für diesen spezifischen Zwecke verwendet werden. Was genau darunter fällt, da hat zumindest das Bundesverfassungsgericht im ersten Urteil vom letzten Jahr dem Gesetzgeber ein wenig Spielraum gelassen & würde vermutlich den Einzelfall betrachten. Also ob bspw. Unterbringungskosten für Ukrainer auch darunter fallen. Aber mit den 15 Mrd. dürften beispielweise keine neuen Schwimmhallen, Sporthallen oder Brücken gebaut/saniert werden.
Würde aber natürlich trotzdem Luft im normalen Haushalt schaffen. Ich hoffe ja weiterhin, dass Merz die Zeiten der Zeit auch erkannt hat & das nur politisches Kalkül aktuell ist. Seine letzten Aussagen gingen ja in die Richtung. Eine Reform wäre absolut sinnvoll, eine komplette Abschaffung nicht. Für die Reform gab es ja auch schon einige sinnvolle Vorschläge von verschiedenen Ökonomen.