Der Vollständigkeit halber: Hier gibt es eine kritische Auseinandersetzung mit der Studie, welche die positiven Aussagen der Studie infrage stellt. Hinter der Website steht laut Impressum die "Offensive Junger Christen – OJC e. V."
Bist Du der Ansicht, das sich der Invest von Lebenszeit für das Lesen dieser "kritische Auseinandersetzung" einer Organisation, die der Ansicht ist, "Schwulsein ist heilbar", lohnt?
Der Staat vertritt die Auffassung dass sie keinen Anspruch haben. Ich finde das nicht schön aber auch nicht diskrimierend.
Ich verstehe den Sinn nicht, warum Paare Anspruch auf ein Kind haben sollten. Wenn keine Kinder mehr da sind, soll der Staat sie dann züchten, weil da jemand einen Anspruch hat?
Der Staat regelt das zum Wohle des Kindes. Er hat eine Verpflichtung dem schutzbedürftigen Kind gegenüber... Das erfüllt er.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Andersrum wird ein Schuh draus: Aufgrund welcher (gesetzlichen) Grundlage soll ihnen das Recht verwehrt werden, solange - und da hast du sicher recht - die Rechte des Kindes beachtet werden?
Auf gar keiner.
Der Staat vertritt die Auffassung dass sie keinen Anspruch haben. Ich finde das nicht schön aber auch nicht diskrimierend.
Welcher? Der Russische? Der geht auch an anderen Stellen nicht besonders zimperlich mit Menschenrechten um.
Der deutsche Staat hat - vertreten durch seine Jurisprudenz in Form des Bundesverfassungsgerichts - entschieden, dass es diskrimierend wäre, wenn Menschen alleine aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Adoption verweigert würde.
Einen "Anspruch" auf die Adoption nur eine Person: das Kind, auf keinen Fall aber irgendjemand, der jemand "an Kindes statt annehmen möchte". Dafür spielt aber weder die sexuelle Orientierung noch sonst irgendwas eine Rolle, das hatte Matthias75 aber ja auch nicht gefragt.
Ich habe mir so ziemlich die gesamte Diskussion durchgelesen. Was ich als bedrückend und verletzend empfinde, ist die Art und Weise der (förmlich betrachtet völlig korrekten) Diskussion und die darin enthaltenen unterschwellig transportierten Glaubenssätze.
Die (formellen) Gründe für eine Verpartnerung als auch für eine Ehe wären hinfällig, wenn wir uns endlich von tradierten Vorstellungen und Rollenklischees befreien und stattdessen nach vorn gerichtete Diskussionen führen.
Verbleibende Ungleichbehandlungen ...
Trotz der mittlerweile relativ weitreichenden rechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft bleiben erhebliche Ungleichbehandlungen besonders im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern.11 Nach wie vor haben eingetragene Lebenspartnerschaften – anders als Eheleute – nicht die Möglichkeit, ein Kind gemeinschaftlich zu adoptieren. Dieser Ausschluss begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.12 Rechtspolitisch wird daher gefordert, das Lebenspartnerschaftsgesetz um das volle Adoptionsrecht zu ergänzen.13 Daneben wird seit einiger Zeit verstärkt angeregt, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, also die bestehende Zweigleisigkeit der formalisierten Partnerschaften in einem einheitlichen Rechtsinstitut zusammenzuführen.14
Mit einer solchen Gleichstellung wären nicht nur die genannten Ungleichbehandlungen im Adoptionsrecht, sondern auch auf dem Gebiet der medizinischen Reproduktion beseitigt: Nach geltendem Recht bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zu medizinischen Reproduktionstechniken wie der Insemination mit Spendersamen ver- sperrt.15 Gleichwohl im Wege der Samenspende gezeugte Kinder be nden sich ab- stammungsrechtlich in einer Lebenspartnerschaft in einer deutlich unsichereren Situation als im Rahmen einer Ehe, weil der Status des Samenspenders für sie rechtlich nicht eindeutig geregelt ist (vgl. den nur für die Ehe geltenden § 1600 Abs. 5 BGB). Des Weiteren haben Lebenspartner_innen anders als Eheleute nicht die Möglichkeit, sich Kosten für eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse erstatten zu lassen (§ 27a SGB V). Schließlich könnte die eingetragene Lebenspartnerschaft vom Gesetz- geber durch einfaches Gesetz wieder abgeschafft werden, nicht aber die in Art. 6 Abs. 1 GG als Institut verfassungsrechtlich garantierte Ehe.
Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung
PD Dr. Friederike Wapler, Universität Frankfurt am Main
Die Fußnoten spare ich mir mal. Ich habe mal das fett markiert, was ich für das größte Problem halte.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Welcher? Der Russische? Der geht auch an anderen Stellen nicht besonders zimperlich mit Menschenrechten um.
Der deutsche Staat hat - vertreten durch seine Jurisprudenz in Form des Bundesverfassungsgerichts - entschieden, dass es diskrimierend wäre, wenn Menschen alleine aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Adoption verweigert würde.
Einen "Anspruch" auf die Adoption nur eine Person: das Kind, auf keinen Fall aber irgendjemand, der jemand "an Kindes statt annehmen möchte". Dafür spielt aber weder die sexuelle Orientierung noch sonst irgendwas eine Rolle, das hatte Matthias75 aber ja auch nicht gefragt.
Ich hab den ganzen Text jetzt nicht überflogen: Wenn ich mich irre, magst du mich bitte berichtigen.
Es geht nicht um die sexuelle Neigung, oder darum ob Homosexuelle ein Kind grossziehen dürfen, sondern darum ob ausschliesslich ein Ehegatte oder auch ein Lebenspartner ein BEREITS ADOPTIERTES KIND ebenfalls adoptieren darf?