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Ich will Vucco sicher nicht in Schutz nehmen - aber dass die Veröffentlichung des Gedächtnisprotokolls eine massive Verletzung der Schweigepflicht ist, steht ja wohl ausser Zweifel.
... https://www.sueddeutsche.de/656385/5...esteigert.html
Engelhardt war in dieser Angelegenheit keiner der behandelnden Ärzte von Vucko und steht somit auch nicht unter Schweigepflicht.
Von dem Vorgang in Karlsbad hat er ja nur als Funktionaer (Ehrenpraesident) und nicht als Arzt Kenntnis erhalten.
Engelhardt war in dieser Angelegenheit keiner der behandelnden Ärzte von Vucko und steht somit auch nicht unter Schweigepflicht.
Von dem Vorgang in Karlsbad hat er ja nur als Funktionaer (Ehrenpraesident) und nicht als Arzt Kenntnis erhalten.
Martin Engelhardt fällt unter eine der Berufsgruppen, die gem. § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Und dazu gehört bereits die reine Feststellung, ob überhaupt ein Behandlungsverhältnis bestanden hat oder nicht, erst recht aber Details der Erkrankung oder der persönlichen Umstände des Betroffenen.
Selbst für die im Zweifel von Juristen zu klärende Frage, ob Engelhardt nur ein einziges Wort zu der Geschichte hätte sagen dürfen - wenn nicht irgendeiner in der Informationskette widerrechtlich die Schweigepflicht gebrochen hätte, hätte auch Engelhardt überhaupt keine Details wissen können.
Und ich schätze, dass genau in diese Kerbe Vucco auch schlagen wird - und spielt der Inhalt der Patientenakte überhaupt keine Rolle. Einzig die Frage, wie diese Informationen an die Öffentlichkeit gekommen sind ist relevant.
Wenn Müller-Ott und Marka von dem angeblichen Geständnis gewusst haben, müssen sie (oder einer von beiden) entweder bei der Befragung Vuckos anwesend gewesen sein, oder einer der behandelnden Ärzte hat ihnen gegenüber seine Schweigepflicht gebrochen.
Falls letzteres zutrifft: Dann hätten auch die behandelnden Ärzte ein Interesse daran, alles abzustreiten und ggf. die Krankenakte entsprechend zu überarbeiten. Oder mache ich da einen Denkfehler?
ich würde vucko, engelhardt, pfützner, marka und müller-ott zu einem lügendetektor vobestellen... schnell würde die wahrheit rauskommen... sache von ca. 1 std. und dann sieht man wer noch gedächtnislücken hat... legionellenkrankheit - das ich nicht lache
Du hast ja ein interessantes Bild von einem Rechtsstaat.
Wie wär's gleich mit Folter?
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Martin Engelhardt fällt unter eine der Berufsgruppen, die gem. § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Und dazu gehört bereits die reine Feststellung, ob überhaupt ein Behandlungsverhältnis bestanden hat oder nicht, erst recht aber Details der Erkrankung oder der persönlichen Umstände des Betroffenen.
Selbst für die im Zweifel von Juristen zu klärende Frage, ob Engelhardt nur ein einziges Wort zu der Geschichte hätte sagen dürfen - wenn nicht irgendeiner in der Informationskette widerrechtlich die Schweigepflicht gebrochen hätte, hätte auch Engelhardt überhaupt keine Details wissen können.
Und ich schätze, dass genau in diese Kerbe Vucco auch schlagen wird - und spielt der Inhalt der Patientenakte überhaupt keine Rolle. Einzig die Frage, wie diese Informationen an die Öffentlichkeit gekommen sind ist relevant.
Hey Willi, willst du eine Verteidigungsstrategie für Herrn Lehner entwickeln. Vielleicht sollten wir die restliche Diskussion eher per PN führen, würde mich nicht wundern, wenn Vuckos Anwalt hier mitliest(der ja auch der Anwalt von Schumacher, Jacksche, Hondo, Sinkewitz, Leder und und und war, durch die bank eigentlich nur unschuldig verfolgte Sportler...).
Also Engelhardt ist an die von ihm geschilderten Infos ganz sicher nicht in seiner Rolle als Arzt gelangt, mit Infos die ihm in anderen Rollen (Privatmann, ehrenamtliche Tätigkeiten, Athlet) zugetragen werden, kann er machen, was er will.
Mit dem zweiten Abssatz deines Postes hast du allerdings recht: die Tatsache, dass engelhardt überhaupt an die geschilderten Infos gelangt ist, setzt voraus, dass einer der behandelnden Ärzte die Schwiegepflicht nicht ganz so ernst genommen hat. Mutmaßlich Marka, den dieser durfte durchaus rechtmäßig von den Bayreuther Krankenhausärzten informiert werden, da er ja als offizieller Verbandsarzt ein Auskunftsrecht hatte.
Vucko kann also mit gewisser Erfolgsaussicht Marka verklagen, der streng genommen über das Thema Vuckovic damals gar nicht mit Engelhardt hätte reden dürfen, allerdings ist es sehr fraglich, ob das taktisch geschickt wäre, denn die aus einer solchen Klage resultierenden Reaktionen wären weitgehend unkalkulierbar.
hmm, mich wundert, dass Dr. Engelhardt sich die mühe gibt und den stress antut...
er ist sicher ein überaus fleißiger mediziner (hab mich gewundert, wieviele studien und veröffentlichungen mit seinem namen ich in den händen hielt). und da gibt es sicher genug möglichkeiten persönlicher verwirklichung...
das zeigt, meiner meinung nach aber, wie sehr er sich dem sport immer noch verbunden fühlt.
uns allen dürfte klar sein, dass jeder auf dem treppchen bei olympia (zumindest schonmal) unerlaubte mittel genommen hat.
dazu kann man geteilter meinung sein (ich auch!)..............
ich kenne Stephan Vuckovic nicht persönlich. aber er machte mir auf wettkämpfen und im fernsehen immer einen netten eindruck.
Wer was warum und nicht vorher gesagt hat, ist mir als Sportler eigentlich egal. Der SZ-Text ist jedenfalls starker Tobak und lässt wieder mal eindrucksvoll ahnen, was in der Sp(r)itzensportler-Szene abgeht.