Ich bin kein Strafrechtler, aber Strafe gibt es
a) zur Vergeltung anstelle der persönlichen Rache (Strafmonopol des Staates),
b) zur Generalprävention (der Allgemeinheit soll verklickert werden, wer klaut kommt in den Bau und
c) zur Spezialprävention (dem Einzelnen soll klargemacht werden, dass die Wiederholung Sanktionen nach sich ziehen).
Verjährung gibt es
a) um den Rechtsfrieden irgendwann mal wieder herzustellen
b) nach einiger Zeit Beweisschwierigkeiten immer größer werden und
c) der Zusammenhang zwischen der Tat und der Sanktion so nicht mehr wahrgenommen wird und zwar von den Tätern (Spezialprävention), der Allgemeinheit (Generalprävention, „der läuft ja immer noch frei rum“) und natürlich auch von den Opfern und ggfls deren Angehörigen (Nach 10 Jahren ist der Zorn verraucht).
§ 263 Betrug (1) 1Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Vermögen von Scharping oder den Fans sehe ich nicht geschädigt. Bei den Rennställen mag das anders sein, denn die haben den Profis Knete gezahlt. Die sind aber wohl weder getäuscht (Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) noch ist bei denen ein Irrtum erregt worden, denn die haben das ja wohl alle gewusst. Das dürfte wohl auch für die Veranstalter gelten.
Nach § 95 AMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 6 a Abs. 1 Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet. Der Eigengebrauch ist also straflos für den Sportler. Nach dem BTMG ist schon der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar, der Handel damit wohl erst recht. Da wären wohl bei Arzneimitteln die Hinterleute dran.
Die Sperre ist m.W. keine strafrechtliche Sanktion. Ob eine Sperre verhängt wird, dürfte sich damit nicht nach Strafrecht, sondern nach den Verbandsregelungen richten. Keine Ahnung, wie da die Verjährung geregelt ist.
Würd’ mich interessieren, wenn jemand da einen anderen Tatbestand sieht.
Mal eine Frage an die Juristen: Warum verjähren Straftaten eigentlich überhaupt?
Ich bekomme es nur für das Schuld und Sachrecht einigermaßen zusammen:
Verjährung bedeutet allgemein, das nach Ablauf der Verjährungsfrist Rechten und Forderungen und nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Anspruch als solcher besteht weiterhin, nur kann der Schuldner mit Hinweis auf die Verjährung die Zahlung verweigern. Die reguläre Verjährungsfrist wurde von 30 auf 3 Jahre herabgesetzt.
Sollte der Gläubiger ein weiteres Interesse an der Durchsetzung seiner Rechte und Forderungen haben, gibt es die Möglichkeit der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährungsfrist. Damit ist eigentlich erklärt, warum es Verjährungsfristen gibt. Man geht davon aus, daß nach Ablauf einer Frist kein Interesse an einem Titel vorhanden ist. Ich vermute mal, das ist im Strafrecht ähnlich. Entsprechend der Schwere der Tat gelten unterschiedliche Fristen, bzw. Ausschlüsse.
__________________ "Mehr Licht"
Johann Wolfgang von Goethe
Bei den Rennställen mag das anders sein, denn die haben den Profis Knete gezahlt. Die sind aber wohl weder getäuscht (Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) noch ist bei denen ein Irrtum erregt worden, denn die haben das ja wohl alle gewusst. Das dürfte wohl auch für die Veranstalter gelten.
Und was, wenn in den Verträgen eindeutige Klauseln drinstehen?
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wenn die Arbeitgeber tatsächlich nix gewußt haben, wären sie wohl getäuscht worden. Aber auch wenn in den Verträgen steht "kein Doping", wenn sie's gewußt haben, zählt das strafrechtlich. Da sind natürlich Konstellationen denkbar, in denen der Fahrer das Doping aufgenommen hat und der Arbeitgeber noch nix davon wußte. Ich hab die Statements nicht im Einzelnen verfolgt, weil mich z.B. wesentlich mehr interessiert, ob ich am Wochenende trotz des angesagten Regens Radfahren kann, hab das aber so verstanden, daß die Rennställe das ganze organisiert haben und die Ärzte in Freiburg oder die "Ersatzleute" engagiert haben. Die Leute dort wären dann wohl wegen des § 95 AMG dran, weil sie es selbst verabreicht haben oder die eigentlichen Täter angestiftet haben. Das Selbst-einnehmen ist danach aber nicht strafbar.
In den Verträgen können natürlich irgendwelche Vertragsstrafen für den Fall des Dopings stehen. Das sind Geldzahlungen, die in einem bestimmten Fall, hier Doping, gezahlt werden müssen, ist aber keine Strafe, die vom Staat z.B. als Geldstrafe verhängt wird. Die werden diese Vertragsstrafe nach Treu und Glauben aber auch nicht verlangen können, wenn sie positiv vom Doping wußten und dies über längere Zeit akzeptierten oder sogar gefördert bzw. organisiert haben.