Die (formellen) Gründe für eine Verpartnerung als auch für eine Ehe wären hinfällig, wenn wir uns endlich von tradierten Vorstellungen und Rollenklischees befreien und stattdessen nach vorn gerichtete Diskussionen führen.
Und all diejenigen, die traditionell Denken und in ,nach vorn gerichtet' nicht automatisch in die 'richtige Richtung gerichtet' sehen, grenzen wir aus und diskrimieren sie?
Du bist mittlerweile der x. der sich auf die Eltern bezieht.
Daher nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht um das KIND..............
Welch unpassende Belehrung.
Du schreibst .... ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben.........
und ich zitiere Dich und ersetze in meiner Frage mehr oder weniger nur "Homosexuelle" durch "Heterosexuelle".
Zitat:
Zitat von Triasven
Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben..............
Zitat:
Zitat von Stefan
Haben denn Heterosexuelle ein Grundrecht auf Kinder?
Du schreibst .... ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben.........
und ich zitiere Dich und ersetze in meiner Frage mehr oder weniger nur "Homosexuelle" durch "Heterosexuelle".
Ich versteh ehrlich nicht, was du mir sagen willst.
Vielleicht hilft es dir dich klarer auszudrücken, wenn du deine persönliche Abneigung gegen meine Posts (weil sie anscheinend deutlich von deiner Meinung abweichen) in etwas mehr Objektivität umwandelst und dir vorstellst, das auch andere Meinungen nicht falsch sein müssen.
Hier wird behauptet, Homosexuelle werden diskrimiert weil sie nicht heiraten dürfen... Mir ist das eigentlich egal, aber die rechtliche Komponente wurde nunmal eingeführt (Menschenrecht und Grundrecht). Mir hätten Toleranz und Liberalität vollkommen ausgereicht (diese Werte vertrete ich zu 100%). Es wurde jedoch ausdrücklich und explizit angeführt, dass es gerade nicht um Toleranz und Liberalismus geht, sondern um 'Rechte'.
Danke, Triasven, für Deine Erläuterungen. Allmählich verstehe ich, worin Dein Standpunkt besteht. Bitte korrigiere mich trotzdem sofort, falls ich Dich falsch verstehe.
Du sagst sinngemäß, homosexuelle Menschen hätten kein Recht, einander standesamtlich zu heiraten. Genauer gesagt, es bestünde kein grundsätzliches Recht dazu, welches sich aus höher stehenden Rechten, zum Beispiel dem Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen, ableiten ließe.
Stattdessen könne dieses Recht jedoch vom Rest der Gesellschaft gewährt werden, aufgrund der Toleranz oder Liberalität dieser Gesellschaft. Es könne aber auch legitim verweigert werden. Homosexuelle Menschen hätten nicht aus sich selbst heraus (aus ihrem Menschsein) die gleichen Rechte wie heterosexuelle Menschen, stattdessen könnten ihnen diese Rechte verliehen werden. Und zwar ganz oder teilweise.
Du selbst seist 100% liberal und tolerant in Fragen der Homo-Ehe, und würdest damit zu jenen gehören, die den homosexuellen Menschen das Recht auf Ehe und das Aufziehen von Kindern gewähren würden. Ob diese Rechte tatsächlich realisiert würden, hängt von der Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft ab – nicht alle teilen Deine liberalen Ansichten. Die Demonstranten in Paris gäben ebenfalls ihre Meinung dazu ab, welche Rechte homosexuellen Menschen zu gewähren seien und welche nicht. Sie seien deshalb ebenso zu respektieren, wie Menschen gegensätzlicher Meinung.
