" ... dass mit geradezu unglaublicher Sorglosigkeit die wichtigsten Beweismittel, nämlich die Urinproben einmal für sechs, einmal für vier Tage Temperaturen ausgesetzt waren, die nicht lege artis sind.
Danke, da habe ich was verwechselt.
Ich dachte es geht um die Kuehlung und Lagerung nach diesen 6 Tagen.
(btw, ist "verunmoeglichen" nicht ein rein Schweizer Wort?)
als direkte Quellenangabe zitiere ich jetzt einmal aus dem Buch "Lebenslauf Dieter Baumann, ISBN 3-421-015628-5", S.256:
"(...) In seiner nachträglichen Stellungnahme vom 15.06.2000 gibt Prof.Dr.Schänzer an, dass sowohl zum Zeitpunkt der Durchführung der A-Probe als auch zum Zeitpunkt der B-Probe (16.11.19999 bzw. 29.12.1999) keine Bakterienaktivitäten festgestellt worden sind, die das Ergebnis des positiven Befundes hätten beeinflussen können. (...) Prof.Dr.Schänzer führt weiter aus, dass die vom Sachverständigen Prof.Dr.Sörgel benutzten Quotienten beieinträchtigt worden sind, weil Bakterienaktivität in den Proben aufgetreten sind. Diese führen u.a. zur Bildung von Norandrostendion aus dem Metaboliten 3 a Hydroxo-est-4-en-17-on und zum Abbau von Norandrostendion. Bekterienaktivität wurde in den Proben in Köln nach dem 08.02.2000 nachgewiesen, weswegen die Ergebnisse von Analysen nach diesem Zeitpunkt auch nach Auffassung von Prof.Dr.Schänzer verändert worden sind. Erst nach diesem Zeitpunkt wurde jedoch im Institut von Prof.Dr.Sörgel im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit der Beweisführung begonnen, ob die positiven Befunde mit der kontaminierten Zahnpasta zusammenhängen oder nicht. (...)"
Schönen Gruß,
Thomas
PS: als spannenden Lesestoff kann ich das Buch nur empfehlen!
19-Norandrostesteron: 24ng/ml
19-Noretiocholanolon: 5ng/ml
Grenzwert bei 2ng/ml
In den Tuben befand sich Norandrostendion.
Viele Grüße nach Hip,
Arne
Und war die Blutprobe auch verdorben?
Ich verstehe auch nicht, daß der Nachweis der Originalsubstanz im Urin eine Rolle gespielt hätte. Er hätte zwar bewiesen, das damit der identische Stoff aus der Zahnpastatube in seinem Körper vorhanden ist, aber nicht, das er diesen auch zusätzlich noch zugeführt hat.
Und sollten die Urinproben nicht sowieso beim ersten Test schon auf diese Prohormone hin getestet werden, da sie ja genauso verboten sind. Die habe doch einen Versuch mit der Zahnpasta gemacht und eine Person nach dem Gebrauch mit der Baumann-Pasta getestet. Dabei haben sich doch riesen Werte aufgebaut, die doch in der Urinprobe hätten nachgewiesen werden müsssen, bevor diese verdorben war.
Gruß
Jürgen
Geändert von Quax (24.08.2008 um 12:11 Uhr).
Grund: Zweifel
Ich verstehe auch nicht, daß der Nachweis der Originalsubstanz im Urin eine Rolle gespielt hätte. Er hätte zwar bewiesen, das damit der identische Stoff aus der Zahnpastatube in seinem Körper vorhanden ist, aber nicht, das er diesen auch zusätzlich noch zugeführt hat.
Und sollten die Urinproben nicht sowieso beim ersten Test schon auf diese Prohormone hin getestet werden, da sie ja genauso verboten sind. Die habe doch einen Versuch mit der Zahnpasta gemacht und eine Person nach dem Gebrauch mit der Baumann-Pasta getestet. Dabei haben sich doch riesen Werte aufgebaut, die doch in der Urinprobe hätten nachgewiesen werden müsssen, bevor diese verdorben war.
Gruß
Jürgen
Die Ausgangssubstanz Noransdrostendion war im Urin in einer viel geringeren Menge als die Substanzen, die durch eine Umwandlung im Körper daraus hervorgingen ("2-3 Größenordnungen" geringer, also 10-100 fach, nach Ansicht von Prof. Schänzer). Von der Ausgangssubstanz Noransdrostendion war in der Anklage keine Rede, also gehe ich davon aus, dass kein Befund in dieser Richtung vorlag.
Man hätte untersuchen können, ob das das Spektrum an Substanzen, die sich im Urin nachweisen lassen, zum Spektrum der gefundenen Substanzen in der Zahnpasta "passt". Die verdorbenen Proben ließen eine solche Analyse aber nicht mehr zu.
Zu den hohen Werten einer Versuchsperson: Ab 2 Nanogramm pro Milliliter ist man positiv. Um wirksam zu dopen, sind mehrmals täglich Dosierungen von 300 Nanogramm pro Milliliter notwendig. Diese Dosierungen hat es bei Baumann nie gegeben, das beweist eine Haaranalyse, die vom DLV gefordert worden war, ganz eindeutig.