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Umfrageergebnis anzeigen: Soll Erik Zabel gesperrt werden?
Ja, 2 Jahre. 5 12,82%
Ja. Als Wiederholungstäter lebenslang. 5 12,82%
Nein, um Geständnis-Nachahmer zu ermutigen. 29 74,36%
Teilnehmer: 39. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 25.05.2007, 00:12   #33
Rhing
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Ich bin kein Strafrechtler, aber Strafe gibt es
a) zur Vergeltung anstelle der persönlichen Rache (Strafmonopol des Staates),
b) zur Generalprävention (der Allgemeinheit soll verklickert werden, wer klaut kommt in den Bau und
c) zur Spezialprävention (dem Einzelnen soll klargemacht werden, dass die Wiederholung Sanktionen nach sich ziehen).

Verjährung gibt es
a) um den Rechtsfrieden irgendwann mal wieder herzustellen
b) nach einiger Zeit Beweisschwierigkeiten immer größer werden und
c) der Zusammenhang zwischen der Tat und der Sanktion so nicht mehr wahrgenommen wird und zwar von den Tätern (Spezialprävention), der Allgemeinheit (Generalprävention, „der läuft ja immer noch frei rum“) und natürlich auch von den Opfern und ggfls deren Angehörigen (Nach 10 Jahren ist der Zorn verraucht).

§ 263 Betrug (1) 1Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Vermögen von Scharping oder den Fans sehe ich nicht geschädigt. Bei den Rennställen mag das anders sein, denn die haben den Profis Knete gezahlt. Die sind aber wohl weder getäuscht (Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) noch ist bei denen ein Irrtum erregt worden, denn die haben das ja wohl alle gewusst. Das dürfte wohl auch für die Veranstalter gelten.

Nach § 95 AMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 6 a Abs. 1 Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet. Der Eigengebrauch ist also straflos für den Sportler. Nach dem BTMG ist schon der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar, der Handel damit wohl erst recht. Da wären wohl bei Arzneimitteln die Hinterleute dran.

Die Sperre ist m.W. keine strafrechtliche Sanktion. Ob eine Sperre verhängt wird, dürfte sich damit nicht nach Strafrecht, sondern nach den Verbandsregelungen richten. Keine Ahnung, wie da die Verjährung geregelt ist.

Würd’ mich interessieren, wenn jemand da einen anderen Tatbestand sieht.
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 00:13   #34
vb_man
Szenekenner
 
Benutzerbild von vb_man
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hanau
Beiträge: 100
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die Juristen: Warum verjähren Straftaten eigentlich überhaupt?
Ich bekomme es nur für das Schuld und Sachrecht einigermaßen zusammen:
Verjährung bedeutet allgemein, das nach Ablauf der Verjährungsfrist Rechten und Forderungen und nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Anspruch als solcher besteht weiterhin, nur kann der Schuldner mit Hinweis auf die Verjährung die Zahlung verweigern. Die reguläre Verjährungsfrist wurde von 30 auf 3 Jahre herabgesetzt.

Sollte der Gläubiger ein weiteres Interesse an der Durchsetzung seiner Rechte und Forderungen haben, gibt es die Möglichkeit der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährungsfrist. Damit ist eigentlich erklärt, warum es Verjährungsfristen gibt. Man geht davon aus, daß nach Ablauf einer Frist kein Interesse an einem Titel vorhanden ist. Ich vermute mal, das ist im Strafrecht ähnlich. Entsprechend der Schwere der Tat gelten unterschiedliche Fristen, bzw. Ausschlüsse.
__________________
"Mehr Licht"
Johann Wolfgang von Goethe
vb_man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 00:16   #35
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Moin, VB_Man, so spät noch beim gleichen Thema?
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 00:34   #36
drullse
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von drullse
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 17.058
Zitat:
Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
Bei den Rennställen mag das anders sein, denn die haben den Profis Knete gezahlt. Die sind aber wohl weder getäuscht (Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) noch ist bei denen ein Irrtum erregt worden, denn die haben das ja wohl alle gewusst. Das dürfte wohl auch für die Veranstalter gelten.
Und was, wenn in den Verträgen eindeutige Klauseln drinstehen?
__________________
„friendlyness in sport has changed into pure business“

Kenneth Gasque

Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":

"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
drullse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 01:10   #37
FinP
 
Beiträge: n/a
Lügen ist doch grundsätzlich nicht verboten, also: who cares? (rechtlich gesehen)

Und Du kannst Verträge abschließen wie Du willst, das interessiert keinen Strafrichter...
  Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 06:59   #38
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Wenn die Arbeitgeber tatsächlich nix gewußt haben, wären sie wohl getäuscht worden. Aber auch wenn in den Verträgen steht "kein Doping", wenn sie's gewußt haben, zählt das strafrechtlich. Da sind natürlich Konstellationen denkbar, in denen der Fahrer das Doping aufgenommen hat und der Arbeitgeber noch nix davon wußte. Ich hab die Statements nicht im Einzelnen verfolgt, weil mich z.B. wesentlich mehr interessiert, ob ich am Wochenende trotz des angesagten Regens Radfahren kann, hab das aber so verstanden, daß die Rennställe das ganze organisiert haben und die Ärzte in Freiburg oder die "Ersatzleute" engagiert haben. Die Leute dort wären dann wohl wegen des § 95 AMG dran, weil sie es selbst verabreicht haben oder die eigentlichen Täter angestiftet haben. Das Selbst-einnehmen ist danach aber nicht strafbar.
In den Verträgen können natürlich irgendwelche Vertragsstrafen für den Fall des Dopings stehen. Das sind Geldzahlungen, die in einem bestimmten Fall, hier Doping, gezahlt werden müssen, ist aber keine Strafe, die vom Staat z.B. als Geldstrafe verhängt wird. Die werden diese Vertragsstrafe nach Treu und Glauben aber auch nicht verlangen können, wenn sie positiv vom Doping wußten und dies über längere Zeit akzeptierten oder sogar gefördert bzw. organisiert haben.
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 07:07   #39
powermanpapa
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 5.993
was ich grad so feststelll

-----SOOO VIIIIIEL wie momentan, ist noch NIE über den Radsport berichtet worden, nichtmal wärend der TDF

ob man bei Triathlon??

und nochmal wegen Zabel

ich bin absolut sicher das die Fahrer die jämmerlichsten Würstchen im System waren

-----ich kenn schon die Anworten.....interessiert mich nicht!

mein Gerechtigkeitsempfinden .... die "kleinen" werden gehängt den großen kann man nix nachweisen

und soll immer mal der den ersten Stein werfen der KEiN Dreck am Stecken hat
powermanpapa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 07:53   #40
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.461
Herzlichen Dank für die Antworten zur Verjährung!
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
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