Du sagst sinngemäß, Es besteht kein grundsätzliches Recht auf Grund seiner sexuellen Neigung staatlich zu heiraten besonders nicht aus höher stehenden Rechten, zum Beispiel dem Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen
Du selbst seist 100% liberal und tolerant in Fragen der Homo-Ehe, und würdest damit zu jenen gehören, die allen Menschen das Recht auf Ehe und das Aufziehen von Kindern gewähren würden. Ob diese Rechte tatsächlich realisiert werden, hängt von der Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft ab – nicht alle teilen Deine liberalen Ansichten. Die Demonstranten in Paris geben ebenfalls ihre Meinung dazu ab, welche Rechte homosexuellen Menschen zu gewähren seien und welche nicht. Sie sind deshalb ebenso zu respektieren (solange sie nicht gegen Grund- und Menschenrechte verstossen) wie Menschen gegensätzlicher Meinung.
Ist das richtig so, im Großen und Ganzen?
Ich zitiere mal in deinem Text fett, bzw. verkürze ihn.
Ansonsten sehe ich das so, mit der Anmerkung, dass ich froh wäre, wenn eine Nachweisführung gelingen würde, dass es ein per se Recht ist, Homosexuell zu heiraten und Kinder zu bekommen.
Ich hab den ganzen Text jetzt nicht überflogen: Wenn ich mich irre, magst du mich bitte berichtigen.
Es geht nicht um die sexuelle Neigung, oder darum ob Homosexuelle ein Kind grossziehen dürfen, sondern darum ob ausschliesslich ein Ehegatte oder auch ein Lebenspartner ein BEREITS ADOPTIERTES KIND ebenfalls adoptieren darf?
@Triasven: ok, ich sehe, Du benötigst noch einen kleinen Exkurs in das Adoptionsrecht in Deutschland:
Ein Kind darf in Deutschland nur durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson adoptiert werden. Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland im Gegensatz zu den meisten westlichen Ländern keine Ehepaare werden, sie können nur "verpartnert" werden.
Hat einer aus der Partnerschaft bereits Kinder, ist durch den "verpartnerten Partner" eine Stiefkindadoption möglich. Das betraf aber keine adoptierten Kinder - eine solche Sukzessivadoption war "verpartnerten Partnern" bis zu diesem Gerichtsurteil untersagt.
@Triasven: ok, ich sehe, Du benötigst noch einen kleinen Exkurs in das Adoptionsrecht in Deutschland:
Ein Kind darf in Deutschland nur durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson adoptiert werden. Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland im Gegensatz zu den meisten westlichen Ländern keine Ehepaare werden, sie können nur "verpartnert" werden.
Hat einer aus der Partnerschaft bereits Kinder, ist durch den "verpartnerten Partner" eine Stiefkindadoption möglich. Das betraf aber keine adoptierten Kinder - eine solche Sukzessivadoption war "verpartnerten Partnern" bis zu diesem Gerichtsurteil untersagt.
Eine gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch eine Lebenspartnerschaft ist also (derzeit) immer noch nicht möglich - durch das BVG-Urteil steht aber zumindest das Recht auf den jahrelanger Behördenmarsch zu, damit auch der andere Partner rechtliches Elternteil des Adoptivkindes werden kann.
Ich zitiere mal in deinem Text fett, bzw. verkürze ihn.
Ansonsten sehe ich das so, mit der Anmerkung, dass ich froh wäre, wenn eine Nachweisführung gelingen würde, dass es ein per se Recht ist, Homosexuell zu heiraten und Kinder zu bekommen.
Es besteht ein Recht jeder natürlichen Person, dass der Staat an der Eheschließung mitwirkt.
Der Artikel 6 Abs 1 GG schützt grundsätzlich das Institut der Ehe. Der Staat muss also handeln und an der Eheschließung mitwirken (Standesamt). Er kann nicht ablehnen, weil ihm einer der Partner nicht passt. Eine rein kirchliche Heirat ist unwirksam.
Die Ehe definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen:
Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)).
Du siehst, dass hier gleichgeschlechtliche Paare nicht mit eingeschlossen sind. Das heißt, dass sie keine Ehe schließen können. Sie können sich nur auf Art. 3 Abs 1 GG berufen (Ungleichbehandlung). Das ist durchaus erheblich. Ersatzweise hat der Staat das Institut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gebastelt. Das ist jedoch nicht durch das GG geschützt und kann jederzeit wieder abgeschafft werden. Ziemlich riskant, finde ich.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.