Zitat:
Zitat von Pascal
Nur wie das mit den Nandrolonvorstufen und chemischen Umwandlungen vonstatten ging , d.h. was wo u.U. eingenommen wurde und wo gefunden wurde ging mir nen Zacken zu schnell.... 
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Es geht um Prohormone, also Vorstufen von Hormonen, die vom Körper zu den eigentlichen Hormonen umgewandelt werden. Positiv getestet ist man, wenn die Prohormone
oder das daraus vom Körper erzeugte Hormon einen Grenzwert überschreiten. Die gefundene Substanz muss nicht identisch sein mit der Ausgangssubstanz in der Zahnpasta, sondern kann auch ein typisches Umwandlungsergebnis des Körpers darstellen.
Die beiden Urinproben, die 6 bzw. 4 Tage ungekühlt unterwegs waren, bis sie im im jeweiligen Dopinglabor eintrafen, waren eindeutig positiv. Nach diesem Befund setzte durch die ausgebliebene Kühlung ein vorzeitiger Befall von Bakterien ein. Nachdem 2 oder 3 Monate ins Land gegangen waren und der Fall Baumann richtig ins Rollen kam, waren sie so weit verdorben, dass sie zwar immer noch einen positiven Befund ergeben hätten; doch Baumanns Chance, im Urin jetzt noch genau jene Substanz nachzuweisen, die sich in der Zahnpasta befand (Noransdrostendion), war für immer vertan. Das bedeutet: Es konnte im verdorbenen Urin nicht mehr die Ausgangssubstanz gefunden werden, sondern nur noch Substanzen, die der Körper aus dieser Ausgangssubstanz erzeugt hatte.
Baumann musste aber beweisen, dass seine positiven Proben durch die kontaminierte Zahnpasta erfolgte. In der Zahnpasta war Norandrostendion. Hätte Baumann genau diese Substanz auch im Urin nachweisen können, wäre das ein wichtige Indiz für die These gewesen, dass die Zahnpasta die Ursache der positiven Proben war. Dies wurde aber durch die versäumte Kühlung der Proben vereitelt. Das einzige Baumann zur Verfügung stehende Beweismittel war dadurch für ihn unbrauchbar geworden.
Die positiven Dopingproben stehen dadurch nicht in Zweifel, sie sind ein Fakt. Doch es gab für Baumann keine Möglichkeit mehr, das einzige Beweisstück des gesamten Verfahrens zu nutzen. Aus diesem Grund lag die Beweislast nicht wie sonst üblich beim Dopingsünder, der seine Unschuld angesichts positiver Proben zu beweisen hat. Dies war Baumann aus den genannten Gründen verunmöglicht. Die Verantwortung dafür liegt beim DLV, der für die sachgemäße Behandlung der Urinproben verantwortlich ist. Also kann der DLV von Baumann nicht einen Unschuldsbeweis verlangen, da der DLV diesen selbst verunmöglicht hat. Stattdessen muss der DLV seinerseits beweisen, dass Baumann schuldhaft (absichtlich) gedopt hat.
Diesen Beweis konnte der DLV nicht erbringen, daher wurde Baumann freigesprochen. Zu diesem Freispruch führten auch die Ergebnisse er Kriminalpolizei, einer Haaruntersuchung, eines Lügendetektors und die Gutachten mehrerer Dopinglabors (z.B. Prof. Wilhelm Schänzer, Köln).
Viele Grüße,
Arne